Widgets integrieren für einen starken Onlineauftritt

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Widgets integrieren für einen starken Onlineauftritt

Onlinepräsenzen auf verschiedenen Kanälen

Das Internet ist ein hochkomplexes Netz – und es wächst stetig weiter. Geschäftliche Onlinepräsenzen, so auch die von Rechtsanwälten und Kanzleien, setzen sich oftmals aus gleich mehreren Auftritten zusammen: z. B. einem Profil auf einer Anwaltsplattform wie anwalt.de, einer eigenen Website, diversen Social-Media-Accounts oder einem Blog.

Durch Verknüpfungen können Ratsuchende leicht zwischen den einzelnen Auftritten einer Gesamt-Onlinepräsenz navigieren und sich somit umfassend über das Beratungsangebot des Anwalts bzw. der Kanzlei informieren.

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Warum sind Verknüpfungen wichtig?

Je mehr einzelne Auftritte eines Rechtsanwalts bzw. einer Kanzlei im Netz existieren, desto wichtiger werden gezielte Verlinkungen zwischen den Seiten. Die Verknüpfungen unterstützen die Benutzerfreundlichkeit der mehrschichtigen Onlinepräsenz.

1. Steigerung des Informationsangebots

Ratsuchende beginnen die Recherche nach rechtlichem Beistand im Internet an unterschiedlichen Stellen. Suchmaschinen und Anwaltsplattformen wie anwalt.de stellen in der Regel den ersten Anlaufpunkt dar. Seltener setzen Ratsuchende zunächst in Social Media oder YouTube an, wenn es darum geht, einen passenden Anwalt zu finden.

Indem Rechtsanwälte ihre einzelnen Auftritte miteinander verknüpfen, helfen sie potenziellen Mandanten dabei, ihr gesamtes Informationsangebot wahrzunehmen.

2. Nutzbarmachung von Funktionen über verschiedene Plattformen hinweg

Durch Verknüpfungen können Ratsuchende spezielle Features, die an einer Stelle der Onlinepräsenz verortet sind, auch von anderen Stellen aus nutzen. Teilweise müssen sie dafür nicht einmal die Umgebung wechseln und können die Funktion direkt von der Seite aus bedienen, auf der sie die Verknüpfung sehen, z. B. über ein Nachrichtenformular direkt eine Anfrage senden.

3. Höheres Ranking in den Suchmaschinen

Google und andere Suchmaschinen durchforsten das Internet nach Verlinkungen. In den letzten Jahren haben die Suchroboter gelernt, dabei besonders auf Links zwischen inhaltlich verwandten Seiten zu achten, da diese den Nutzern einen höheren Mehrwert bieten.

Von dieser Logik profitieren mehrschichtige Onlinepräsenzen; sie werden als Einheit wahrgenommen. Seiten, die Verlinkungen zu anderen Stellen der Onlinepräsenz beinhalten und zu denen solche Links führen, erscheinen in den Suchtreffern zumeist an höherer Position.

Durchdachter Gesamtauftritt

Wenn ein Anwalt bzw. eine Kanzlei an verschiedenen Stellen im Internet Präsenz zeigt, sollte ein in sich stimmiger Gesamtauftritt der Anspruch sein. Dieser erleichtert es den Ratsuchenden, die einzelnen Seiten – z. B. das Profil auf einer Anwaltsplattform und die Homepage – als Bestandteile einer Gesamt-Onlinepräsenz zu erkennen.

Über Verlinkungen gelangen potenzielle Mandanten mit nur einem Klick von einer Umgebung zur nächsten. Daher sollte der Auftritt auf den verschiedenen Seiten Wiederkennungswert besitzen.

So empfiehlt es sich beispielsweise, das Kanzleilogo auf allen Seiten prominent zu platzieren. Auch eine durchgehende Bildsprache über die Kanäle hinweg sorgt für ein harmonisches Gesamtbild.

Zu einem stärkeren Gesamtauftritt durch Verknüpfungen mit anwalt.de

Das anwalt.de-Profil bietet als 360-Grad-Lösung die entscheidenden Module, um erfolgreiche Kundenbeziehungen aufzubauen und zu pflegen.

Es zeichnet sich durch eine sehr gute Auffindbarkeit im Internet aus. Dank seiner übersichtlichen, prägnanten Darstellung liefert das anwalt.de-Profil Ratsuchenden auf einen Blick die wichtigsten Informationen. Über eine Nachrichtenfunktion kann direkt eine Anfrage an den Anwalt bzw. die Kanzlei gestellt werden.

Ausführlichere Informationen zur Mandantengewinnung und weiteren Funktionen des anwalt.de-Profils liefert ein eigener Beitrag zum Thema auf anwalt.de.

Verfügt der Anwalt bzw. die Kanzlei zudem über weitere Auftritte im Internet, lassen sich Verknüpfungen vom und zum anwalt.de-Profil gezielt dazu einsetzen, die anderen Präsenzen zu stärken.

