Geblitzt- BAB 10 zwischen km 155 und km 180 und BAB 24 zwischen km 207 und 237 – Bußgeld vermeiden!

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Sie sind an einer der folgenden Messstellen

  • BAB 10, km 161,38 in Fahrtrichtung Hamburg
  • BAB 10, km 161,45 in Fahrtrichtung AD Oranienburg/Prenzlau
  • BAB 10, km 161,5 in Fahrtrichtung Frankfurt/Oder
  • BAB 10, km 165,1 in Fahrtrichtung Prenzlau
  • BAB 10, km 167,4 in Fahrtrichtung AD Pankow
  • BAB 10, km 167,5 in Fahrtrichtung AD Havelland
  • BAB 10, km 168,7 in Fahrtrichtung Hamburg
  • BAB 10, km 168,95 in Fahrtrichtung Frankfurt/Oder
  • BAB 10, km 173,55 in Fahrtrichtung Prenzlau
  • BAB 10, km 174,1 in Fahrtrichtung Hamburg
  • BAB 24, km 205,05 in Fahrtrichtung Berlin
  • BAB 24, km 207,748 in Fahrtrichtung Berlin
  • BAB 24, km 218,15 (AS Fehrbellin) in Fahrtrichtung Berlin
  • BAB 24, km 221,866 in Fahrtrichtung Berlin
  • BAB 24, km 221,996 in Fahrtrichtung Berlin
  • BAB 24, km 233,75 in Fahrtrichtung Hamburg
  • BAB 24, km 234,25 in Fahrtrichtung Hamburg
  • BAB 24, km 235,05 in Fahrtrichtung Hamburg

geblitzt worden und haben eine entsprechenden Anhörungsbogen oder schon Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle in Gransee erhalten? Rechtsanwalt Andreas Junge erklärt in diesem Artikel die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen ein drohendes Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot.

Der mobile Blitzer wird auf der 60 km langen Strecke zwischen Pankow und der Anschlussstelle Neuruppin aufgestellt. Diese ist mindestens bis in das Jahr 2022 eine Großbaustelle und es wird immer wieder an verschiedenen Stellen geblitzt.

Die Erfolgsaussichten eines Einspruchs sind hier sehr gut, kann sich doch die Verteidigung die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed zu Nutze machen.

Dieser Blitzer sendet ununterbrochen Laserstrahlen in gebündelter Form aus. Wird ein Fahrzeug von diesen erfasst, werden die Strahlen reflektiert und vom Gerät wieder empfangen. Dadurch kann eine Objektkontur erstellt und die Fahrtzeit für die eingegebene Messstrecke ermittelt werden Hieraus wird dann die Geschwindigkeit berechnet. Ist die Höchstgeschwindigkeit überschritten, wird die Kamera aktiviert.

Durch die Aussenden in Bündelform erweitern sich mit laufender Entfernung aber der Messradius der Lichtstrahlen. Dadurch können diese von mehreren Fahrzeugteilen reflektiert werden. Das Messgerät speichert sie aber als von einem Teil zurückgesandt. Dadurch verfälscht sich die Bestimmung der Fahrtzeit und also auch die Berechnung der Geschwindigkeit. Bei ca. 50 % aller Messungen stimmen die angezeigten Werte nicht mit den tatsächlich gefahrenen überein. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler gegeben sein.

Bei bestimmten Verkehrskonstellationen (Überholmanöver, entgegenkommendes Fahrzeug, Kolonnenfahrten u.ä.) treten Zuordnungsprobleme auf, welche das Messergebnis verfälschen.

Nicht selten passieren dem Personal Aufbaufehler (unrichtiger Scanwinkel, keine fester Grund für das Stativ) oder Ungenauigkeiten bei der Auswertung der Messdaten. In diesen Fällen kann nicht von einer genauen Messung ausgegangen werden. Daher fordert der Hersteller eine Schulung des Personals vor dessen ersten Einsatz. Ist eine solche in den Akten nicht dokumentiert, kann die Messung keinen Bestand haben.

Ist die gesetzlich vorgeschriebene Eichung abgelaufen, so ist die Messreihe zu annullieren oder ein sehr hoher Toleranzbereich zu gewähren. Diese und andere Fehler können bei einer Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für jeden Messvorgang ein unabhängiges Sachverständigengutachten ein. Das technische Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der Ihrer konkreten Messung nachgewiesen werden kann. Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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