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Geschäftsführervertrag prüfen – was ist zu beachten?

  • 3 Minuten Lesezeit
Geschäftsführervertrag prüfen – was ist zu beachten?

Repräsentieren, vertreten und leiten – der oder die Geschäftsführer haben im Unternehmen eine wichtige Rolle. Als „Chef“ muss der Geschäftsführer für den Unternehmenserfolg sorgen und bei Misserfolg möglicherweise den Kopf hinhalten. Deshalb ist es umso wichtiger, dass sowohl der Geschäftsführer als auch Aufsichtsorgane wissen, welche Regelungen im Geschäftsführervertrag getroffen werden müssen.

Die wichtigsten Fakten

  • Der Geschäftsführervertrag wird auch als Geschäftsführeranstellungsvertrag bezeichnet.
  • Der Geschäftsführer schließt den Vertrag mit den Gesellschaftern des Unternehmens.
  • Geschäftsführer sind keine Angestellten, da sie das Unternehmen als juristische Person vertreten.
  • Für einen Geschäftsführer gilt nicht der allgemeine Kündigungsschutz.

So gehen Sie vor

  1. Lassen Sie den Geschäftsführervertrag von einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin erstellen oder prüfen.
  2. Halten Sie auch sonstige Vergütungen oder Ansprüche schriftlich fest.
  3. Kontaktieren Sie einen Anwalt/eine Anwältin, wenn es Streitigkeiten gibt.

Was sollte im Geschäftsführervertrag geregelt werden?

Der Geschäftsführervertrag bzw. Geschäftsführeranstellungsvertrag ist ein Dienstvertrag im Sinne von § 611 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Folgende Kernpunkte sollten deshalb im Geschäftsführervertrag schriftlich festgehalten werden:

  • Aufgabengebiete
  • bestehendes Arbeitsverhältnisses
  • Haftung
  • Koppelungsklausel
  • Krankheit & Urlaub
  • Kündigungsfristen & Kündigung
  • Vergütung
  • Vertragslaufzeit
  • Wettbewerbsverbote

Selbstverständlich können Geschäftsführer auch weitere Vereinbarungen im Anstellungsvertrag aushandeln.

Aufgabengebiete und bestehendes Arbeitsverhältnis – was sollte vereinbart werden?

Im Vertrag sollte genau geklärt werden, für welche Bereiche Sie als Geschäftsführer zuständig sind und für welche nicht. Gerade bei mehreren Geschäftsführern im Unternehmen kann dies wichtig sein. Zudem sollte die Erlaubnis zur Alleinvertretung (für den Geschäftsbereich) für Entscheidungen festgehalten werden.

Wenn Sie bereits im Unternehmen als „normaler“ Arbeitnehmer tätig sind, sollten Sie den Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses festlegen. Diese Klausel sichert ab, dass Ihr aktuelles Arbeitsverhältnis während ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer ruht. Läuft der Geschäftsführervertrag aus oder wird gekündigt, können Sie somit wieder das normale Arbeitsverhältnis aufnehmen.

Kündigung, Kündigungsfristen und Koppelungsklausel – worauf müssen Sie achten?

Für Geschäftsführer gilt kein Kündigungsschutz wie im Arbeitsrecht, weshalb diese die Kündigungsfristen selbst verhandeln können. Achten sollten sie darauf, dass ausdrücklich geklärt wird, zu welchem Zeitpunkt (z. B. sechs Monate zum Ende eines Quartals) gekündigt werden kann. Eine Regelung, wem gegenüber eine Kündigung ausgesprochen werden muss, ist ebenfalls empfehlenswert.

Durch eine Koppelungsklausel erfolgt im Rahmen der Abberufung durch die Gesellschafter bzw. Gesellschafterversammlung des Geschäftsführers auch die Kündigung des Geschäftsführervertrages.

Vergütung und Vertragslaufzeit – was sollten Geschäftsführer wissen?

Geschäftsführer sollten neben der Festvergütung selbstverständlich auch variable Vergütungsbestandteile aushandeln, z. B. betriebliche Altersversorgung, Krankheitsvorsorge, Dienstwagen, Firmenhandy, Tantiemenregelungen etc.

Die Vertragslaufzeit ist ein zentraler Aspekt im Geschäftsführervertrag. Nicht selten wird bei einem befristeten Vertrag eine Vertragslaufzeit von 5 Jahren gewählt. Die Laufzeit ist mit den Gesellschaftern frei verhandelbar und sollte durch eine ausdrückliche Regelung schriftlich festgehalten werden.

Welche Wettbewerbsverbote gelten für Geschäftsführer?

Als Geschäftsführer ist man zur Treue gegenüber dem Arbeitgeber verpflichtet, deshalb spielt das Wettbewerbsverbot eine wichtige Rolle. Daraus ergibt sich, dass man dem Unternehmen in keiner Form schaden darf, indem man im Rahmen einer Anstellung oder sonst wie die Konkurrenz fördert.

Diese Regelung ist zudem wichtig, wenn der Geschäftsführer das Unternehmen verlässt. Dann zählt, was im Vertrag im Rahmen des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots geregelt ist.

Welche Regelungen können bezüglich Krankheit und Urlaub getroffen werden?

Ein Geschäftsführervertrag sollte auch den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und den Urlaubsanspruch regeln. Häufig erhält der Geschäftsführer den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Urlaubstagen bei einer Fünf-Tage-Woche bzw. 24 Tage bei einer Sechs-Tage-Woche sowie ein bis zwei Wochen Zusatzurlaub.

Haftung und Haftungsbegrenzung – was ist wichtig?

Unternehmerische Entscheidungen, Steuern, Sozialabgaben, Transaktionen, Subventionen etc. – Geschäftsführern drohen Haftungsgefahren aus verschiedenen Richtungen. Aus diesem Grund können bestimmte Haftungsrisiken vertraglich (z.B. gegenüber dem Unternehmen) begrenzt werden. Ansprüche gegenüber Dritten (z. B. Finanzamt, Gläubigern, Krankenkassen) können nicht beschränkt werden.

Zudem sollten Geschäftsführer darauf achten, dass die Gesellschaft zu ihren Gunsten eine D & O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) abschließt und diese eine ausreichende Deckung gewährleistet.

Foto(s): ©Fotolia/Boggy

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