Geblitzt bei Fahrbinde, L 072, Abschn. 120, Str. km 0,520, Richtung Ludwigslust- Punkte, Bußgeld und Fahrverbot verhindern!

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Sie sollen die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten haben? Dann folgt dem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Ludwigslust- Parchim zeitnah der entsprechende Bußgeldbescheid. 

Dieser kann teuer werden. Schon bei 21 km/h zuviel drohen ein Bußgeld und ein Punkt. Ab 26 km/h sind es 80 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot. Dies steigert sich alle 5 km/h und kann bei Wiederholungstätern noch extra erhöht werden.

Doch soweit muss es nicht kommen. Die Fehlerquellen des hier verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed sind der sichere Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Gemessen wird mit Hilfe von ausgesandten Laserstrahlbündeln, die Rückreflektiert eine Messung der Geschwindigkeit ermöglichen. Ist die eingegebene zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Durch Verzerrungen der Rückstrahlsignale kommt es bei etwa der Hälfte aller Messungen zu fehlerhaften Geschwindigkeitsangaben. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Fehler vorhanden sein.

Das Messgerät bezieht in einem Teil der Messungen Messwerte ein, die außerhalb des zulässigen Messbereiches von 50 m bis 20 m vor dem Messgerät gewonnen werden. Das Messfeld, innerhalb dem Objektpunkte des Fahrzeugs angepeilt und gemessen werden dürfen, sind durch diese Nennbestimmung klar vorgegeben. Ein Algorithmus hat dafür zu sorgen, dass Messdaten, die außerhalb des Messfeldes erhoben werden, herausgefiltert werden. Namentlich beträgt das Messfeld, innerhalb dessen die erhobenen Rohdaten verwertet werden dürfen, 50-20 Meter zwischen Fahrzeug und Gerät. Wird außerhalb dieses Feldes gemessen, kann die angegebene Geschwindigkeit keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein. Auch dieser Fehler tritt sehr häufig auf.

Der Blitzer hat Zuordnungsschwierigkeiten bei Kolonnenfahrten und Überholvorgängen. Dann ist nicht feststellbar, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Bedienungsfehler sind ebenfalls nicht selten. Um diese zu vermeiden, soll das Personal vor dem ersten Einsatz einen Schulung an dem Gerät absolvieren. Fehlt ein entsprechendes Zertifikat in der Akte ist der Betroffene freizusprechen oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % zu gewähren.

Bei Nichteinhaltung der Wartungsintervalle ist meist die Eichung des Blitzers abgelaufen. In solchen Fällen wird die gesamte Messreihe annulliert.

Diese und noch viele andere Fehler können bei einer Analyse Ihrer Messprotokolle und Rohmessdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Dieses listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.




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