Gilt wirklich ein Mindestalter von 16 Jahren für WhatsApp, Facebook und Co.?

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Eltern, Kinder und Jugendliche müssen sich heute mit der Frage auseinandersetzen, ab wann und in welcher Form soziale Medien, insbesondere WhatsApp, von Kindern genutzt werden. 

Die Meinungsbildung wird auch dadurch erschwert, dass immer wieder erstaunlich falsche Argumente in die Debatte eingeführt werden. Eines dieser Argumente lautet:

Die Nutzung von WhatsApp für Kinder unter 13 Jahren ist ohnehin verboten.

Aber stimmt das überhaupt? 

Die Antwort ist schlicht und einfach: Nein, stimmt nicht!

„Verboten“ bedeutet, dass ein staatliches Gesetz existiert, welches das genannte Verhalten verbietet und im Fall einer Zuwiderhandlung eine Strafe vorsieht. Ein solches Gesetz existiert nicht! 

Altersgrenze in AGB dient nur dem Schutz der Konzerne

Die oft genannte Altersbeschränkung (z. B. 13, künftig 16 Jahre) findet sich nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Internetdienste, z. B. bei Whatsapp. Grund dafür ist aber keineswegs, dass die Netzwerke dadurch Kindern die Nutzung erschweren oder gar verbieten wollen. Der Grund für diese Altersangaben ist ausschließlich der Versuch der Konzerne, sich selbst vor rechtlichen Risiken zu schützen. Die bisherige Grenze von 13 Jahren in den AGB geht auf Regelungen zum Schutz Minderjähriger in den Vereinigten Staaten zurück. Das neue Mindestalter von 16 Jahren ist Folge der ab 25. Mai 2018 in Europa gültigen Datenschutzregeln (DSGVO), die drastische Strafen für die Verletzung von Datenschutzrechten insbesondere auch Minderjähriger vorsehen.

In Wahrheit interessiert es die Plattformbetreiber herzlich wenig, wie alt ihre Nutzer sind. Das sieht man schon daran, dass keinerlei Alterskontrolle durchgeführt wird. Erst recht wird kein Nutzer von den Plattformen verbannt, weil er noch nicht 13/16 Jahre alt ist. Es wäre auch ziemlich interessant zu sehen, was von einer Plattform wie Snapchat noch übrig bleibt, wenn alle Nutzer unter 16 Jahren wegfallen!

Das Mindestalter legen die Eltern fest

Das unrichtige Argument, die Nutzung von WhatsApp sei für Kinder unter 13/16 „verboten“, verhindert leider oftmals eine bewusste Meinungsbildung der Eltern. Tatsache ist, dass es vornehmlich Aufgabe und Verantwortung der Eltern ist, über die Frage zu entscheiden, wann den Kindern die Nutzung sozialer Medien erlaubt wird. 

Vor allem aber ist es Aufgabe der Eltern, dies mit dem sozialen Umfeld, der jeweiligen Schul- und Klassengemeinschaft abzustimmen und dafür zu sorgen, dass Grundregeln im Umgang auch hier vereinbart und der Umgang mit sozialen Medien erlernt werden. 



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