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Gemeinsames Sorgerecht - was Sie wissen und beachten müssen!

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Gemeinsames Sorgerecht - was Sie wissen und beachten müssen!

Was beinhaltet das Sorgerecht?

Die Eltern eines Kindes haben das Recht, aber auch die Pflicht zur elterlichen Sorge. Diese lässt sich in drei Bereiche unterteilen:

Personensorge

Die Personensorge umfasst die Pflege, Beaufsichtigung und Erziehung des Kindes. Es geht dabei also um persönliche Belange des Kindes. Eltern haben in diesem Rahmen z. B. das Recht, den Aufenthaltsort und den Umgang ihres Kindes zu bestimmen. Auch Themen wie Bildung und Ernährung fallen unter diesen Punkt.

Vermögenssorge

Bei der Vermögenssorge geht es um die finanziellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten des Kindes. Sorgeberechtigte dürfen das Vermögen des Kindes in Besitz nehmen und verwalten.

Vertretungsmacht

Vertretungsmacht bedeutet die rechtliche Vertretung des Kindes, etwa vor Gericht oder bei Banken.

Wer hat das Sorgerecht inne?

Im Regelfall liegt das Sorgerecht bei den Eltern eines Kindes. Es endet mit der Volljährigkeit des Kindes. Per Gesetz gelten folgende Personen als Eltern: Die Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat. Der Vater ist der Mann, der bei der Geburt mit der Kindsmutter verheiratet ist. Der gesetzliche Vater ist also nicht unbedingt auch der leibliche Vater. Im Falle einer Adoption erhalten die Adoptiveltern den vollen rechtlichen Elternstatus – sie haben damit auch das Sorgerecht inne.

Gemeinsames Sorgerecht bei unverheirateten Eltern

Für den Fall, dass die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, erhält die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Das gemeinsame Sorgerecht beider Eltern ist unter zwei Voraussetzungen möglich: Heiraten die Eltern nach der Geburt, haben sie danach das gemeinsame Sorgerecht inne.

Andernfalls hat der Vater die Möglichkeit, einen Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht zu stellen. Dafür muss er eine sogenannte Sorgeerklärung abgeben, die zudem von einem Notar beurkundet werden muss. Ist der Vater selbst noch minderjährig, braucht er dafür außerdem die Zustimmung seiner Eltern.

Gemeinsames Sorgerecht bei getrennten Eltern

Im Falle einer Trennung oder Scheidung der Eltern stellt sich oft die Frage nach dem Sorgerecht. Entgegen einem weit verbreiteten Irrtum erhält in dem Fall nicht ein Elternteil automatisch das alleinige Sorgerecht. Der Regelfall ist stattdessen, dass beide Eltern weiterhin das gemeinsame Sorgerecht behalten.

Derjenige, bei dem das Kind lebt, darf dabei über alltägliche Angelegenheiten des Kindes alleine bestimmen. Eine Absprache mit dem anderen Elternteil ist dafür nicht notwendig. Das gilt z. B. für Themen wie Ernährung, Arztbesuche, Fernsehzeiten, Kleidung etc.

Stehen Entscheidungen an, die für das Kind bedeutend sind, müssen sich getrennte Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht hingegen abstimmen – z. B. über die Wahl der Schule, größere medizinische Eingriffe oder die Wahl des Wohnorts.

Kommen gemeinsam sorgeberechtigte, getrennte Eltern nicht zu einer einvernehmlichen Lösung, wenn es um Angelegenheiten des Kindes geht, muss im Einzelfall das Familiengericht angerufen werden. Es überträgt dann die Entscheidung in der Angelegenheit auf einen Elternteil.

Was ist das Wechselmodell?

Das Wechselmodell ist eine besondere Form der Ausgestaltung des gemeinsamen Sorgerechts von getrennten oder geschiedenen Eltern. Es wird auch Paritätsmodell, Pendelmodell oder Doppelresidenzmodell genannt.

Beim Wechselmodell lebt das Kind nach der Trennung bzw. Scheidung der Eltern nicht hauptsächlich bei einem Elternteil. Stattdessen wohnt es in gleichmäßigen Abständen bei beiden Eltern. Wie lange die sogenannten Wechselintervalle sind, können die Eltern individuell regeln.

Ein Beispiel wäre: Das Kind verbringt zwei Wochen bei der Mutter, im Anschluss zwei Wochen beim Vater, danach wieder zwei Wochen bei der Mutter. Das Wechselmodell kann deshalb nur funktionieren, wenn die Eltern gut miteinander auskommen und ohne Streit über die Angelegenheiten des täglichen Lebens kommunizieren können. Damit das Kind ein beständiges Umfeld hat, sollten die Eltern beim Wechselmodell außerdem nicht zu weit voneinander entfernt wohnen.

Wann kann einem das gemeinsame Sorgerecht entzogen werden?

Das alleinige Sorgerecht ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Es müssen bestimmte Umstände vorliegen, aufgrund derer einem Elternteil das Sorgerecht entzogen werden kann. In dem Fall erhält der andere Elternteil das alleinige Sorgerecht. Solche Umstände können sein:

  • Alkohol- oder Drogensucht
  • Misshandlung des Kindes und/oder der Mutter
  • Straffälligkeit in erheblichem Maß
  • Missbrauch des Sorgerechts (z. B. Anstiftung zu Straftaten)
  • Gesundheitsgefährdung des Kindes (z. B. Verweigerung notwendiger ärztlicher Behandlungen)
  • Vernachlässigung des Kindes (z. B. Mangelernährung)
  • Veruntreuung des Vermögens des Kindes
  • gefährliches Umfeld (z. B. Drogenszene)
  • Erziehungsfehler (z. B. staatsfeindliche Erziehung)

Sorgerecht vs. Umgangsrecht

Das Sorgerecht ist nicht zu verwechseln mit dem Umgangsrecht. Das Umgangsrecht kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet, getrennt oder geschieden sind. Beide Elternteile haben nach § 1684 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) das Recht auf und die Pflicht zum Umgang mit dem Kind.

Dazu gehören nicht nur regelmäßige Besuche, sondern z. B. auch telefonischer Kontakt und Briefkontakt sowie die Möglichkeit, gemeinsam in den Urlaub zu fahren. Außerdem hat der umgangsberechtigte Elternteil auch das Recht, während der Besuchszeiten über den Alltag des Kindes zu entscheiden – etwa, wenn es um Ernährung, Zubettgehzeit oder kurze Ausflüge geht.

Neben nicht-sorgeberechtigen Eltern können unter Umständen auch andere Personen ein Umgangsrecht mit dem Kind haben. Das kann z. B. bei Großeltern, Geschwistern oder Stiefeltern der Fall sein.

Foto(s): ©Fotolia/Vadim Guzhva

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