Geblitzt auf der BAB 10 km 171,0 FR Frankfurt (Oder) / Prenzlau - Fachanwalt hilft!

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Auf dem Berliner Ring, der A10 (offiziell BAB 10) zwischen km 155 und km 180 kommt es immer wieder zum Einsatz des Blitzers PoliScan Speed. In diesem Beitrag erklärt Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, wie Betroffene sich erfolgreich zur Wehr setzen können. Denn Bußgeld, Punkte in Flensburg und Fahrverbot lassen sich oft abwenden. Dr. Bunzel ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. In Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ist er bundesweit tätig.

Um welche Messstellen geht es?

Folgende Messstellen werden von der Zentralen Bußgeldstelle in Gransee hier regelmäßig genutzt und finden sich dann auf dem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid wieder, den der Betroffene erhält.

  • BAB 10, km 161,38 in Fahrtrichtung Hamburg
  • BAB 10, km 161,45 in Fahrtrichtung AD Oranienburg/Prenzlau
  • BAB 10, km 161,5 in Fahrtrichtung Frankfurt/Oder
  • BAB 10, km 165,1 in Fahrtrichtung Prenzlau
  • BAB 10, km 167,4 in Fahrtrichtung AD Pankow
  • BAB 10, km 167,5 in Fahrtrichtung AD Havelland
  • BAB 10, km 168,7 in Fahrtrichtung Hamburg
  • BAB 10, km 168,95 in Fahrtrichtung Frankfurt/Oder
  • BAB 10, km 171,0 in Fahrtrichtung Frankfurt/Oder / Prenzlau
  • BAB 10, km 173,55 in Fahrtrichtung Prenzlau
  • BAB 10, km 174,1 in Fahrtrichtung Hamburg

Wie kann gegen die Messung vorgegangen werden?

Neben den "typischen" Fehlern (mangelnde Schulung des Messbeamten, falsche Bedienung, falscher Aufbau des Geräts etc.) liegt der Schwerpunkt der Verteidigung darin, die Messung auf technische Fehler zu überprüfen. Hierzu beauftragt der Rechtsanwalt am besten einen unabhängigen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik. Verfügt der Betroffene über eine Rechtsschutzversicherung, entstehen ihm hierfür keine Kosten. Hat der Betroffene keine Rechtsschutzversicherung, werden hier schnell mehrere tausend Euro fällig.

Auch hier gibt es jedoch Abhilfe: Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. Wichtig: Das Mandat zur Verteidigung darf erst begründet werden, wenn die Versicherung besteht.

Nachdem das Gutachten vorliegt, kann der Verteidiger hieraus wertvolle Ansatzpunkte für Beweisanträge gegenüber dem Gericht gewinnen. Diesen Beweisanträgen kommt das Gericht zwar nicht immer nach; die Anträge sind jedoch häufig der "Türöffner" für Gespräche über eine Verfahrensbeendigung ohne Punkte oder Fahrverbot.

Sie haben weitere Fragen? Ein Gespräch zur ersten Orientierung ist bei Rechtsanwalt Dr. Bunzel stets kostenlos.


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