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Friedenspflicht: So schränkt sie das Streikrecht ein

  • 2 Minuten Lesezeit
Friedenspflicht: So schränkt sie das Streikrecht ein

Für bessere Arbeitsbedingungen die Arbeitsleistung verweigern: Arbeitnehmer haben das Recht, zu streiken – allerdings nicht zu jedem Zeitpunkt.  

Wann gilt die Friedenspflicht? Welche Arbeitskampfmaßnahmen müssen währenddessen ruhen? Welche Rolle spielt der Tarifvertrag dabei? Das und mehr erfahren Sie in diesem Ratgeber.  

Friedenspflicht: Einschränkung des Streikrechts

Wann dürfen Arbeitnehmer streiken?

Um die eigenen Arbeitsbedingungen zu schützen und zu verbessern, darf gestreikt werden. Das Streikrecht wird aus der Koalitionsfreiheit in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG) hergeleitet und stellt eine Maßnahme dar, tarifliche Forderungen durchzusetzen.  

Ein Streik muss jedoch von der Gewerkschaft ausgerufen werden, um rechtmäßig zu sein. Findet er ohne Gewerkschaft, also unmittelbar von den Arbeitnehmern ausgerufen, statt, spricht man von einem wilden Streik.  

Zudem muss der Streik immer das letzte Mittel darstellen, es gilt das sogenannte Ultima-Ratio-Prinzip. Er darf also erst nach gescheiterten Verhandlungen stattfinden. Sofern nach den Tarifverhandlungen ein Streik stattfinden soll, muss die Friedenspflicht beachtet werden.  

Welche Funktion erfüllt die Friedenspflicht? 

Bei der Friedenspflicht handelt es sich um eine Einschränkung des Streikrechts: Sie besagt, dass während der Laufzeit des Tarifvertrags keine Arbeitskampfmaßnahmen durchgeführt werden dürfen, die zum Ziel haben, den laufenden Tarifvertrag zu verändern.  

Für Arbeitnehmer bedeutet das, dass Maßnahmen wie Streiks und Boykotts – also der Aufruf, keine wirtschaftliche Beziehung zum Unternehmen einzugehen – in diesem Zeitraum nicht stattfinden dürfen. Arbeitskampfmaßnahmen der Arbeitgeber, wie beispielsweise das Aussperren, also das Verweigern der Entgegennahme von Arbeitsleistung, sind, während die Friedenspflicht gilt, ebenfalls nicht erlaubt. 

anwalt.de-Tipp: Sind Sie unsicher, ob ein Streikthema von der Friedenspflicht betroffen ist? Bevor Sie Arbeitskampfmaßnahmen einleiten, empfiehlt es sich, Ihren Tarifvertrag anwaltlich prüfen zu lassen. Einen geeigneten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht finden Sie jetzt auf anwalt.de. 

Friedenspflicht: Rolle des Tarifvertrags

Die Friedenspflicht ist eng mit dem geltenden Tarifvertrag verknüpft. Sie gilt während dessen gesamter Laufzeit und betrifft alle vertragsschließenden Parteien. Ihre Reichweite ist abhängig vom Inhalt beziehungsweise Umfang des Tarifvertrags.  

Relative und absolute Friedenspflicht 

Die relative Friedenspflicht gilt automatisch und muss nicht zwischen den tarifvertraglichen Parteien vereinbart werden. Sie umfasst alle Themen, die mit den Inhalten des Vertrags zusammenhängen. Themen, die nicht in Zusammenhang mit den Tarifvertragsinhalten stehen, sind nicht von der relativen Friedenspflicht betroffen. In Bezug auf diese Themen dürfen also Arbeitskampfmaßnahmen ergriffen werden.  

Von absoluter Friedenspflicht ist die Rede, wenn die Vertragsparteien vereinbart haben, dass Arbeitskampfmaßnahmen während der Vertragslaufzeit grundsätzlich verboten sind. Hier dürfen also auch keine Themen ohne Zusammenhang mit dem Inhalt des Tarifvertrags durch Streiks oder andere Maßnahmen aufgegriffen werden. Diese Art der Friedenspflicht müssen die Vertragsparteien allerdings ausdrücklich vereinbaren. Nur zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat gilt immer eine absolute und permanente Friedenspflicht.  

Wann endet die Friedenspflicht? 

Sobald die Laufzeit eines Tarifvertrags endet, erlischt die Friedenspflicht. Streiks und weitere Arbeitskampfmaßnahmen können nach Ende der Friedenspflicht rechtsgültig durchgeführt werden.  

Wird Ihnen vorgeworfen, gegen die Friedenspflicht verstoßen zu haben? Dann sollten Sie sich unbedingt rechtliche Unterstützung suchen. Ein erfahrener Anwalt kann Sie individuell zu einer geeigneten Vorgehensweise beraten. Sparen Sie kostbare Zeit und finden Sie jetzt den passenden Rechtsanwalt auf anwalt.de.  

(LES) 

Foto(s): ©Adobe Stock/NVB Stocker

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