FESTGENOMMEN IN SPANIEN - EIN ÜBERBLICK

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Hat die spanische Polizei oder Staatsanwaltschaft Kontakt zu Ihnen aufgenommen und möchte Sie als Beschuldigten vernehmen? Haben Sie einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten? Was kommt als nächstes? Welche Rechte habe ich und wie läuft die Festnahme in Spanien ab?
Sie wollen sich richtig verhalten und keine Fehler begehen? Dann lesen Sie weiter!


Allgemeine Info:


1.- In Spanien kann man maximal 72 Stunden auf einer Polizeistation festgehalten werden. Dauert die Festnahme länger, ist diese rechtswidrig und Ihr Strafverteidiger muss sofort einen habeas corpus-Prozess (Antrag auf Vorführung vor dem Richter) einleiten. Über Ihre Festnahme wird das deutsche Generalkonsulat benachrichtigt. Sie haben Anrecht auf einen Arzt, einen Dolmetscher und ein Telefonat.


2.- Die Polizei beantragt für den Festgenommenen die Beiordnung eines Anwalts. Wenn der Festgenommene keinen Anwalt kennt, wird ein Pflichtverteidiger angerufen. Pflichtverteidiger sind in Spanien nicht kostenlos: die Mandanten müssen am Ende des Verfahrens dem Staat die Kosten erstatten.


3.- In den meisten Fällen macht es überhaupt keinen Sinn, bei der Polizei auszusagen. Dem Festgenommenen soll zwar der Grund für die Festnahme erläutert werden, aber Einsicht in die Ermittlungsakte/Beweismittel erhält der Festgenommene nicht.


4.- Vor dem Richter hat der Festgenommene auch das Recht zu schweigen bzw. nicht alle Fragenzu beantworten/allen Beteiligten zu antworten (z.B. könnte er die Fragen des Staatsanwalts unbeantwortet lassen). Es findet eine Haftprüfung statt. Die Voraussetzungen für die Untersuchungshaft sind dieselben wie in Deutschland außer, dass die vorgeworfene Tat mindestens mit einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren bedroht sein muss. Der Termin beim Haftrichter ist ein entscheidender Moment, dort ist eine gute Verteidigung unbedingt notwendig.


Allgemeine TIPPS:
- Deutschsprachige Anwälte sind äußerst wichtig. Denn der Dolmetscher steht nur vor dem Gericht oder bei der Polizei zur Verfügung, nicht aber für die Gespräche mit dem Anwalt: Das deutsche Generalkonsulat hält eine Liste von deutschsprachigen Rechtsanwälten, die im Strafrecht tätig sind, vor.


- Aussagen bei der Polizei sind sehr riskant.


- Die Haftprüfung und die dortige Einlassung des Mandanten können aus Zeitmangel oft leider nur wenig vorbereitet werden. Häufig benötigt der Verteidiger Dokumente, die von den Angehörigen des Festgenommenen zur Verfügung gestellt werden können. Für Angehörige gilt daher: Kontaktieren Sie sofort einen Anwalt, nachdem Sie von Ihrem Angehörigen aus der Polizeihaft angerufen wurden!


- Für den Betroffenen gilt: Versuchen Sie nicht nach Deutschland zu fliegen/fahren. In diesem Fall wird ein europäischer Haftbefehl angeordnet und Sie werden dann in Deutschland festgenommen. Das ist häufig der Fall und leichter als man denkt!


Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Website: Strafrecht Mallorca | Strafverteidiger Mallorca (strafverteidigermallorca.com)


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