Durch Verlinkungen, z. B. auf die Kanzleihomepage oder Social-Media-Profile, profitieren auch die Präsenzen an anderen Stellen im Netz von der enormen Reichweite von Deutschlands großer Anwaltsplattform. Gleichzeitig können verschiedene Funktionen des anwalt.de-Profils, wie z. B. das Bewertungssystem, an dem Anwälte mit einem Profil in der Stufe Silber oder Gold teilnehmen können, ebenso von den anderen Präsenzen aus genutzt werden.

Verknüpfung von anwalt.de-Profil und eigener Website

Das anwalt.de-Profil und eine eigene Website lassen sich leicht miteinander verbinden. So gelangen Ratsuchende direkt zu den gewünschten Informationen auf der jeweiligen Seite.

Ebenso empfiehlt es sich, auf der eigenen Website auf das anwalt.de-Profil hinzuweisen und die Funktionen des Profils dort mittels Widgets nutzbar zu machen. Das spart Zeit und Kosten bei der Programmierung und Gestaltung der Homepage.

Widgets

anwalt.de stellt Widgets zur Verfügung, die mit wenig Aufwand in die eigene Homepage eingebunden werden können.

Der Begriff Widget setzt sich aus den englischen Wörtern Window (Fenster) und Gadget (Gerät) zusammen. Widgets sind kleine grafische Fensterelemente auf Homepages, die von den Seitenbesuchern interaktiv genutzt werden können.

Das Besondere an den Minianwendungen ist, dass sie nicht im Betriebssystem der Website laufen, auf der sie stehen. Stattdessen handelt es sich um Fenster zu Funktionen, die auf einer anderen Seite – wie dem anwalt.de-Profil – verortet sind. An der Programmierung der Website muss also nichts geändert werden.

Widgets erfreuen sich bei Internet-Nutzern großer Beliebtheit. 65 Prozent der Personen online verwenden angebotene Minianwendungen.*

* Suzana Dalul: Poll results: Android widgets are as popular as ever

Widgets im Profil von anwalt.de finden

Die Website des Rechtsanwalts bzw. der Kanzlei profitiert von integrierten anwalt.de-Widgets:

  • Mehrwert für die Seitenbesucher
  • Längere Verweildauer auf der Homepage
  • Mehr Traffic
  • Größere Reichweite

Widgets zu verschiedenen Funktionen

Inhabern eines anwalt.de-Profils steht eine Auswahl unterschiedlicher Minianwendungen zur Verfügung, wie u. a.:

  • Onlineformular zur direkten Kontaktaufnahme bei konkreten Anliegen
  • Bei einem Profil in der Stufe Silber oder Gold: Aktueller Score der erhaltenen Bewertungen
  • Profil-Visitenkarte mit den wichtigsten Informationen zum Anwalt bzw. der Kanzlei
  • Siegel über die Mitgliedschaft auf Deutschlands großer Anwaltsplattform

Widgets integrieren

Rechtsanwälte und Kanzleien können die Widgets im anwalt.de-Konto nach Größe und Farbe individuell konfigurieren, sodass diese ideal auf ihre Website passen. Anschließend kopieren sie den angegebenen HTML-Code in den Quellcode ihrer Homepage und integrieren die Widgets.

Zudem bietet anwalt.de Rechtsanwälten mit einem Profil ab der Stufe Silber ein weiteres Widget an, wodurch die Sterne-Bewertung des anwalt.de-Profils als zusätzlicher Blickfang im Google-Suchergebnis der eigenen Website angezeigt wird.

Die optionale Nutzung der Widgets ist in der Mitgliedschaft enthalten und mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden.

Verknüpfung von anwalt.de-Profil und Social Media

Das anwalt.de-Profil und geschäftlich genutzte Accounts in Social Media – wie z. B. auf Facebook, Instagram, Twitter sowie den Business-Netzwerken LinkedIn und XING – können jederzeit einfach miteinander verbunden werden.

Dank der benutzerfreundlichen Oberfläche von anwalt.de und den sozialen Medien sind für die Verknüpfungen keinerlei Programmierkenntnisse nötig. Es genügt, den jeweiligen Link einzutragen.

Die Verlinkungen zu den sozialen Medien erscheinen auf Wunsch als Icons im anwalt.de-Profil.

Zugleich sollte der Link zum anwalt.de-Profil in den Social-Media-Accounts angegeben werden. Konten in den sozialen Medien bieten dafür meist die Möglichkeit, an zentraler Stelle auf den gewünschten Webauftritt zu verlinken. Hier empfiehlt es sich, anstelle einer eigenen Website die reichweitenstärkere URL des anwalt.de-Profils anzugeben.

Teilen von Rechtstipps in Social Media

Anwälte können auf anwalt.de mit einem Profil ab der Produktstufe Silber selbst verfasste Rechtstipps veröffentlichen, mit denen sie Verbraucher und Unternehmer für die juristischen Fallstricke des Alltags wappnen. Die Beiträge sind ein effizientes Mittel zur Akquise neuer Mandanten, da sie sich durch eine sehr gute Auffindbarkeit im Netz auszeichnen.

