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Gesetzesänderungen im November 2020: Gebäudeenergiegesetz, eID-Karte, elektronische Rechnungstellung

  • 4 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion
Gesetzesänderungen im November 2020: Gebäudeenergiegesetz, eID-Karte, elektronische Rechnungstellung
  • Neues Gebäudeenergiegesetz vereint bestehende Gesetze
  • eID-Karte ermöglicht Nutzung von E-Government-Diensten
  • Coronavirus-Test-Anspruch endet
  • Neue Quarantäneregeln bei Rückkehr aus Risikogebieten
  • Mehr Nährwertangaben auf Lebensmittelverpackungen
  • Elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen wird Pflicht
  • Steuerklassenwechsel und Kfz-Versicherungswechsel bis Ende November möglich
  • Ausnahmeregelung für kurzfristige Minijobs endet
  • Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz verlängert
  • Europäische Staatsanwaltschaft mit Startverzögerung

Neues Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beinhaltet ab November die Regeln des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG). Diese treten dann außer Kraft. Das Gebäudeenergiegesetz betrifft nahezu alle beheizten bzw. klimatisierten Gebäude in privater wie in öffentlicher Hand. Die bereits geltenden energetischen Anforderungen für Sanierungen oder Neubauten werden nicht verschärft.

Neu infolge des Gebäudeenergiegesetzes ist insbesondere:

  • Bei der Energiebilanz werden erneuerbare Energien breiter berücksichtigt.
  • Die bei Neubauten vorgeschriebene Nutzung erneuerbarer Energien ist nun auch mittels gebäudenah erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien möglich.
  • Bei wesentlichen Renovierungen sowie beim Verkauf von Ein- und Zweifamilienhäusern gilt nun eine Pflicht zur Energieberatung.
  • Eine befristete Innovationsklausel sieht bis Ende 2023 eine andere Nachweismöglichkeit des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs vor und ermöglicht bis Ende 2025 bei Gebäudeänderungen Anforderungen auch über eine Gebäudemehrheit zu erfüllen.
  • Auch Makler müssen nun Pflichtangaben in Immobilienanzeigen erfüllen und den Energieausweis vorlegen.
  • Kohlendioxidemissionen eines Gebäudes sind künftig zusätzlich in Energieausweisen anzugeben.
  • Ursprünglich sah der Gesetzentwurf ein Einbauverbot für Ölheizungen ab 2026 vor. Der Einbau bleibt nun bei Einhaltung verschiedener Anforderungen weiterhin möglich. Bereits zuvor galt, dass seit 1991 bestimmte Gas- und Ölheizkessel nur 30 Jahre betrieben werden dürfen. Ältere Modelle aus früheren Jahren dürfen ebenfalls bereits jetzt nicht mehr betrieben werden.

eID-Karte kommt mit einjähriger Verspätung

Ursprünglich sollte die eID-Karte schon ab November 2019 erhältlich sein. Aufgrund einer Verschiebung zur notwendigen Vorbereitung stellen Pass- und Personalausweisbehörden sie nun ab diesem November aus. Die eID-Karte schließt eine Lücke für Bürger anderer EU-Länder und der EWR-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen. Diese können mit ihrer Hilfe erstmals E-Government-Dienste und damit elektronische Verwaltungsleistungen in Deutschland nutzen. Deutschen Staatsbürgern ermöglicht das ein deutscher Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bereits im Inland und künftig auch in einem anderen EU- oder EWR-Land. Nicht-EU- bzw. Nicht-EWR-Bürger können E-Government-Dienste dagegen bereits mit einem elektronischen Aufenthaltstitel nutzen.

Coronavirus-Test-Anspruch endet

Der Anspruch auf einen Test auf den Covid-19-Erreger ohne Symptome nach Aufenthalt in einem inländischen Risikogebiet endet am 9. November. Asymptomatische Personen können sich noch bis zu diesem Datum kostenfrei testen lassen, wenn sie sich in den letzten 14 Tagen in einem Gebiet mit mehr als 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen aufgehalten haben oder noch dort aufhalten. Eine Wiederholung des Tests ist einmal möglich.

