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Gesetzesänderungen im Januar 2020 – Neue Düsseldorfer Tabelle, günstigere Bahn-Tickets und mehr

  • 4 Minuten Lesezeit
Diana Mittel anwalt.de-Redaktion
Gesetzesänderungen im Januar 2020 – Neue Düsseldorfer Tabelle, günstigere Bahn-Tickets und mehr
  • Die neue Düsseldorfer Tabelle für 2020 ist da: Trennungskinder erhalten ab dem 01.01. mehr Unterhalt.
  • Tickets des Bahn-Fernverkehrs werden günstiger, da von nun an der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent gilt.
  • Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt, dafür fällt ein höherer Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung an.
  • Der Mindestlohn steigt, auch für Auszubildende und in der Pflege.
  • Für Verbraucher gibt es mehrere Steuerentlastungen, etwa aufgrund des ermäßigten Steuersatzes.
  • Die umstrittene Regelung für Einkäufe tritt in Kraft: Kein Einkauf mehr ohne Bon.

Mehr Unterhalt für Trennungskinder

Die Düsseldorfer Tabelle für 2020 ist da! Minderjährige Trennungskinder in den untersten Einkommensgruppen erhalten ab dem kommenden Jahr zwischen 15 und 21 € mehr pro Monat. Kinder unter sechs Jahren erhalten mindestens 369 €, Kinder zwischen sechs und elf Jahren mindestens 424 € und Kinder zwischen zwölf und 17 Jahren mindestens 497 €.

Hier geht's zur gesamten Düsseldorfer Tabelle für 2020!

Günstigere Bahntickets

Auch für Tickets des Fernverkehrs gilt ab Beginn des Jahres der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent statt der bisherigen 19 Prozent. Die Deutsche Bahn möchte die Senkung an den Kunden weitergeben: Damit wird die günstigste ICE-Fahrkarte dann 17,90 € kosten, zwei Euro weniger als bisher.

Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt um 0,1 Punkte auf 2,4 Prozent – damit werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer entlastet. Für Unternehmer heißt das, dass die Lohnkosten sinken und den Beschäftigten mehr Netto bleibt. Die Beitragssenkung gilt bis zum 31.12.2022.

Höherer Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen hingegen steigt, und zwar von 0,9 Prozent auf 1,1 Prozent. Die Kosten für den Zusatzbeitrag, den alle gesetzlichen Krankenkassen zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent erheben, teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Hartz-IV-Sätze steigen

Wer Hartz IV bezieht, erhält ab Januar mehr Geld. Der Regelsatz erhöht sich von 424 € auf 432 € für alleinstehende Langzeitarbeitslose. Die Grundsicherung für Paare steigt von 382 € auf 389 € je Partner.

Die Leistungen steigen auch für Kinder aus Hartz-IV-Haushalten: Kinder bis zu fünf Jahren erhalten 250 € statt 245 €, Kinder von sechs bis 13 Jahren 308 € statt 302 € und Jugendliche unter 18 328 € statt 322 €.

Mindestlohn und Ausbildungsgehalt

Mindestlohnrechner: Ab Januar steigt der Mindestlohn zunächst von 9,19 € pro Stunde auf 9,35 €. Ab Mitte des Jahres wird über eine weitere Erhöhung entschieden.

Neu ist auch eine Mindestvergütung für Auszubildende:

  • Im ersten Lehrjahr erhalten sie mindestens 515 €, bis 2023 soll der Betrag Stück für Stück auf 620 € steigen.
  • Im zweiten Lehrjahr sind es dann 18 Prozent mehr,
  • im dritten 35 Prozent und ggf. im vierten 40 Prozent.

Aber: Die Mindestvergütung gilt nur mit einem Ausbildungsbeginn ab 2020.

Pflegemindestlohn steigt

Pflegekräfte erhalten ab 2020 mehr Geld – auch, um den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten und dem Personalmangel in der Altenpflege entgegenzusteuern. Zum ersten Januar steigt der Mindestlohn in den westlichen Bundesländern auf 11,35 €, in den östlichen auf 10,85 € pro Stunde.

Wiedereinführung der Meisterpflicht

Aktuell gibt es 12 zulassungsfreie Gewerke, in denen ab 2020 die Meisterpflicht wieder eingeführt werden soll. Dazu gehören u. a. Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer.

Steuerentlastungen

Im kommenden Jahr wird der Steuer-Grundfreibetrag um 240 € angehoben. Für Ledige beträgt das jährlich einkommenssteuerfreie Einkommen dann 9408 €, für zusammen veranlagte Verheiratete 18.816 €.

Außerdem gilt für bestimmte Artikel bald der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent, z. B. Monatshygieneartikel wie Tampons oder elektronische Bücher und Zeitschriften.

Steuervergünstigungen für Berufstätige

Die Pauschale für Dienstreisen steigt: Ab Januar 2020 können Arbeitnehmer bei einer Abwesenheit von mind. acht bis 24 Stunden 14 € pro Tag für die Verpflegung nutzen. Ab 24 Stunden beträgt die Pauschale dann 28 €.

Einkauf nur noch mit Kassenbon

Ab Januar müssen Einzelhändler ihren Kunden bei jedem Kauf einen Kassenbon aushändigen, sofern sie ein elektronisches Kassensystem besitzen. Das gilt dann auch für Bäcker, Friseure und in der Eisdiele.

Die Belegausgabepflicht soll einer größeren Transparenz im Kampf gegen Steuerbetrug dienen.

Einheitliche Ausbildung in der Pflege

Die Ausbildungen zum/r Altenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in und Gesundheits- und Kinderkrankenfpleger/in wird es bald nicht mehr geben: Das ist Teil der Umsetzung des neuen Pflegeberufegesetzes. Stattdessen werden die Berufe in der Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann gebündelt. Dabei kann zwischen vier Fachrichtungen gewählt werden.

Erweiterter Zugang zum Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist eine Zusatzleistung zum Kindergeld, der vom Einkommen und Vermögen abhängt. Im Juli 2019 wurde der Kinderzuschlag auf monatlich 185 € erhöht.

Ab Januar entfällt nun die obere Einkommensgrenze, d. h. das Einkommen wird nur noch bis zu 45 Prozent angerechnet, wenn es über den eigenen Bedarf hinausgeht.

Mehr Wohngeld

Mehr als 660.000 Haushalte in Deutschland erhalten ab dem 1. Januar 2020 im Zuge der Wohngeldreform mehr Wohngeld. Damit will die Bundesregierung Haushalte mit geringem Einkommen noch stärker entlasten. Bei der exakten Berechnung des Anspruchs hilft Berechtigten ein Wohngeldrechner.

(DMI)

Foto(s): ©Fotolia

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