Auf anwalt.de publizierte Rechtstipps können schnell und einfach in den sozialen Medien geteilt werden. Auf diesem Wege generieren sie nochmals mehr Reichweite. Gleichzeitig machen die Postings potenzielle Mandanten auf das anwalt.de-Profil aufmerksam.

Dafür gilt es schlicht, den Link des Rechtstipps in ein neues Social-Media-Posting zu kopieren. In der Regel erscheint dann automatisch ein Fenster zum gewählten Beitrag inkl. Überschrift, Bild und den ersten Zeilen der Einleitung. Der Anwalt kann das Posting noch abrunden, indem er es durch einen kurzen, an das Social-Media-Publikum gerichteten Empfehlungstext ergänzt.

Weiterführende Tipps, wie sich das anwalt.de-Profil und Social Media wirkungsstark kombinieren lassen, liefert ein eigener Beitrag zum Thema auf anwalt.de.

Einfach zum anwalt.de-Profil

Buchen Sie jetzt Ihr persönliches anwalt.de-Profil unter anwalt.de/mitmachen, um davon für Ihre Gesamt-Onlinepräsenz zu profitieren. Bei Fragen hilft Ihnen der Kundenservice gerne weiter.

(FPR, BWI; ZGRA)

Häufige Fragen und Antworten zu Widgets

Was sind Widgets?

Der Begriff Widget setzt sich aus den englischen Wörtern Window (Fenster) und Gadget (Gerät) zusammen. Widgets sind kleine grafische Fensterelemente auf Homepages, die von den Seitenbesuchern interaktiv genutzt werden können. Das Besondere an den Minianwendungen ist, dass sie nicht mit dem Betriebssystem der Website laufen, auf der sie stehen. Stattdessen handelt es sich um Fenster zu Funktionen, die auf einer anderen Seite – wie dem anwalt.de-Profil – verortet sind.

Sind die Widgets von anwalt.de kostenlos?

Die Widgets stehen Ihnen mit einer Mitgliedschaft bei anwalt.de kostenlos zur Verfügung. Mehr Informationen über anwalt.de finden Sie in dieser Übersicht.

Welche Widgets stehen zur Verfügung?
  • Ansicht Ihres Anwalts- bzw. Kanzleiprofils

  • Mitgliedssiegel von anwalt.de

  • Nachricht an Anwalt/Kanzlei senden

  • Bei einem Profil ab der Produktstufe Silber:

    • Übersicht Ihrer verfassten Rechtstipps

    • Bewertungen auf anwalt.de abgeben

    • Darstellung Ihrer Bewertungen

Wie kann ich Widgets in meine Kanzlei- bzw. Anwaltswebsite integrieren?

Die Widgets können in Ihrem anwalt.de-Profil nach Ihren Wünschen gestaltet werden, sodass sie ideal zu Ihrer Website passen. Farbton, Rahmen, Form und Größe der Widgets können Sie individuell bearbeiten. Wenn Sie damit fertig sind, klicken Sie auf „Einstellung speichern“. Anschließen kopieren Sie den unten angegebenen HTML-Code in den Quellcode Ihrer Kanzleiwebsite, um die Widgets zu integrieren.

Wer kann mir bei technischen Problemen mit Widgets helfen?

Bei technischen Problemen und Fragen zu Widgets von anwalt.de hilf Ihnen unser Kundenservice gern weiter.

Was muss ich datenschutzrechtlich beachten, wenn ich Widgets von anwalt.de verwende?

Sie können folgende Formulierung verwenden, um auf Widgets von anwalt.de hinzuweisen:

Auf dieser Website werden Widgets von anwalt.de (anwalt.de services AG, Rollnerstr. 8, 90408 Nürnberg) angezeigt. Diese zeigen je nachdem, welches Widget eingebunden ist, mein anwalt.de-Profil, meine Rechtstipps, meine Bewertungen oder meine Rechtsprodukte auf anwalt.de oder sie ermöglichen das Senden von Nachrichten, die Abgabe von Bewertungen durch Weiterleitungen oder dienen der Anzeige eines Mitgliedssiegels oder anwalt-de-Logos. Zur Darstellung aktueller Informationen in den Widgets, wie z. B. der zuletzt veröffentlichten Rechtstipps oder der zuletzt erhaltenen Bewertungen, stellt das Widget eine automatische Verbindung mit von anwalt.de verwendeten Servern her. An diese werden nur die für die Darstellung auf dem vom Nutzer verwendeten Gerät notwendigen Daten übertragen. Eine Speicherung erfolgt nicht. Im Übrigen führt der Aufruf von in Widgets enthaltenen Links zur Weiterleitung auf die entsprechenden von anwalt.de betriebenen Webseiten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO das berechtigte Interesse an der Darstellung aktueller Informationen. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von anwalt.de unter https://www.anwalt.de/pdf/DSE_anwalt.de.pdf

Bitte beachten Sie: anwalt.de übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität und keine Haftung aufgrund der Verwendung dieser Formulierung.

Foto(s): ©Pexels/Burst; ©anwalt.de/JAH

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