Geblitzt: Bad Oeynhausen, BAB 2, km 297,400, FR Dortmund- Punkte, Bußgeld und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Minden- Lübbecke wirft Ihnen in einem Anhörungsbogen vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten? Als Beweismittel wird lapidar eine Messreihe benannt.

Dann kann der zeitnah folgende Bußgeldbescheid teuer werden. Schon ab 21 km/h zuviel drohen ein Bußgeld von 70 € und ein Punkt. Ab 26 km/h sind es 80 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot. Dies steigert sich alle 5 km/h. Bei Wiederholungstätern kann die Bußgeldstelle die Strafe extra erhöhen. 

Doch soweit muss es nicht kommen. Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen.

Der Garant für den Erfolg Ihres Einspruch sind hier die Fehlerquellen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed.

Dieses misst mittels kontinuierlich ausgesandter Laserimpulse, welche von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zurückgesandt werden. Dadurch ist das Gerät in der Lage, die benötigte Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke zu bestimmen. Mittels dieser Daten wird dann die Geschwindigkeit berechnet. Die Kamera wird ausgelöst, wenn der eingegebene Grenzwert überschritten ist.

Allerdings können die Laserimpulse statt wie vorgesehen von einem, gleichzeitig von mehreren Fahrzeugteilen reflektiert werden. Diese Rückstreustrahlen führen zu einer fehlerhaften Zeitbestimmung und somit Geschwindigkeitsberechnung. In etwa der Hälfte aller Fälle stimmt die angezeigte Geschwindigkeit nicht mit der tatsächlich gefahrenen überein. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler gegeben sein.

Das Messgerät bezieht in einem Teil der Messungen Messwerte ein, die außerhalb des zulässigen Messbereiches von 50 m bis 20 m vor dem Messgerät gewonnen werden. Eine Testreihe im Auftrag des Amtsgerichts Mannheim ergab, dass in 53% der Messungen der Mindestabstand von 20 Metern zwischen Messgerät und Fahrzeug unterschritten wurde, sodass Objektpunkte außerhalb des Messbereichs in das Messergebnis einbezogen wurden. In solchen Fällen sind die Bestimmungen der Gerätezulassung nicht eingehalten und das Verfahren ist einzustellen. Aus diesem Grund stufte das AG Tiergarten 2019 das Messgerät PoliscanSpeed FM1, welches hier verwendet wird, als nicht gerichtsfest ein und sprach den Betroffenen frei.

Der Blitzer hat Zuordungsprobleme bei Überholmanövern und Kolonnenfahrten. Dann ist nicht sicher zuordbar, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Die richtige Einstellung des Scanwinkels sichert die Fixierung des Blitzers auf die vorhandene Fahrbahnneigung. Ist dieses nicht exakt geschehen, werden automatisch erhöhte Geschwindigkeiten angezeigt. Hier geschehen durch die Unkenntnis der Messbeamten die meisten Anwendungsfehler. 

Um diese zu vermeiden, haben die Messbeamten vor dem ersten Einsatz eine Schulung an dem Gerät zu absolvieren. Ist eine solche in der Akte nicht nachweisbar, kann die Messung nicht verwertet werden oder es ist ein Toleranzbereich von mindestens 20 % zu gewähren.

Regelmäßig sind die Wartungsintervalle nicht eingehalten. Dann ist meist die Eichung des Gerätes zum Zeitpunkt der Wartung abgelaufen. In solchen Fällen ist die gesamte Messreihe zu annullieren und der Betroffene freizusprechen.

Diese und andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.


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