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Gesetzesänderungen im September 2019: Ende für TAN-Listen, sicheres Online-Banking, neuer Abgastest

  • 5 Minuten Lesezeit
Johannes Schaack anwalt.de-Redaktion
Gesetzesänderungen im September 2019: Ende für TAN-Listen, sicheres Online-Banking, neuer Abgastest
  • Auf Papier gedruckte TAN-Nummern gehören ab September der Vergangenheit an.
  • Für Online-Banking werden starke Authentifizierungsmethoden wie die Zwei-Faktor-Authentifizierung Pflicht.
  • Verbraucher in Zukunft Drittanbietern den Zugriff auf ihre Konten gewähren.
  • Der neue RDE-Abgastest misst Emissionen während der Fahrt.
  • Die monatlichen Sozialleistungen für Asylbewerber werden an das Arbeitslosengeld II angepasst. 
  • Reservisten in der Bundeswehr erhalten einen besseren Status.

TAN-Liste wird abgeschafft 

TAN-Nummern für Online-Überweisungen wurden ursprünglich auf Papier gedruckt an den Bankkunden verschickt. Dieses Verfahren wurde als iTAN bezeichnet. Ab dem 14. September dürfen Banken europaweit keine gedruckten TANs mehr akzeptieren.

Der Grund dafür sind erhebliche Sicherheitsrisiken von TAN-Listen. Vorab generierte TANs sind bis zur Eingabe unbegrenzt gültig und nicht nur anfällig für Diebstahl, sondern auch für Phishing-Attacken. Der Hintergrund der Neuregelung ist zudem die Zweite Europäische Zahlungsdiensterichtlinie PSD2, die für mehr Sicherheit im Finanzsektor sorgen soll.

Online-Banking muss sicherer werden

Im Zug der PSD2 sind Banken ab dem 14. September verpflichtet, eine sogenannte starke Authentifizierungsmethode zu verwenden, wenn Kunden online auf ihren Online-Banking-Bereich zugreifen oder online Geld überweisen wollen. Diese Maßnahme soll Konten vor Missbrauch und Diebstahl schützen.

Eine solche starke Authentifizierungsmethode ist die Zwei-Faktor-Authentifizierung. Diese kombiniert zwei der folgenden Faktoren miteinander: 

Etwas, das der Internetnutzer weiß, wie zum Beispiel ein Passwort, eine PIN oder eine Geheimphrase – der Faktor „Wissen“.

  • Etwas, was der Internetnutzer mit sich führt oder zu Hause aufbewahrt, wie zum Beispiel ein Smartphone, eine Smartcard oder ein Einmal-Passwort, das nach der Eingabe verfällt – der Faktor „Besitz“.
  • Ein (biometrisches) Merkmal des Internetnutzers, wie zum Beispiel sein Gesicht, seine Stimme oder sein Fingerabdruck – der Faktor „Sein“.
  • Es wäre daher etwa denkbar, dass sich der Nutzer durch eine Kombination aus Passwort und Smartcard, die Verbindung aus einer Geheimantwort und einem Fingerabdruck oder die Kombination aus seiner Stimme und einer PIN in sein Onlinebanking-Konto einloggt.

Die bisher übliche Verbindung aus Benutzername und Passwort gilt daher in Zukunft als nicht ausreichend. Sie erfüllt die Anforderungen der Zwei-Faktor-Authentifizierung und somit die Kriterien für eine starke Authentifizierungsmethode nicht.

Auch Drittanbieter dürfen in Zukunft auf Online-Konten zugreifen

Laut dem Bankenverband sind Drittanbieter Firmen, die auf die Infrastrukturen von Banken zugreifen, um bestimmte Dienstleistungen anzubieten. Hierzu gehören das Sammeln und Anzeigen von Kontoinformationen und das Auslösen von Online-Zahlungen.

Hier bietet sich ein Vergleich zu bestehenden Bezahldiensten wie PayPal, Paydirekt oder Apple Pay an. Der Unterschied ist jedoch, dass ein direkter Zugriff auf das Konto des Auftraggebers stattfindet. Denkbar wäre auch, dass bestimmte Banken als Dienstleister auf die Infrastruktur anderer Banken zugreifen. 

Bankkunden können die Kontoverwaltung in Zukunft Profis überlassen

Solchen Dienstleistern dürfen Bankkunden in Zukunft Zugriff auf ihr Konto gewähren. Das kann nicht nur das Online-Shopping bequemer machen. Zudem kann, wer mehrere Konten bei verschiedenen Banken besitzt, auf diese Weise eine Übersicht über seinen Finanzstatus in Auftrag geben.

Diese Drittanbieter werden in Zukunft auch durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) beaufsichtigt.

Abgasmessung: RDE-Test wird Pflicht

Ab September wird der sogenannte RDE-Test (Real Driving Emissions) für alle neu zugelassenen Fahrzeuge verbindlich. Er ergänzt das im September 2018 eingeführte weltweit einheitliche WLTP-Prüfverfahren, das auf genaue und praxisnahe Messungen ausgerichtet ist. 

