Garbe LogisFonds I GmbH – Anleger werden weiterhin mit angeblicher Forderung konfrontiert

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Wir haben bereits darüber berichtet, dass die ehemalige Garbe Logimac AG, jetzt LogisFonds I GmbH, zum 31.12.2017 liquidiert worden ist und nunmehr Anleger wegen eines angeblich negativen Auseinandersetzungswertes zur Zahlung auffordert. Jeder betroffene Anleger sollte seine Zahlungsaufforderung unbedingt überprüfen lassen, oft lassen sich schwerwiegende Fehler finden, die der vermeintlichen Forderung entgegengehalten werden können.

Insbesondere in den Jahren 2004/2005 haben sich verschiedene Anleger als atypisch stille Gesellschafter an der ehemaligen Garbe Logimac AG beteiligt. Es gab verschiedene Varianten einer Beteiligung, so konnte man eine Einmalzahlung der Einlage als „Classic“-Einlage erbringen, daneben gab es auch die „Sprint“- Beteiligung, bei der die Einlage durch monatliche Raten geleistet wurde.

Der „Classic“ Anleger hat in den Anfangsjahren Ausschüttungen erhalten, der „Sprint“-Anleger hingegen nicht.

Jeder Anleger hat diese Beteiligung in der Erwartung gezeichnet, dass ihm am Ende der Laufzeit Geld zurückfließt. Das bittere Erwachen war jedoch, dass die eingezahlten Gelder „verloren“ sind, die Gesellschaft hat sich anders entwickelt als ursprünglich gedacht.

Nun aber sollen Anleger ihren angeblich negativen Auseinandersetzungswert ausgleichen und weitere Zahlungen erbringen.

Bei den verschiedenen Gesellschaftsbeteiligungen, die ein Anleger seinerzeit eingehen konnte, könnte bei der „Classic“ Variante zwar dem Grunde nach eine Haftung dahingehend bestehen, einen negativen Auseinandersetzungswert zu zahlen. Die bislang von der Gesellschaft gestellten Forderungen sind aber nach diesseitigem Dafürhalten nicht plausibel und können daher zurückgewiesen werden. So wurde die Berechnung des angeblich negativen Abfindungswertes beispielsweise schon nicht nach den vorgegebenen Regeln des Gesellschaftsvertrages angestellt.

Als nicht sonderlich seriös wird das neuerliche Aufforderungsschreiben der Gesellschaft vom 06.08.2018 eingestuft, mit denen nun sogar auch Gesellschafter mit einer „Sprint“-Beteiligung zum Ausgleich ihres angeblich negativen Auseinandersetzungswertes aufgefordert werden. Diejenigen Anleger, die eine „Sprint“ Beteiligung gezeichnet haben, dürften überhaupt keine Zahlung schulden, dem steht schon § 17 d) des Gesellschaftsvertrages der Garbe Logimac AG entgegen. 

Betroffene Anleger der ehemaligen Garbe Logimac AG sollten daher erst einmal prüfen (lassen), ob sie der Zahlungsaufforderung nachkommen müssen. 



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