Gewinnspiele auf Instagram – Was gibt es rechtlich zu beachten?

  • 7 Minuten Lesezeit

Gewinnspiele sind beliebt, denn es winken nicht nur attraktive Gewinne sondern für den Anbieter ist es ein guter Weg, Reichweite zu generieren und generell auf sich aufmerksam zu machen. Bei der Durchführung von Gewinnspielen sind allerdings viele rechtliche Aspekte zu beachten. Niemals sollte man leichtfertig ein Gewinnspiel durchführen, ohne sich die rechtlichen Hintergründe klargemacht zu haben. In diesem Artikel möchten wir Ihnen die wichtigsten Dinge rund um das Thema Gewinnspiele auf Instagram aufzeigen.

Gewinnspiel oder Glücksspiel

Die Unterscheidung zwischen Gewinnspielen und Glücksspielen ist rechtlich relativ eindeutig zu beantworten. Ein Gewinnspiel liegt vor, wenn der Teilnehmer ohne die Erbringung eines Einsatzes an der Verlosung teilnehmen kann. Ein Glücksspiel hingegen erfordert immer einen entgeltlichen Einsatz einer Leistung.

Sie sollten also an erster Stelle keinen Einsatz von Geld für die Teilnahme an Ihrem Gewinnspiel einfordern. Für die Veranstaltung eines Glücksspiels benötigen Sie eine staatliche Genehmigung, für die Veranstaltung eines Gewinnspiels hingegen nicht.

Gemeinschaftsrichtlinien, Richtlinien für Promotions und Co.

Für einen ordnungsgemäßen Ablauf bei der Durchführung eines Gewinnspiels müssen zunächst die Gemeinschaftsrichtlinien, die Plattformrichtlinien und die Richtlinien für Promotions von Instagram ins Auge gefasst werden. Relativ aktuell hat Instagram seine Bedingungen Mitte Dezember 2020 angepasst. Ein generelles Verbot von Gewinnspielen durch Instagram wurde allerdings nicht geschaffen. In diesem Zusammenhang möchten wir einige Beispiele nennen, die im Zusammenhang mit Gewinnspielen wichtig sind:

In den Richtlinien für Promotions von Instagram fordert Instagram Sie zunächst auf, eine sog. Freistellungserklärung abzugeben. Sie müssen angeben, dass Sie selbst das Gewinnspiel organisieren und dass das Gewinnspiel in keiner Verbindung zu Instagram steht und Instagram Ihr Gewinnspiel weder unterstützt noch anderweitig sponsert oder organisiert. Dies können Sie in Ihren Teilnahmebedingungen regeln. Dazu unten mehr.

In den Gemeinschaftsrichtlinien ist geregelt, dass keine geldwerten Geschenke als Gegenleistung für „Gefällt mir“-Angaben, Abonnenten, Kommentare oder sonstigen Interaktionen angeboten werden dürfen. Sollte die Gewinnchance letztlich ein geldwertes Geschenk darstellen, würde das bedeuten, dass Sie die Teilnahme an Ihrem Gewinnspiel nicht davon abhängig machen dürfen, dass der Teilnehmer derartige Handlungen vornimmt.

Unserer Ansicht nach muss in diesem Zusammenhang aber in den Blick genommen werden, dass ja gerade nicht jeder Teilnehmer einen Gewinn erhält, sondern – wie dargelegt – nur die Chance auf einen Gewinn besteht. Die Gemeinschaftsrichtlinien spezifizieren an dieser Stelle auch nicht, ob sich dieser Punkt auf Gewinnspiele bezieht. Ganz eindeutig kann also an dieser Stelle nicht gesagt werden, ob Sie die Teilnahme an einem Gewinnspiel von „Gefällt mir“-Angaben oder Kommentaren abhängig machen dürft. Ein gewisses Restrisiko darf an dieser Stelle somit nicht verheimlicht werden.

Sie können beispielsweise die Nutzer auch dazu auffordern, ein eigenes Bild auf Ihrem Instagram Profil zu veröffentlichen, welches mit einem von Ihnen festgelegten Hashtag verbunden ist, um an Ihrem Gewinnspiel teilzunehmen. Selbstredend dürfte dies unter die Rubrik „sonstige Interaktionen“ der Gemeinschaftsrichtlinien fallen. Das zuvor Gesagte, gilt also auch in diesem Fall.

