Geblitzt – und jetzt? Auswirkungen des Blitzer-Urteils aus dem Saarland

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Wer im Straßenverkehr geblitzt wird, weil der Fuß mal wieder zu schwer und zu lange auf dem Gaspedal ruhte, muss mit empfindlichen Bußgeldern, Punkten oder sogar Führerscheinverlust rechnen. Ein neuer Wind aus dem Saarland weht nun in die Verkehrsgerichte – viele Blitzerfotos und die anhängigen Verfahren könnten rechtswidrig sein.

Das saarländische Verfassungsgericht hatte im Juli 2019 entschieden, dass der Einsatz gewisser Blitzervorrichtungen unter mehreren Gesichtspunkten fragwürdig erscheint und unter Umständen angreifbar ist. So urteilten die Richter, dass beim Einsatz von Geschwindigkeitsmessgeräten, die keine Speicherung von Rohmessdaten vornehmen, dem Betroffenen keine Möglichkeit bleibt, sich ordnungsgemäß zu verteidigen. Sind keine vergleichbaren Daten vom Tag der Messung vorhanden, ist eine Überprüfung hinsichtlich der Validität der Messung nicht möglich. Dies verletze laut saarländischem Verfassungsgericht das Recht auf ein faires Verfahren.

Bindungswirkung des Urteils und Reichweite in andere Bundesländer?

Das Urteil des saarländischen VGH bindet in erster Linie nur die Gerichte im Saarland. Jedoch gibt es bereits die ersten Gerichte außerhalb des Saarlandes, die sich dieser Linie anschließen, so zum Beispiel Fälle des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten und des Amtsgerichts in Bautzen. Letzterer Fall liegt aktuell in Dresden beim OLG. Es ist zu erwarten, dass über das ganze Bundesgebiet ähnliche Fälle in der Weise des VGH Saarland entscheiden werden.

Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Blitzerbescheid

Geht Ihnen ein Blitzerbescheid zu, ist Eile geboten. Binnen 14 Tagen ab Zugang des Bescheids muss ein Einspruch bei der ausstellenden Behörde gegen den Bescheid eingelegt werden. Geschieht dies nicht ist der Bescheid bestandskräftig und kann nicht mehr angegriffen werden.

Da es häufig viel Zeit in Anspruch nimmt selbst mit der Behörde Kontakt aufzunehmen und sich die Akte anzuschauen, die über die eigenen Blitzerfotos geführt wird, macht es häufig Sinn sich Hilfe bei den Profis zu holen. Ein Rechtsanwalt als objektives Organ der Rechtspflege kann die Akte anfordern und bekommt sie in die Kanzlei geschickt, kann den Fall für Sie professionell bearbeiten.

Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Urteil vom 05.07.2019 – Lv 7/17


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