Geblitzt in Teublitz, auf der A 93, Ri. Hochfranken, im Abschnitt 780, bei km 4,670- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle Straubing wirft Ihnen in einem Anhörungsbogen vor, Sie hätten hier den erforderlichen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaftenüberschritten?

Sollte bei 80- 100 km/h der Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes betragen haben, drohen schon ein Bußgeld von 75 € und ein Punkt. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/ h gibt es auch schon ein Bußgeld von 70 € und einen Punkt.

Doch soweit muss es nicht kommen. Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Denn die sichere Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs sind hier die Fehlerquellen des verwendeten Verkehrskontrollsystems VKS3.

Dessen Funktionsweise ist einfach erklärt. Der Verkehrsfluss wird innerhalb einer festgelegten Beobachtungsstrecke von 250 m mittels einer Selektionskamera beobachtet. Sie registriert als "elektronisches Auge" die Über- bzw. Unterschreitung der vor Messbeginn eingegebenen Geschwindigkeits- und Abstandswerte. Wird ein Verdachtsfall festgestellt, erfolgte automatisch eine Videoaufzeichnung. 

Oft wird aber nicht die Messhöhe von 3 m eingehalten oder die Kamera erleidet die Sogwirkung des Verkehrs leichte Erschütterungen. Schon ein leichtes Verrücken um einen oder zwei Millimeter verfälscht das Messergebnis.

Der Messbereich muss vorher elektronisch markiert und mit einem geeichten Längenmessgerät oder einem elektrooptischen Tachymeter vermessen werden. Wurde dies nicht ordnungsgemäß dokumentiert, ist die Messung nicht verwertbar. 

Ist die Eichung abgelaufen, muss die gesamte Messreihe annulliert werden.

Ist der Verdachtsfall am Anfang nicht eindeutig beschrieben, verstößt die Videodokumentation gegen das Recht auf informelle Selbstbestimmung und ist nicht verwertbar. 

Es soll zur Berechnung immer die für den Betroffenen günstigste Fahrzeugposition gewählt werden. Auch dieses Erfordernis wird häufig nicht eingehalten.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Analyse Ihrer Messprotokolle und Rohmessdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund. Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.




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