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Fehlende Kontrolle in vielen Umweltzonen

  • 2 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion
[image]55 Umweltzonen gibt es derzeit in Deutschland. Nur in jeder dritten würden Fahrzeuge aber ausreichend kontrolliert. Das besagt ein Gutachten der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Die will deshalb nun gegen zu lax kontrollierende Städte klagen. Ganz oben auf der Liste: Köln und Bonn. Hier fänden gar keine Kontrollen statt. Selbst in Tübingen, das einen grünen Oberbürgermeister hat, seien Kontrollen Fehlanzeige. Die DUH spricht von Sabotage bei der Kontrolle. Nur sechs Städte würden wirklich kontrollieren, nämlich Berlin, Bremen, Frankfurt a. M., Herne, Krefeld und Leipzig.

Bußgeld bei Verstoß gegen Umweltzone unverändert

Die ersten Umweltzonen existieren seit 2008 mit dem Ziel einer besseren Luftqualität in Städten und Ballungsräumen. Deshalb herrscht innerhalb einer Umweltzone ein Fahrverbot für bestimmte Kraftfahrzeuge. Wer rein will, der benötigt zudem eine passende auch als Feinstaubplakette bezeichnete Umweltplakette. In den meisten Städten ist für die Einfahrt in die Umweltzone mittlerweile die grüne Umweltplakette. Bei fehlender oder falscher Plakette droht auch nach dem neuen Bußgeldkatalog für 2013 ein Bußgeld von 40 Euro und 1 Punkt in Flensburg.

Klage wegen überschrittener Grenzwerte möglich

Grundlage für die Umweltzonen ist EU-Recht. So ermöglicht der danach erlassene Luftreinhalteplan unter anderem Beschränkungen des Straßenverkehrs und die Einrichtung von Umweltzonen. Messstationen kontrollieren zudem die Einhaltung von Grenzwerten nach der EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa - besser bekannt als Feinstaubrichtlinie. Mehr als 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter dürfen es demnach nur an höchstens 35 Tagen im Jahr sein. Das Jahresmittel soll 40 Mikrogramm pro Kubikmeter nicht überschreiten.

Die winzigen Feinstaubpartikel können in die Lunge geraten und Krankheiten wie Krebs auslösen. Wegen überschrittener Grenzwerte ist neben Strafzahlungen an die EU auch die Klage Privater möglich. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) schon 2008 entschieden. Unterliegt ein Land bzw. Gemeinde in solch einem Rechtsstreit, sieht der Immissionsschutz einen sogenannten Plan für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen vor. Der kann auch kurzfristige Fahrverbote mit sich bringen. Neben betroffenen Bürgern geklagt hatte in der Vergangenheit auch die DUH. Jetzt soll es gegen die Kontrollverweigerer gehen.

Ob die Umweltzonen die Feinstaubbelastung senken, ist weiter umstritten. Vereinzelt soll es nach der Einrichtung einer Umweltzone sogar zu höheren Messwerten gekommen sein. Fest steht: Auch das Wetter hat entscheidenden Einfluss. So kann Feinstaub bei bestimmten Wetterlagen nicht aus einer Stadt entweichen, im Winter kommt Feinstaub aus Heizanlagen hinzu. Angesichts der Studie ist aber auch fraglich, welchen Anteil lasche Kontrollen daran haben. Mit dem Aufstellen von Verkehrsschildern ist es jedenfalls nicht getan, wenn es dann doch nicht auf die Feinstaubplakette ankommt.

(GUE)


Foto(s): ©Fotolia.com

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