Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Gesetzesänderungen im Oktober 2018: Übernahme von Leiharbeitern, E-Vergabe, Blei in Spielzeug

  • 2 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion
Gesetzesänderungen im Oktober 2018: Übernahme von Leiharbeitern, E-Vergabe, Blei in Spielzeug
  • Mehr als 18 Monate beschäftigte Leiharbeiter müssen erstmals übernommen werden.
  • Hecken dürfen wieder radikaler geschnitten werden.
  • Die Ausschreibung und Vergabe EU-weiter Aufträge wird vollständig elektronisch.
  • Vom Elektrogesetz Betroffene müssen die richtige Zuordnung ihrer Geräte prüfen.
  • Für Blei in Spielzeug gelten wesentlich strengere Grenzwerte.
  • Vergleichsportale müssen Vergleichskriterien von Zahlungsdienstleistern nennen.

Übernahmepflicht von Leiharbeitern nach Ende der Überlassungshöchstdauer

Seit April 2017 dürfen Leiharbeiter nur noch bis zu 18 Monate ununterbrochen im selben Betrieb arbeiten. Arbeiten sie darüber hinaus, muss sie der Entleihbetrieb übernehmen. Ab Oktober 2018 kann diese Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten erstmals eintreten und wird damit relevant.

Radikales Schneiden von Hecken und Gebüschen wieder erlaubt

Ab Oktober dürfen Gartenbesitzer wieder ihre Hecken und Gebüsche schneiden. Das ist jedes Jahr ab März verboten, denn darin lebende Tiere sollen nicht gestört werden. Das gilt vor allem für Vögel und deren Nester. Schnitte, die lediglich die Form erhalten, sind deshalb auch zwischen März und Oktober erlaubt. Wer seine Gehölze allerdings radikaler bearbeiten will, darf das erst jetzt wieder.

Ausschließliche elektronische Vergabe EU-weiter Aufträge

Ausschreibung und Vergabe von EU-weiten Aufträgen der öffentlichen Hand werden ab 18. Oktober vollständig elektronisch. Für die Kommunikation zwischen Unternehmen und Auftraggebern in Vergabeverfahren bedeutet die sogenannte E-Vergabe: Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und -bestätigungen bis zur Zuschlagserteilung müssen elektronisch erfolgen. Für Aufträge auf nationaler Ebene gilt die E-Vergabe erst ab dem Jahr 2020.

Neue Gerätezuordnung nach dem Elektrogesetz 

Seit 15. August 2018 gilt ein neues Elektrogesetz. Es dient der Vermeidung und dem Recycling von Elektroschrott. Infolge der Änderung sind wesentlich mehr elektrische und elektronische Geräte von dessen Regeln betroffen. Das Elektrogesetz richtet sich vor allem an Händler von Elektrogeräten und verpflichtet sie insbesondere zur kostenlosen Rücknahme. Die Geräte wurden in zehn neue Kategorien eingeteilt. Ab 26. Oktober 2018 müssen Unternehmen überprüfen, ob die zuständige Stiftung Elektro-Altgeräte die Produkte automatisch der richtigen Geräteart zugeordnet hat.

Strengere Grenzwerte für Blei in Spielzeug

Ab 28. Oktober gelten in der EU neue Grenzwerte für Blei in Spielzeug. Diese sind für das giftige Schwermetall rund siebenmal strenger als bisher. Fingerfarben dürfen z. B. nur noch 0,5 Milligramm pro Kilogramm Blei abgeben. Aktuell sind es noch 3,4 Milligramm. Die Grenzwerte in der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug entfallen deshalb.

Besserer Vergleich von Zahlungsdienstleistern

Zahlungen erfolgen mithilfe von Zahlungsdienstleistern. Bekannte unter ihnen sind das vor Kurzem in den DAX aufgenommene Unternehmen Wirecard, aber auch Paypal, Sofortüberweisung, Girocard oder Kreditkartenanbieter wie Visa- oder Mastercard. Darüber hinaus gibt es noch viele mehr. Um die Auswahl zu erleichtern, müssen Vergleichswebsites ab Ende Oktober mindestens folgende Vergleichskriterien von Zahlungsdienstleistern bereitstellen: Zahlungsentgelte, Kosten, Vertragsstrafen, Filialnetz, Geldautomatennetz, Sollzinssatz für eingeräumte und geduldete Überziehungen. Die Informationen stammen von der BaFin sowie von den Zahlungsdienstleistern.

(GUE)

Foto(s): ©Fotolia.com

Artikel teilen: