Flugreisen während Corona und Sorgerecht

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Während der Corona Pandemie bedarf eine Flugreise ins Ausland der Zustimmung des getrennt lebenden Elternteils.

 Das Oberlandesgericht Braunschweig hatte zu entscheiden, ob der Grundsatz, dass eine Flugreise in das Europäische Ausland eine Angelegenheit des täglichen Lebens ist, über die der jeweils betreuende Elternteil entscheiden kann, auch während der Corona Pandemie gilt. Normalerweise sind reisen in das Europäische Ausland auch ohne Einwilligung des anderen Elternteils unproblematisch möglich.

Nach Auffassung des Gerichts habe in Zeiten der Corona Pandemie anderes zu gelten. Auch wenn für ein Land keine Reisewarnung besteht, so ist der Flugverkehr weiter erheblichen Einschränkungen verbunden.

 Es besteht die Gefahr, dass sich in dem Reiseland innerhalb kurzer Zeit die Bestimmungen ändern und Reisende zum Beispiel in Quarantäne müssen oder am Reiseziel wochenlang festsitzen.Es sei auch noch nicht geklärt, inwieweit in Flugzeugen ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht.Eine Flugreise ins Ausland muss daher durch beide sorgeberechtigten Elternteile entschieden werden.Können sich die Elternteile nicht einigen, so muss das Familiengericht die Entscheidung einem Elternteil übertragen. Hierzu kam es in diesem Fall nicht mehr, weil inzwischen andere Hindernisse der Reise entgegenstanden. Es blieb daher durch das Gericht offen, ob in derartigen Fällen dem reisewilligen Elternteil die Entscheidung übertragen wird. Wenn man sich die Argumentation des Gerichts ansieht,so erscheint es unwahrscheinlich, dass das Gericht dem reisewilligen Elternteil hier die Entscheidung übertragen hätte.


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