Gewinnsteuer in Bosnien und Herzegowina

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Auf die Gewinnsumme muss das in Bosnien und Herzegowina registrierte Unternehmen 10 % Steuer auf allen Niveaus bezahlen, was Bosnien und Herzegowina als ein konkurrierendes Land für Europa darstellt, wo der durchschnittliche Gewinnsteuersatz 30 % beträgt.

Der Gewinn wird am Jahresanfang berechnet (für das vergangene Jahr), indem die Kosten abgezogen werden, mit der ausgefüllten Steuererklärung, die Sie – unterschreiben von einem zertifizierten Buchhalter – bis 30. März des laufenden Jahres abgeben müssen. Die steuerliche Bemessungsgrundlage beinhaltet den Profit, das Einkommen und den Kapitalgewinn im Einklang mit den Buchhaltungsvorschriften. Steuerpflichtig sind Wirtschaftsunternehmen und andere juristische Personen, die wirtschaftliche Dienstleistungen selbstständig betreiben und dauerhaft mit dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen Gewinn erzielen. Die Steuer bezahlen sowohl Inländer als auch Ausländer, wenn der Gewinn in Bosnien und Herzegowina erwirtschaftet wurde.

Die Gewinnsteuergesetze der Föderation Bosnien und Herzegowinas und der Republik Srpska definieren einen Inländer als eine juristische Person, deren Sitz (Registrierung) in das Gerichtsregister der Föderation oder der Republik Srpska eingetragen ist und deren Unternehmensverwaltung und Aufsicht sich entweder in der Föderation oder der Republik Srpska befinden.

Als Ausländer wird eine juristische Person bezeichnet, die nicht in Bosnien und Herzegowina gegründet wurde und deren Sitz oder Unternehmensverwaltung und Aufsicht sich weder in der Föderation noch in der Republik Srpska befinden, und deren Dienstleistung in Bosnien und Herzegowina über eine Filiale oder nur zeitweise betrieben wird.

Dem Ausländer als juristische Person wird der Gewinn versteuert, der durch betriebene Dienstleistungen per Filiale erzielt wurde und die auf dem Territorium von Bosnien und Herzegowina registriert worden ist oder die auf andere Weise nach diesem Gesetz als Filiale angesehen wird. 

Der Gewinn, der aus dem Ausland übertragen wurde, wird nicht versteuert, wenn er im Ausland der Versteuerung unterliegt.

Die hierin enthaltenen Informationen sind nur zum Zweck der allgemeinen Information und können nicht als Rechtsgutachten oder Rechtsberatung angesehen werden. Dementsprechend übernimmt die Rechtsanwaltskanzlei Prnjavorac, Bosnien und Herzegowina, keine Verantwortung oder Haftung für die Folgen der Handlungen oder das Verhalten irgendwelcher Personen, die auf den hierin enthaltenen Informationen beruhen.

Rechtsanwalt Azur Prnjavorac

Bosnien und Herzegowina



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