Ergänzend kann in diesem Zusammenhang noch gesagt werden, dass laut den Richtlinien für Promotions keine falschen Markierungen vorgenommen werden dürfen. Sie dürfen also die Teilnehmer nicht dazu veranlassen, sich selbst oder Freunde auf einem Foto zu markieren, auf denen diese nicht abgebildet sind.

In den Plattform-Richtlinien unter Ziffer 29 stellt Instagram klar, dass bei der Organisation einer Promotion auch sämtliche weitere Gesetze und Vorschriften eingehalten werden müssen. In diesem Zusammenhang dürfte das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild zu nennen sein. Wollen Sie beispielsweise die Gewinner in eurer Story mit einem von den Gewinnern erstellten Foto erwähnen, welches diese z.B. auf Ihrem Instagram Account veröffentlicht haben, müssen Sie zunächst die Einwilligung der Nutzer einholen. In keinem Fall dürfen Sie einfach davon ausgehen, dass ein veröffentlichtes Foto durch Sie einfach verwendet werden darf. An der Veröffentlichung der Gewinner über die Instagram Namen der Nutzer hingegen sehen wir keine Bedenken, solange die Veröffentlichung plattformintern auf Instagram erfolgt. Weitere gesetzliche Vorgaben werden im Folgenden erläutert.

Teilnahmebedingungen

In der Regel haben Gewinnspiele einen sogenannten Werbecharakter. Sie werden zunächst sicher stutzen und sagen, dass Sie Ihr Gewinnspiel sicher nicht zu Werbezwecken durchführen wollen. Allerdings dient das Gewinnspiel in den meisten Fällen dazu, zumindest sekundär Ihre Bekanntheit zu erweitern. Dies genügt aber schon, damit ein Werbecharakter begründet wird. Ausweislich § 6 Telemediengesetz (TMG) müssen Sie bei Gewinnspielen mit Werbecharakter die Teilnahmebedingungen den Teilnehmern leicht zugänglich machen.

In den Teilnahmebedingungen selbst können Sie sehr viele Regelungen in Bezug auf das Gewinnspiel treffen. An dieser Stelle möchten wir auf ein paar besondere Regelungen hinweisen, die regelmäßig in Teilnahmebedingungen auftauchen sollten.

Zunächst sollten Sie sich selbst als Veranstalter des Gewinnspiels nennen. Sie sollten diesem Zusammenhang ihren Namen bzw. Name Ihre Gesellschaft sowie die entsprechende Anschrift und Kontaktdaten angeben.

Die Teilnahme an Gewinnspielen können von Voraussetzungen abhängig gemacht werden. Es ist beispielsweise möglich, eine Altersbeschränkung einzufügen. Gerade mit Blick auf die Besonderheiten bei Gewinnspielen, die sich auch an Minderjährige richten, sollte möglicherweise direkt geregelt werden, dass nur volljährige Teilnehmer eine an dem Gewinnspiel teilnehmen dürfen.

Wichtig ist insbesondere auch, dass sowohl der Beginn als auch das Ende des Gewinnspiels genau bezeichnet wird. Hierbei sollte ein genaues Datum und eine Uhrzeit benannt werden, um möglichst präzise zu regeln, in welchem Zeitraum eine Teilnahme überhaupt möglich ist. Ferner sollten die Gewinne präzise aufgelistet werden, um im Nachhinein nicht mit den Gewinnern in Konflikt zu geraten. Wir halten es zudem für unabdingbar, dass geregelt wird, wo die Gewinner veröffentlicht werden und wie die Teilnehmer hiervon Kenntnis erlangen können.

Darüber hinaus empfehlen wir einen Änderungsvorbehalt in die Teilnahmebedingungen aufzunehmen. Gewinnspielen in den sozialen Medien hängen nämlich auch immer mit der entsprechenden Plattform zusammen. Ändert die Plattform ihre Nutzungsbedingungen, müssen Sie möglicherweise auch Ihre Teilnahmebedingungen anpassen. Hierbei machen Sie klar, dass sie ihre Bedingungen mit Blick auf den Eintritt besonderer Umstände ändern können.

Zudem sollte ein Haftungsausschluss geregelt werden. Bekanntlich kann es auf Instagram durch die Nutzer und Teilnehmer zu Beleidigungen oder falschen Tatsachenbehauptungen kommen. Möglicherweise verletzen die Teilnehmer auch gegen die Nutzungsbedingungen oder sonstige Vorschriften. Mit einem Haftungsausschluss regeln Sie, dass ihre Verantwortlichkeit als Veranstalter für etwaige Rechtsverstöße von Teilnehmern ausgeschlossen ist.

Es sei noch darauf hingewiesen, dass die konkrete Gestaltung der Teilnahmebedingungen auch immer vom Einzelfall abhängig ist.

Auf Instagram können Sie natürlich in der entsprechenden Textbox Ihre Teilnahmebedingungen abdrucken. Dies entspricht aber häufig nicht den Interessen der Gewinnspielanbieter. Denn lange Texte führen häufig zu Irritationen und Unübersichtlichkeit. Wir empfehlen bei der Veranstaltung eines Gewinnspiels die Teilnahmebedingungen möglichst auf einer externen Website auszulagern und auf Instagram den Beitrag mit einem Link zu versehen. Das bietet sich insbesondere bei sehr umfangreichen Teilnahmebedingungen an. Sie sollten aber den Link so gestalten, dass der potentielle Teilnehmer direkt erkennt, dass er mit einem Klick bei Ihren Teilnahmebedingungen landet. Sollte der Teilnehmer sich erst durch mehrere URLs klicken müssen, kann es schon an der leichten Zugänglichkeit fehlen.

Gewinnspiele mit Minderjährigen

Häufig werden wir gefragt, ob auch Gewinnspiele an Minderjährige adressiert werden dürfen. Dies können wir erfreulicherweise für viele Veranstalter bejahen. Allerdings müssen Sie wissen, dass Sie in diesen Fällen gewisse Besonderheiten beachten müssen.

Sie müssen sich vorstellen, dass Ihr Adressat des Gewinnspiels nicht volljährig ist und somit auch altersgerecht über Ihr Gewinnspiel informiert werden muss. Achten Sie also bei der Formulierung Ihrer Gewinnspielbedingungen genau auf Ihren Ausdruck. Minderjährige bedürfen eines besonderen Schutzes und müssen somit genau verstehen können, was sie tun und welche Gewinne sie in welchen Szenarien erwarten dürfen.

So klar man in diesem Zusammenhang sagen kann, dass Sie Gewinnspiele auf Instagram grundsätzlich veranstalten dürfen, so muss man leider sagen, dass die praktische Umsetzung wohl nur für Minderjährige ab dem 16. Lebensjahr möglich sein wird. Denn der Datenschutz schiebt einen dicken Riegel vor die grundsätzliche Möglichkeit Gewinnspiele auch für unter 16-jährige anbieten zu können.

Der Grund findet sich in Art. 8 Abs. 1 Satz 2 DSGVO. Ist der Minderjährige noch keine 16 Jahre alt, kann er nicht wirksam in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einwilligen. Mit der Veranstaltung eines Gewinnspiels müssen Sie aber wohl – auch auf Instagram – personenbezogene Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung erheben. Spätestens bei der Ermittlung der Gewinner benötigen Sie den Namen und die Adresse des Gewinners. Da ein Minderjähriger, der das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, aber seine diesbezügliche Einwilligung nicht erteilen kann, ist die Einwilligung der Eltern einzuholen. Einfacher gesagt, als getan. Denn unserer Kenntnis nach existiert noch kein Tool oder System, welches technisch auf Instagram genutzt werden kann, um zweifelsfrei festzustellen, dass die Eltern die Einwilligung bei der Teilnahme an dem Gewinnspiel auch erteilt haben. Wir empfehlen Ihnen daher von Gewinnspielen für unter 16-jährige eher Abstand zu nehmen.

Fazit

Gewinnspiele auf Instagram sind noch immer eine beliebte Möglichkeit auf sich aufmerksam zu machen. Natürlich ist die Veranstaltung nichts komplett Neues, gerade aber mit Blick auf die hoffentlich baldigen Lockerungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem derzeit noch stattfindenden Lockdown, dürften Gewinnspiele eine durchaus sinnvolle Methode sein, um potentielle Kunden abzuholen.

Über die Kanzlei Mutschke

Frau Rechtsanwältin Nicole Mutschke ist gefragte Rechtsexpertin und deutschlandweit bekannt aus den Medien. Die Kanzlei Mutschke berät ihre Mandanten bundesweit engagiert und kompetent in allen Fragen des Social Media-, Unternehmens- und Verbraucherrechts.

Auf TikTok hat die Kanzlei den ersten Anwaltskanal in Deutschland gegründet und berät dort ihre wachsende Followerschaft in allen rechtlichen Belangen.

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Nicole Mutschke

Beiträge zum Thema