Früher in Rente gehen Tipps und Anregungen für Baby - Boomer

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In den letzten Tagen sind immer stärker auch die
Folgen des shut-downs in den Blick genommen
worden. Insbesondere in Bezug auf die Kinder
sind viele Fragen, Sorgen und Ängste deutlich
geworden. Doch nicht nur die Kinder, die
jüngeren Menschen sind betroffen. Die
veränderte Arbeitssituation mit Kurzarbeit und
eventuell auch Arbeitslosigkeit wird bei vielen
Menschen, vor allem im so genannten
rentennahen Alter zu einer veränderten
Beurteilung führen.


Was ist mir wichtig im Leben?


Welchen Stellenwert hat Arbeit?


Welche Bedeutung messe ich meiner Familie bei?


Die Antworten auf diese Fragen werden - wie
immer - sehr individuell und daher
unterschiedlich ausfallen. Es wird Menschen
geben mit einer neuen Begeisterung für ihren
Job, Menschen, die sich beruflich noch einmal
neu orientieren und erfahrungsgemäß viele, die
sagen werden, „ ich kann auch gut ohne Arbeit
leben", sich also fragen, wann kann ich unter
welchen Vorzeichen in Rente gehen. Gleichzeitig
sehen wir, dass nunmehr die geburtenstarken
Jahrgänge (Baby - Boomer) zwischen 1957 und
1964 rentennah sind. Immerhin werden die 1957
geborenen in diesem Jahr 63 und sind somit
„rentennah".


In der Rentenversicherung gilt: wer 1957
geboren ist kann erst mit 65 Jahren und 11
Monaten abschlagsfrei in Rente gehen, 1964 und
später geborene Menschen erst mit 67 Jahren.
Gleichzeitig müssen wir wissen: Die „Rente mit
63" ist in Wahrheit keine Rente mit 63, da auch
hier das Renteneintrittsalter schrittweise auf 65
angehoben wird und bereits die 1964 geborenen
Menschen wiederum erst mit 65 abschlagsfrei bei
Vorliegen der übrigen Voraussetzungen in Rente
gehen können.


Außerdem handelt es sich um eine
Stichtagsregelung. Die „Rente mit 63", richtiger
die Rente für besonders langjährig Versicherte
(45 Jahre) greift eben nur zu diesem Moment.
Wer früher in Rente gehen möchte und kann, der
muss die vollen Abschläge auf das
Regelrenteneintrittsalter hinnehmen.


Wer also 1957 geboren ist und eigentlich mit 65
Jahren und 11 Monaten in Rente gehen kann, der
muss bei einem Renteneintritt mit genau 63
Jahren Abschläge von 10,5 % (35 Monate x 0,3
%) in Kauf nehmen und das lebenslang.


Eine wichtige Rolle für einen vorzeitigen
abschlagsfreien Bezug von Altersrente spielen die
besonderen Regelungen für schwerbehinderte
Menschen, also solche die zumindest einen Grad
der Behinderung von 50 haben. Etwas verkürzt
Ist es so, dass der Schwerbehinderte zwei Jahre
früher abschlagsfrei verrentet werden kann.
Diese Möglichkeit hat In meinem beruflichen
Alltag die größte Bedeutung bei der Durchsetzung
eines Grades der Behinderung


und
da bin Ich mir sicher dieser Umstand wird an
Bedeutung zunehmen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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