Führerscheinentzug für deutsche Autofahrer in Frankreich

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In Frankreich kann dem Führerscheininhaber eines deutschen Führerscheins mit Wohnsitz in Deutschland ein Fahrverbot erteilt werden. Dieses Fahrverbot, ausgesprochen von französischen Behörden, kann sich dann räumlich nur auf das nationale französische Staatsgebiet beziehen.

Es kommt bei schwerer Missachtung der Verkehrsregeln zum sofortigen Einbehalt des deutschen Führerscheins durch die Polizei an Ort und Stelle. Dies wird per Verwaltungsbescheid durch die zuständige Präfektur formalisiert. Hierzu ist festzuhalten, dass die französischen Behörden zwar befugt sind, die deutsche Fahrerlaubnis auf französischem Staatsgebiet einzuschränken und zeitweise auszusetzen, es darf grundsätzlich jedoch nicht der Führerschein selbst, etwa während der Dauer des Verbotes, einbehalten werden. Der eingezogene Führerschein muss vielmehr unverzüglich durch die französische Behörde an die deutsche führerscheinausstellende Behörde zurückgeschickt werden. Die deutschen Behörden händigen dem Betroffenen den Führerschein wieder aus, wenn dem keine anderen Gründe entgegenstehen.

In der Praxis ist es meist unklar, an welche konkrete deutsche Stelle der Führerschein tatsächlich zurückgeschickt wird. Das ist im Einzelfall in Erfahrung zu bringen. 

Die französische Behörde hat für die Rücksendung des Führerscheins nach Deutschland grundsätzlich keine Eile, diese zügig zu veranlassen. Hierauf muss Einfluss genommen werden. 

Die französische Präfektur kann die erneute Zulassung des deutschen Führerscheins auf dem französischen Staatsgebiet, neben einer zeitlichen Aussetzung, unter die zusätzliche Bedingung stellen, eine ärztliche Untersuchung bei einem zugelassenen Amtsarzt oder zwei amtlich hierfür zuständigen Ärzten nachzuweisen. 

Die ärztliche Untersuchung wird bei Überschreiten der Geschwindigkeit oder bei Verkehrsverstößen in Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen angeordnet.

Diese Sanktion, Fahrverbot und medizinische Untersuchung wird durch die Verwaltung in einem Bescheid festgesetzt. Sie ist von einer möglichen strafrechtlichen Verurteilung durch ein Gericht zu unterscheiden. Es kann beobachet werden, dass die Verfahrensweise nicht grundsätzlich einheitlich ist. Auch innerhalb der Zuständigkeit einer Präfektur kommt es bei gleichen Sachverhalten zu unterschiedlichen Sanktionen. Die medizinische Untersuchung wird nicht immer verlangt.

Von der Erfüllung der zusätzlichen Auflagen, wie die vorgenannte ärztliche Begutachtung, hängt die Gültigkeit der Fahrerlaubnis in Frankreich ab.

Bei einer erneuten Verkehrskontrolle durch die französischen Behörden kann sofort ermittelt werden, ob der deutsche Führerschein wirksam erteilt ist und darüber hinaus in Frankreich einer Einschränkung unterliegt oder nicht. Wurde durch die französische Behörde zusätzlich zu einer zeitlichen Einschränkung eine Auflage, wie z. B. ein Arztbesuch, ausgesprochen, ist diese Bedingung unbedingt zu erfüllen. Ansonsten besteht das frankreichbezogene Fahrverbot bis zum förmlichen Nachweis der zu erfüllenden Auflage fort. 

Das beschriebene Verfahren wegen temporären Führerscheinentzugs ist nicht zu verwechseln mit einem zusätzlichen späteren Strafverfahren vor einem Gericht, das von der Staatsanwaltschaft angestrengt werden kann. Es kann eine mündliche Verhandlung im Gericht anberaumt werden oder mittels Strafbefehl vorgegangen werden. In Einzelfällen wird ein abschließendes Bußgeld direkt bei der Kontrolle bezahlt. Das ist nicht zu verwechseln mit der gängigen Variante einer "Hinterlegung", auf die sodann das gerichtliche Verfahren folgt.

Meine Kanzlei steht Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Interessen sowie bei der Erfüllung der Formalitäten während des gesamten Verfahrens zur Verfügung.


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