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Gewerbe anmelden - was Sie wissen und beachten müssen!

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Gewerbe anmelden - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten:

  • Jeder, der ein Gewerbe betreiben möchte, muss sein Gewerbe anmelden.
  • Freiberufler sind keine Gewerbetreibenden und müssen keinen Gewerbeschein beantragen.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie für die Anmeldung des Gewerbes alle dazu erforderlichen Unterlagen zusammenstellen.
  • Eine Gewerbeanmeldung kostet in der Regel zwischen 10 und 60 Euro. Oft werden noch zusätzliche Kosten fällig (z. B. Erwerb des Personenbeförderungsscheins).

Was ist eine gewerbliche Tätigkeit und in welchen Fällen muss eine Anmeldung erfolgen?

In Deutschland muss jeder Gewerbetreibende sein Gewerbe anmelden, um einen sogenannten Gewerbeschein zu erhalten. Als Gewerbe wird jede Tätigkeit bezeichnet, die sowohl selbstständig wie auch dauerhaft angelegt ist und die Absicht erkennen lässt, Gewinne zu erzielen. Somit gehören beispielsweise Händler, Handwerker oder Gastronomiebetriebe zu den Gewerbetreibenden.

Auf der anderen müssen Freiberufler weder ein Gewerbe anmelden noch Gewerbesteuer bezahlen. Zu dieser Berufsgruppe zählen beispielsweise Ärzte, Künstler, Rechtsanwälte, Architekten, Journalisten oder Apotheker.

Auch Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft sind von der Gewerbesteuer befreit und müssen keine Gewerbeanmeldung vornehmen. Das Gleiche gilt auch für Betriebe folgender Bereiche: Wein- und Gartenbau, Imkerei, Tierzucht, Jagd und das Bergwesen. Darüber hinaus stellt die Verwaltung des eigenen Vermögens keine gewerbliche Tätigkeit dar, soweit sie sich im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung bewegt.

Wer muss das Gewerbe anmelden?

Bei einem Einzelunternehmen muss der Inhaber die Gewerbeanmeldung vornehmen, wogegen im Falle einer Personengesellschaft der Geschäftsführer oder geschäftsführende Gesellschafter dafür zuständig ist. Bei einer Kapitalgesellschaft gehört die Gewerbeanmeldung zu den Pflichten des Geschäftsführers.

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?

Es kommt darauf an, wie das in den Bundesländern geregelt ist. In Bayern, Hamburg und Rheinland-Pfalz ist die Industrie- und Handelskammer dafür zuständig, wogegen in anderen Bundesländern die Gemeinde, in denen das Unternehmen ansässig ist, die Gewerbeanmeldung übernimmt.

Einige Gewerbeämter bieten eine Online-Gewerbeanmeldung an. In den meisten Fällen ist es aber dennoch notwendig, das Original-Anmeldeformular sowie die nötigen Dokumente per Post nachzureichen.

Welche Unterlagen braucht man für die Gewerbeanmeldung?

Es müssen u. a. folgende Unterlagen zur Gewerbeanmeldung vorgelegt werden:

  • Personalausweis
  • ggf. Auszug aus dem Handelsregister
  • ggf. Gesellschaftsvertrag
  • Informationen über Vertretungsberechtigungen
  • ggf. Meisterbrief oder andere Nachweise über berufliche Qualifikation
  • Gewerbeerlaubnis
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Gesundheitszeugnis

Man sollte sich am besten vorab informieren, welche Unterlagen insgesamt für die Gewerbeanmeldung erforderlich sind, z. B. der Personenbeförderungsschein für die Anmeldung eines Taxigewerbes oder die Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten für den Betrieb einer Spielhalle.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Die Höhe der Kosten zur Gewerbeanmeldung und Ausstellung des Gewerbescheins ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich geregelt, sie beträgt zwischen 10 bis maximal 60 Euro. Allerdings können noch weitere Kosten hinzukommen, z. B., wenn das polizeiliche Führungszeugnis erforderlich ist und beantragt werden muss.

Foto(s): ©Pixabay/Pexels

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