Quarantäne nach Rückkehr aus Risikogebieten

Für Rückkehrer aus ausländischen Risikogebieten gilt aktuell eine Testpflicht und Quarantänepflicht. Bis zum 8. November sollen die Bundesländer eigene Quarantäneregelungen aufgrund der Mitte Oktober beschlossenen Muster-Quarantäne-Verordnung beschließen. Die Quarantänedauer beträgt danach nur noch zehn statt 14 Tage. Außerdem ist eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne mit einem negativen Covid-19-Test vorgesehen. Dieser kann frühestens am fünften Tag der Quarantäne erfolgen. Einreisende, die sich in den letzten 14 Tagen in einem ausländischen Risikogebiet aufgehalten haben, haben innerhalb von zehn Tagen nach Einreise einen Anspruch auf einen kostenlose Corona-Test. Kostenlose Corona-Tests für Rückkehrer aus ausländischen Nicht-Risikogebieten endeten dagegen bereits am 15. September.

Nutri-Score auf Lebensmittelverpackungen

Im November werden Käufer auf Lebensmittelverpackungen vermutlich noch häufiger Angaben nach dem sogenannten Nutri-Score finden. Konsumenten sollen dadurch die Nährwertzusammensetzung eines Lebensmittels einfacher erkennen. Der Nutri-Score reicht dabei von einer positiven grünen A-Bewertung bis zur für die Ernährung eher ungünstigen roten E-Bewertung. Die Nutri-Score-Angabe ist für Hersteller freiwillig.

Elektronische Rechnungstellung wird Pflicht

Ab 27. November müssen Unternehmer ihre Rechnungen für öffentliche Aufträge elektronisch stellen und übermitteln. Das bestimmt die E-Rechnungs-Verordnung. Vorgeschriebenes Standardformat dafür ist XRechnung. PDF und eingescannte Rechnungen genügen nicht. Erlaubt ist jedoch der Rechnungsversand durch Dienstleister. Nur in folgenden Ausnahmefällen besteht keine Pflicht zur elektronischen Rechnungstellung :

  • für Direktaufträge bis zu 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer
  • für Aufträge, die der Geheimhaltung unterliegen,
  • für Angelegenheiten des Auswärtigen Dienstes,
  • für Beschaffungen im Ausland bei fehlender technischer Ausstattung
  • in Verfahren der Organleihe nach GWB

Wechselmöglichkeit für Steuerklasse und Kfz-Versicherung

Keine Gesetzesänderung aber ein wichtiges Datum für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner ist der 30. November. Bis zu diesem Tag können sie jährlich ihre Steuerklasse wechseln.
Der 30. November ist zudem der alljährliche Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung, da die meisten Versicherungsverträge eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Jahresende vorsehen.

Ausnahmeregelung für kurzfristige Minijobs endet

Seit März durften geringfügige Beschäftigungen und geringfügige selbständige Tätigkeiten mit monatlich mehr als 450 Euro Entgelt länger ausgeübt werden. Ermöglichen sollte das vor allem den längeren Einsatz von Saisonarbeitskräften. Ab 1. November tritt diese infolge der Coronakrise beschlossene Ausnahmeregelung außer Kraft. Statt auf längstens fünf Monate oder 115 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres muss die Beschäftigung wieder wie zuvor auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart oder vertraglich begrenzt sein.

Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz verlängert

Ab November sollte das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz planmäßig außer Kraft treten. Im September hat der Bundestag jedoch eine Verlängerung beschlossen. Danach gilt es noch bis Ende 2023. Das Gesetz ermöglicht Musterklagen, wie zum Beispiel der geschädigter Dieselfahrzeugbesitzer im VW-Prozess.

Startverzögerung für Europäische Staatsanwaltschaft

Im November sollte die Europäische Staatsanwaltschaft ihre Arbeit aufnehmen. Mangelndes Geld und Personal verzögert jedoch den planmäßigen Start. Aufgabe der Europäischen Staatsanwaltschaft ist die Verfolgung von Straftaten, die den EU-Haushalt benachteiligen. Größten Anteil daran hat der Steuerbetrug, durch den der EU schätzungsweise jedes Jahr Einnahmen von 50 Milliarden Euro entgehen. 140 Staatsanwälte aus verschiedenen EU-Ländern sollen der offiziell mit EPPO abgekürzten Einrichtung angehören. Derzeit sind jedoch erst ein Viertel der Staatsanwälte benannt. Leiterin der Einrichtung ist die frühere rumänische Korruptionsermittlerin Laura Codruța Kövesi.

(GUE)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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