Geblitzt auf der BAB 111, km 0,65 in Fahrtrichtung Hamburg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Sie sollen die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h überschritten haben?

Dann kann der drohende Bußgeldbescheid teuer werden.

Es drohen schon bei mehr als 20 km/h  ein Punkt und ein Bußgeld von 100,00 €. Ab 26 km/h sind ein Punkt, ein Monat Fahrverbot und ein Bußgeld von 150,00 € vorgesehen. Wiederholungstäter müssen damit rechnen, dass pauschal ein strafschärfender Vorsatz angenommen wird und Fahranfängern droht die Verlängerung der Probezeit und die zwangsweise Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Doch soweit muss es nicht kommen, denn bei dieser Messstelle kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger diese Strafen ersparen.

Die Messstelle befindet sich inmitten des Autobahnkreuzes Oranienburg auf der Verbindungsfahrbahn zur BAB 10 in  Richtung Dreieck Havelland zur BAB 24 in Richtung Hamburg. 

Etwa 1,5 Kilometer vor der Messstelle beginnt dann ein sog. „Geschwindigkeitstrichter“, indem die zulässige Höchstgeschwindigkeit zunächst auf 120 km/h und dann 200 Meter später auf 100 km/h reduziert wird. Erst etwa 1,8 Kilometer später wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit dann auf der BAB 10 wieder auf 120 km/h angehoben.

Das zuständige Amtsgericht Oranienburg geht von einer ausreichenden Beschilderung aus, in Einzelfällen wurde aber auch schon ein Augenblicksversagen bejaht.

Die meisten Chancen für die Verteidigung verspricht an dieser Stelle aber die Überprüfung des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ Poliscan Speed. Dessen Schwachpunkte sind hier in Ihrer Fülle nur ansatzweise darstellbar. 

Die Geschwindigkeitsbestimmung  erfolgt mit Hilfe einer Laserpulslaufzeitmessung (LIDAR= Light Detection And Ranging). Die ankommenden  Fahrzeuge werden von einem horizontal scannenden LIDAR erfasst, dieser sendet kurze Laserimpulse aus. Die Entfernung eines Fahrzeugs wird über die Laufzeit der Laserimpulse gemessen, die vom Gerät ausgesandt und nach ihrer Reflexion am gemessenen Fahrzeug vom System wieder empfangen werden.  So können Zeit und Strecke bestimmt werden. Mit diesen Werten wird die Geschwindigkeit berechnet.

Allerdings kann es passieren, dass die Strahlen von mehreren Fahrzeugteilen reflektiert werden. Der Blitzer behandelt diese aber als von einem einzigen Teil zurückgesandt. Dadurch kommt es zu einer Verfälschung der Messergebnisse zu Lasten des Betroffenen. Bei mindestens der Hälfte aller Messungen stimmen diese Werte nicht überein. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler aufgetreten sein.

Häufig ist der Scanwinkel nicht genau eingestellt, was schon bei der geringsten Abweichung zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt.

Messung und Auslösen der Kamera erfolgen zeitlich versetzt. Dadurch treten bei Überholvorgängen, entgegenkommenden Fahrzeugen, Kolonnenfahrten und ähnlichen Verkehrssituationen Zuordnungsprobleme auf. Auch in diesem Fall ist die Messung zu verwerfen.

Gleiches gilt, wenn sich in der Messakte kein zertifizierter Nachweis findet, dass die Beamten an diesem Gerätetyp geschult wurden.

Ist die gesetzlich vorgeschriebene Eichung abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert oder es ist ein Toleranzbereich von mindestens 20 % zu gewähren.

Diese und andere Fehler können durch eine Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für jeden Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Dieses listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten. 

Dadurch ist es die Basis für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der Ihrer Messung dem zuständigen Amtsgericht Oranienburg nachgewiesen werden kann. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren, einschließlich des Gutachters, keine Kosten.

Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits nach dem Erhalt des Anhörungsbogens effektiv zu verteidigen. Er betreut pro Jahr bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden. Die eventuelle örtliche Entfernung ist hierfür kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 

Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.




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