Für welche Unternehmen in Serbien ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?

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Obwohl seit Beginn der Anwendung des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten (im weiteren Text bezeichnet als: das Datenschutzgesetz) fast 10 Monate vergangen sind, haben einige Bestimmungen erst vor kurzem ihre volle Reichweite erreicht. Dies ist der Fall bei Artikel 44 des Datenschutzgesetzes, der vorschreibt, dass die ausländischen Unternehmen, die keinen Firmensitz in der Republik Serbien haben, verpflichtet sind, ihren Datenschutzbeauftragten in Serbien zu ernennen.

In Anbetracht der Tatsache, dass das serbische Datenschutzgesetz im Wesentlichen die meisten Bestimmungen der DSGVO (GDPR) übernommen hat, stellt die Körperschaft des Datenschutzbeauftragten selbst eine Art Parallele zur europäischen Körperschaft des Datenschutzbeauftragten (Data Protection Officer – DPO) dar. 

Diese Verpflichtung, sowie der größte Teil unseres Gesetztes, wurde aus Artikel 27 der Allgemeinen Datenschutz-Grundverordnung (im weiteren Text bezeichnet als: die DSGVO) entnommen und gilt für alle für die Verarbeitung Verantwortlichen und Verarbeiter der personenbezogenen Daten, die keinen Wohnsitz oder Aufenthalt in Serbien haben, die aber mit dem serbischen Gesetz in Einklang gebracht werden müssen. Die extraterritoriale Anwendung bezieht sich auf diejenigen Unternehmen, die ihre Waren oder Dienstleistungen innerhalb Serbiens anbieten oder personenbezogene Daten im Gebiet der Republik Serbien verarbeiten. 

Diese Norm verpflichtet die globalen Unternehmen, ihre geschäftlichen Tätigkeiten mit allen diesbezüglichen Vorschriften in Einklang zu bringen. Wir möchten betonen, dass die Tatsache, dass Serbien derzeit kein Mitglied der Europäischen Union ist, die Unternehmen, die Daten in seinem Gebiet verarbeiten, nicht von der Ernennung eines Beauftragten für Serbien befreit. 

Informationen über den Datenschutzbeauftragten sollten auf der Internetseite des bestimmten Unternehmens veröffentlicht werden, sodass jede interessierte Person sich an diese Person wenden kann, um Fragen zu stellen oder Rechte bezüglich des Schutzes personenbezogener Daten geltend zu machen. 

Die M.Law Anwälte sind in das Geschäft ihrer Auftraggeber involviert und kümmern sich in ihrer Eigenschaft als Datenschutzbeauftragte ständig um das rechtliche Verhalten und Handeln von Unternehmen bei der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten. Alle Informationen, die wir erhalten, werden dauerhaft streng geheim gehalten, und ausländische Auftraggeber haben uns aufgrund der bisherigen Geschäftsbeziehungen ihr Vertrauen geschenkt und unsere Anwälte als die Beauftragten für den Schutz personenbezogener Daten in ihren Unternehmen auf dem Gebiet der Republik Serbien ernannt.

Bei allen weiteren Fragen bezüglich der Ernennung eines Beauftragten für den Schutz personenbezogener Daten in Serbien steht Ihnen das M.Law Team jederzeit zur Verfügung. 

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.



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