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Familienzusammenführung im Ausländerrecht

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Viele Ausländer kommen legal nach Deutschland. Sie haben einen gültigen Aufenthaltstitel oder ihnen wurde Asyl gewährt. Nun soll die Familie nachgeholt werden. Doch was sind die Voraussetzungen einer Familienzusammenführung?

Rechtsgrundlage ist § 27 AufhG

„Die Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet für ausländische Familienangehörige (Familiennachzug) wird zum Schutz von Ehe und Familie gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes erteilt und verlängert.“

Gültiger Aufenthaltstitel

Wichtigste Voraussetzung ist, dass ein Familienangehöriger eine gültige Aufenthaltserlaubnis hat. Deutsche haben natürlich immer eine gültige Aufenthaltserlaubnis. Hier ist eine Familienzusammenführung relativ einfach. Anders ist dies bei Ausländern mit einem gültigen Aufenthaltstitel. 

Dies regeln § 28-30 AufhG

„(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen

  • Ehegatten eines Deutschen,
  • minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
  • Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge

zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. (§ 28 AufenthG).

(1) Für den Familiennachzug zu einem Ausländer muss

  1. der Ausländer eine Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU, Aufenthaltserlaubnis oder eine Blaue Karte EU besitzen und
  2. ausreichender Wohnraum zur Verfügung stehen (§ 19 AufenthG).“

Visum zum Familiennachzug notwendig

Für ein Familiennachzug zu Deutschen ist ein gültiges Visum notwendig. Das muss bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland beantragt werden. Oftmals gibt es Probleme mit der Beschaffung von Dokumenten. Hier kann ein Rechtsanwalt im Ausländerrecht helfen. 

Folgende Unterlagen müssen auf jeden Fall vorgelegt werden:

  • Kopie des Personalausweises
  • Nachweis Sprachtest A1
  • Eine formlose Einladung des in Deutschland lebenden Familienmitglieds
  • Bei Ehegatten: Heiratsurkunde
  • Drei Passbilder des Antragsstellers

Bei einem Zuzug zu Nichtdeutschen ist es notwendig, dass ausreichender Wohnraum zur Verfügung steht und der Lebensunterhalt gesichert ist. 

Haben Sie Fragen zur Familienzusammenführung oder allgemein zum Ausländerrecht? Vereinbaren sie heute noch einen Termin bei Piper & Partner Rechtsanwälte.


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