Geblitzt auf der B 101, Abschnitt 565, km 2,2, in FR Abfahrt Thyrow- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee wirft Ihnen vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten?

Dann kann der zeitnah folgende Bußgeldbescheid teuer werden. Schon ab 21 km/h droht nicht nur ein Bußgeld von 70 € sondern auch ein Punkt. Ab 26 km/h sind es 80 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot. Dies steigert sich all 5 km/h und bei 71 km/h zuviel sind 600 €, 2 Punkte und drei Monate Fahrverbot möglich. Bei Wiederholungstätern kann die Buße schon aus diesem Grund erhöht werden.

Doch soweit muss es nicht kommen. Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen.

Der sichere Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs sind hier die Fehlerquellen des verwendeten Einseitensensors vom Typ ESO ES 8.0.

Dessen Funktionsweise ist einfach erklärt. Der Blitzer hat einen länglichen Messbalken, auf welchem sich fünf Helligkeitssensoren befinden. Die beiden äußeren und der mittlere messen die Helligkeitsprofile ankommender Fahrzeuge und speichern diese. Die beiden anderen bestimmen den jeweiligen Abstand zum Messbalken. Mittels dieser Daten kann die Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt und hierdurch die Geschwindigkeit berechnet werden.

Dadurch können aber schon einfache Lichtreflexe (etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs) die Messung zum Nachteil des Betroffenen beeinflussen. Gleichfalls können LED- Scheinwerfer die Geschwindigkeitsmessung negativ beeinflussen. Im Gegensatz zu herkömmlichen Fahrlichtern "pulsen" LED- Lichter, das bedeutet, es gibt kein Dauerlicht, sondern ein ganz schnelles An und Ausschalten der Lampen. Dieses "Flackern" wird zwar vom Blitzer erkannt, führt jedoch zu falschen bzw. erhöhten Messergebnissen.

Die Fahrbahnneigung muss unbedingt mit Hilfe der vom Hersteller gelieferten Wasserwaage auf das Messgerät übertragen werden. Sogenannte "Schrägfahrten" führen ebenfalls zu erhöhten Geschwindigkeitsmessungen. Durch die Unachtsamkeit der Messbeamten ist dieser Fehler nicht selten. 

Bei entgegenkommenden Fahrzeugen, Kolonnenfahrten oder Überholmanövern hat dieses Gerät Zuordnungsschwierigkeiten. Dann ist nicht immer nachvollziehbar, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Ist die Eichung des Gerätes abgelaufen, was wegen der Nichteinhaltung der Wartungsintervalle oft geschieht, ist die gesamte Messreihe zu annullieren.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. 

Das  technische Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der konkreten Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Brandenburg an der Havel nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Rechtsanwalt Junge hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über    Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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