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Wie läuft eine Gerichtsverhandlung ab?

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Wie läuft eine Gerichtsverhandlung ab?

Gerichtsverhandlungen finden grundsätzlich in allen Gerichtszweigen statt – wie zum Beispiel im Verwaltungsgerichtsverfahren, Finanzgerichtsverfahren und Arbeitsgerichtsverfahren. Im Strafverfahren spricht man bei einer Gerichtsverhandlung grundsätzlich von einer Hauptverhandlung (§§ 226 StPO ff., Strafprozessordnung). In einer Hauptverhandlung wird der strafrechtliche Sachverhalt nach strafprozessrechtlich festgelegten Regeln aufgeklärt und festgestellt, sodass damit die Grundlage für eine gerechtes Urteil geschaffen wird.  

Im Zivilrecht werden Gerichtsverhandlungen als mündliche Verhandlung bezeichnet (§ 128 ZPO, Zivilprozessordnung). In einer mündlichen Verhandlung wird der Rechtsstreit vor dem erkennenden Zivilgericht nach den Grundsätzen der Zivilprozessordnung verhandelt und stellt somit das Kernstück eines Zivilprozesses dar. Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass ein durch das Gericht geleitetes Gespräch regelmäßig zu einer besseren Erledigung einer zivilgerichtlichen Auseinandersetzung führt, als wenn der Rechtsstreit allein durch den Austausch von Schriftsätzen geführt wird. 

Warum gibt es öffentliche Gerichtsverhandlungen?

Die öffentliche Gerichtverhandlung ist ein grundlegender Pfeiler des deutschen Rechtssystems. Sie gewährleistet Transparenz und schafft Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz. § 169 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) schreibt vor, dass Gerichtsverhandlungen grundsätzlich öffentlich ablaufen sollen.  

Während früher die theoretische Begründung für öffentliche Gerichtsverhandlungen war, dass auf diese Weise eine öffentliche Kontrolle und der Schutz vor Willkür gewährleistet werden sollte, dienen öffentliche Verhandlungen heutzutage im Wesentlichen dem Informationsinteresse der Allgemeinheit (sogenannte Massenmedienöffentlichkeit). Entsprechend soll jede Person die Möglichkeit haben, als Zuhörer am Prozess teilzunehmen. 

Dieser Grundsatz unterliegt jedoch natürlichen Grenzen, etwa der Kapazität des Gerichtssaals. Das Gericht ist nicht verpflichtet, zusätzliche Kapazitäten zu schaffen. Zuhörer einer öffentlichen Gerichtsverhandlung werden in der Reihenfolge ihrer Ankunft eingelassen. Anders als bei Sitzplätzen für Medienvertreter wie Journalisten ist eine Reservierung von Sitzplätzen für die Allgemeinheit nicht zulässig. 

Ton- und Fernsehrundfunkaufnahmen sind während einer Hauptverhandlung nicht zulässig. Während einer Verhandlungspause sind Ton- und Bildaufnahmen dagegen möglich. 

In bestimmten Fällen ist ein (teilweiser) Ausschluss der Öffentlichkeit zulässig. Im Strafverfahren handelt es sich dabei häufig um Fälle in Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen oder bei Sexualstraftaten. Das Urteil hingegen ist stets öffentlich zu verkünden. 

Sind Online-Gerichtsverhandlungen zulässig?

Die Möglichkeit, mündliche Verhandlungen per Bild- und Tonübertragung als sogenannte Videoverhandlungen abzuhalten und auch Beweispersonen auf diese Art und Weise zu vernehmen, besteht im Zivilverfahren in der Vorschrift des § 128a Zivilprozessordnung bereits seit dem 1. Januar 2002. Nach dieser Vorschrift kann das Gericht den Parteien, ihren Bevollmächtigten und Beiständen auf Antrag oder von Amts wegen gestatten, sich während einer mündlichen Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und dort Verfahrenshandlungen vorzunehmen.  

Eine dem Zivilverfahren vergleichbare Vorschrift fehlt hingegen im Strafverfahren. Zwar kommt im Strafverfahren regelmäßig auch Videotechnik zum Einsatz (z. B. bei der Vernehmung von Zeugen sowie von Dolmetschern und Sachverständigen), im Rahmen der allgemeinen Digitalisierung wird derzeit aber innerhalb der Justiz darüber diskutiert, weitere Anwendungsfelder der Videotechnik im Strafverfahren bis hin zu einer verstärkten Gerichtsöffentlichkeit zuzulassen.  