Während der WLTP-Test auf einem speziellen Prüfstand durchgeführt wird, kommen beim RDE-Test allerdings mobile Emissionsmessgeräte zum Einsatz.

Das hat unter anderem den Vorteil, dass der Ausstoß von Stickoxiden unter realen Fahrbedingungen gemessen wird. Die Prüfer dürfen mit dem Testfahrzeug jede beliebige Strecke fahren. Hierbei wird in das Prüfverfahren miteinbezogen, wie der Motor auf Einflüsse wie das Wetter und den Straßenverkehr reagiert.

Reform der Grundleistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber

Zudem werden die Grundleistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber angepasst. Die monatlichen Sozialleistungen, die Asylbewerbern ein menschenwürdiges Existenzminimum gewähren sollen, werden ab September stärker an das Arbeitslosengeld II, die Grundsicherung für Arbeitssuchende, angepasst.

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) unterscheidet zwischen einem notwendigen Bedarf (Ernährung, Kleidung) und einem notwendigen persönlichen Bedarf (z. B. öffentliche Verkehrsmittel, Telefon, Hygieneartikel). Hierfür gibt es jeweils getrennte Leistungssätze, die nun angepasst worden sind:


Notwendiger Bedarf

Notwendiger persönlicher Bedarf

Gesamt

Bedarfsstufe 1: Alleinstehende oder Alleinerziehende

194 € (bisher 219 €)

150 € (bisher 135 €)

344 € (bisher 354 €)

Bedarfsstufe 2: Paare in einer Wohnung oder einer Sammelunterkunft

174 € (bisher 196 €)

136 € (bisher 122 €)

310 € (bisher 318 €)

Bedarfsstufe 3: Erwachsene in einer stationären Einrichtung, Erwachsene unter 25 Jahren, die bei den Eltern leben

155 € (bisher 176 €)

120 € (bisher 108 €)

275 € (bisher 284 €)

Bedarfsstufe 4: (Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren)

196 € (bisher 200 €)

79 € (bisher 76 €)

275 € (bisher 276 €)

Bedarfsstufe 5:
 (Kinder zwischen 6 und 13 Jahren)

171 € (bisher 159 €)

97 € (bisher 83 €)

268 € (bisher 242 €)

Bedarfsstufe 6:
 (Kinder bis 5 Jahren)

130 € (bisher 135 €)

84 € (bisher 79 €)

214 € (bisher 214 €)

Bessere Unterstützung für Asylbewerber in Schule, Ausbildung und Studium

Bislang gab es eine Lücke in der Förderung von Asylbewerbern und Geduldeten, die studieren oder eine Ausbildung absolvieren wollten. Wer sich in einer Ausbildung befindet oder ein Studium absolviert und auf finanzielle Unterstützung angewiesen ist, muss anstelle von Sozialhilfe BAföG oder eine Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. 

Hierfür waren allerdings viele Asylbewerber gar nicht berechtigt. Das Ergebnis war eine Förderlücke, die jetzt geschlossen wird. Von der Neuregelung profitieren auch Asylbewerberinnen, Asylbewerber und Geduldete, die eine berufliche oder weiterführende Schule besuchen, und als Inländer zu Schüler-BAföG berechtigt wären.

Der neue Ehrenamts-Freibetrag

Ebenso gibt es einen neuen Freibetrag für Ausländerinnen und Ausländer, die ehrenamtlich tätig sind. Sie dürfen bis zu 200 Euro der Ehrenamtspauschale ohne Abzüge behalten – zusätzlich zu den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Position von Reservisten in der Bundeswehr wird gestärkt

Als Teil der Neufassung des Unterhaltssicherungsgesetzes (USG) sollen Reservisten höhere Zuschläge, mehr Rente und neuerdings Dienstgeld bei Kurzübungen erhalten. 

Darüber hinaus können Angehörige von Reservisten an der Therapie von Einsatzfolgen teilnehmen und Dienstfähigkeitsbegutachtungen für Reservisten sind für drei Jahre gültig. 

Zudem entfällt die Anrechnung der Arbeitsentgelte, Einkünfte aus einer Selbstständigkeit und Erwerbsersatzeinkommen und auf die Mindestleistungen für Reservisten. Ferner gibt es ab September auch die Möglichkeit, als Reservist in Teilzeit tätig zu sein.

Die spezielle Kennzeichnung für Reservisten entfällt

Außerdem entfällt die „Kordel“ – die bisherige Kennzeichnung für Reservisten. Zuvor waren Reservisten außerhalb eines Dienstverhältnisses verpflichtet, ein Bändchen in den Farben Schwarz, Rot und Gold zu tragen. Marinereservisten wurden durch den Buchstaben „R“ auf ihrer Uniform gekennzeichnet. 

Viele Reservisten sahen sich deswegen als Soldaten zweiter Klasse, was ab September der Vergangenheit angehören sollte.

(JSC)

Foto(s): ©Fotolia.com

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