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Flächennutzungsplan - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 3 Minuten Lesezeit

Die wichtigsten Fakten

  • Der Flächennutzungsplan beschreibt die städtebaulichen Planungs- und Entwicklungsziele.
  • Im Flächennutzungsplan werden dazu unterschiedliche Arten von Flächen, u. a. nach der Art der Nutzung, abgebildet.
  • Er ist vom Bebauungsplan abzugrenzen, dessen Grundlage er darstellt.
  • Für die Erstellung eines Flächennutzungsplans ist in der Regel die jeweilige Gemeinde zuständig.
  • Eingesehen werden kann er in der Regel im Rathaus oder Bürgerbüro der jeweiligen Kommune.

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan, der auch vorbereitender Bauleitplan genannt wird, stellt ein Instrument zur Planung im Bereich der Raumordnung dar. Er wird im Regelfall von den Kommunen bzw. Gemeinden erstellt. Abgekürzt bezeichnet man ihn auch als FNP oder F-Plan.

Mit dem Flächennutzungsplan soll die städtebauliche Entwicklung der Kommunen gelenkt werden. Das heißt, er ordnet den bestehenden und geplanten Flächenbedarf der Gemeinde für die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten wie Arbeiten, Wohnen, Verkehr und Erholung.

Die unterste Stufe der Raumordnung auf Ebene der Kommunen wird Bauleitplanung genannt. Die Bauleitplanung hat zwei Stufen. Dazu gehört neben dem Flächennutzungsplan auch der Bebauungsplan als zweites Planungsinstrument.

Welche Funktion hat der Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan legt die städtebaulichen Planungs- und Entwicklungsziele der jeweiligen Gemeinde fest. Durch ihn wird generell für einen Zeitraum von ca. 10 bis 15 Jahren bestimmt, welche Gemeindeflächen zu welchem Zweck genutzt werden.

Nach den Regelungen des Baugesetzbuches (§§ 5 ff. BauGB) werden im Flächennutzungsplan in erster Linie die für die Bebauung vorgesehenen Flächen abgebildet. Zudem wird mit seiner Hilfe die Ausstattung des Gemeindegebiets (wie z. B. Friedhöfe oder Sportplätze) verdeutlicht.

Wird nicht nur ein gewöhnlicher, sondern ein regionaler Flächennutzungsplan aufgestellt, können die Bundesländer auf diese Weise eine Planungsebene einsparen. Schließlich kann so die Regionalplanung mit der vorbereitenden Bauleitplanung zusammengefasst werden.

Was genau wird in einem Flächennutzungsplan dargestellt?

In Flächennutzungsplänen können verschiedene Arten von Flächen dargestellt werden. Man unterscheidet hier z. B.:

  • Zur Bebauung vorgesehene Flächen: Diese werden nach Art der Nutzung untergliedert: Wohnbauflächen (W), gewerbliche Bauflächen (G), gemischte Gebiete (M) und Sonderbauflächen (S)
  • Flächen für Versorgungsanlagen und Gemeinbedarfseinrichtungen wie Kläranlagen, Kirchen oder Kultureinrichtungen
  • überörtliche Verkehrsflächen, also Flächen für Bundesstraßen und Autobahnen
  • Grünflächen, beispielsweise für Parks, Friedhöfe oder Sportplätze
  • Wasserflächen, die u. a. Seen, Hochwasserschutzanlagen und Häfen umfassen
  • Natur- und Landschaftsschutzgebiete
  • Wald und landwirtschaftlich genutzte Flächen
  • Abstandsflächen, man spricht auch von Flächen für Nutzungsbeschränkungen
  • Ausgleichsflächen

Was unterscheidet den Flächennutzungsplan vom Bebauungsplan?

Zwischen dem Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan existieren ein paar Unterschiede:

  • Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan unverbindlich und dient zur Vorbereitung einer späteren baulichen oder sonstigen Nutzung. Er bildet somit die Grundlage, auf der Bebauungspläne für bestimmte Gebiete angefertigt werden.
  • Der Flächennutzungsplan stellt ein verwaltungsinternes Planwerk dar. Er hat daher im Unterschied zum Bebauungsplan für die Bürger keine unmittelbare Rechtswirksamkeit. Das heißt, man kann man aus einem Flächennutzungsplan z. B. nicht ein Recht zum Bauen ableiten.
  • Der Flächennutzungsplan besitzt für die komplette Kommune Gültigkeit, während der Bebauungsplan nur für einen gewissen Teil einer Gemeinde gilt.
  • Verglichen mit dem Bebauungsplan enthält der Flächennutzungsplan wesentlich weniger detaillierte Angaben.

Wo kann man den Flächennutzungsplan einsehen?

In den Flächennutzungsplan kann man im Regelfall im Rathaus oder Bürgerbüro seiner Heimatgemeinde Einsicht nehmen. Bei vielen Städten ist dies mittlerweile auch online möglich.


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