Welche Kosten sind mit einer Gerichtsverhandlung verbunden?

Die Kosten einer Gerichtsverhandlung richten sich im Zivilprozess nach dem Streitwert und den anfallenden Gebühren. Hier gibt es im Gerichtskostengesetz (GKG) entsprechende tabellarische Vorgaben. 

Im Strafprozess sind die Kosten bei einer rechtskräftigen Verurteilung ebenfalls im Gerichtskostengesetz geregelt. Bei einer Verurteilung im ersten Rechtszug entstehen zum Beispiel folgende Gerichtskosten: 

Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen

155 €

Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen

310 €

Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren

465 €

Freiheitsstrafe von bis zu 4 Jahren

620 €

Wie ist der Ablauf einer Gerichtsverhandlung?

Im Strafverfahren ist der Ablauf beziehungsweise Gang einer Gerichtsverhandlung genau in § 243 Strafprozessordnung geregelt. Zunächst erfolgt der Aufruf der Strafsache. Der Vorsitzende stellt fest, ob der Angeklagte nebst Verteidiger sowie die Beweismittel, wie zum Beispiel Zeugen und Sachverständige, vor Ort sind. Zeugen müssen den Sitzungssaal dann erst einmal verlassen. Im Anschluss erfolgt die Vernehmung des Angeklagten zu seiner Person durch den Richter. Es schließt sich die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt an. Anschließend erfolgt die Vernehmung des Angeklagten zu dem eigentlichen Strafvorwurf mit Beweisaufnahme. Die Beweisaufnahme beinhaltet auch die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen. Nach den Schlussvorträgen des Staatsanwalts und des Verteidigers hat der Angeklagte das letzte Wort. Nach Beratung des Gerichts erfolgt dann die Urteilsverkündung. 

Im Zivilverfahren wird zunächst die Sache aufgerufen. Im Anschluss erfolgt durch den Richter die Feststellung der Anwesenheit der Parteien und sodann die Verhandlung in der Sache. In einfachen Fällen kommt es meistens im gleichen Termin zu einer Einigung zwischen den Parteien. Andernfalls wird die Sache in einem neuen Termin verhandelt.  

Wie lange dauert eine Gerichtsverhandlung?

Wie lange eine Gerichtsverhandlung dauert, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und kann von wenigen Stunden bis zu mehreren Tagen oder Wochen reichen. In Strafsachen ist es vor dem Amtsgericht üblich, dass die Hauptverhandlung an einem Tag durchgeführt wird.  

Bei komplexeren Verfahren mit einer umfangreicheren Beweisaufnahme kann die Hauptverhandlung mehrere Hauptverhandlungstage in Anspruch nehmen. Gleiches gilt regelmäßig auch für Verhandlungen vor dem Amtsgericht in Zivilsachen, die häufig in einfachen Fällen am gleichen Tag beendet werden können. 

Wie oft darf eine Gerichtsverhandlung verschoben werden?

Eine zivilgerichtliche Gerichtsverhandlung darf verschoben werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt – wie beispielsweise das Fehlen einer Partei oder eines wichtigen Zeugen – oder wenn neue Beweismittel auftauchen, die eine Vertagung rechtfertigen. Es gibt keine gesetzliche Begrenzung für die Anzahl der Verschiebungen, jedoch liegt es im Ermessen des Gerichts zu entscheiden, wann eine weitere Verschiebung nicht mehr gerechtfertigt ist. In der Praxis versuchen die Gerichte, eine angemessene Balance zwischen der Notwendigkeit, das Verfahren zügig abzuschließen, und der Wahrung der Rechte aller Beteiligten zu finden. 

Im Strafverfahren ist eine Verschiebung oder Unterbrechung der Hauptverhandlung nur unter den in der Strafprozessordnung genannten Voraussetzungen möglich. Nach § 229 Abs. 1  Strafprozessordnung darf eine Hauptverhandlung bis zu drei Wochen unterbrochen werden, nach § 229 Abs. 2 Strafprozessordnung für einen Monat, wenn sie davor an mindestens 10 Tagen stattgefunden hat. § 229 Abs. 3 Strafprozessordnung regelt die Hemmung dieser Fristen in den Fällen von zum Beispiel einer Erkrankung des Angeklagten. Wird die Frist für eine Unterbrechung nicht eingehalten und überschritten, ist mit der Hauptverhandlung von Neuem zu beginnen. 

Foto(s): ©Adobe Stock/WavebreakMediaMicro

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