Greensill Bank: Ansprüche von Institutionellen! Anwaltsinfo

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Im Fall der insolventen Greensill Bank sollten geschädigte institutionelle Anleger und Kommunen ihre Forderungen unbedingt fristgerecht angemeldet, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg, die zusammen mit der Kanzlei Bergdolt aus München die Interessengemeinschaft Greensill Bank (www.ig-greensill-bank.de) ins Leben gerufen hat, hinweist.

Nach Angaben des Insolvenzverwalters sollten die Forderungen dabei bis zum 14.05.2021 schriftlich angemeldet werden sollen. Diese Frist sollte nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten unbedingt eingehalten werden, und Anwaltskanzleien wie Dr. Späth & Partner unterstützen geschädigte Kommunen und institutionelle Anleger gerne bei der frist -und formgerechten Forderungsanmeldung.

Allerdings sollten geschädigte institutionelle Anleger nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten zur Schadensregulierung nicht nur auf die Forderungsanmeldung und das Insolvenzverfahren setzen, denn alleine über das Insolvenzverfahren wird vermutlich nur ein Bruchteil des investierten Geldes zurück geführt werden können und die zu erwartende Insolvenzquote, über die heute noch keine definitiven Angaben gemacht werden können, wird vermutlich erst nach mehreren Jahren ausbezahlt. 

Umso wichtiger ist es nach Ansicht von Dr. Späth & Partner, nach anderen Möglichkeiten der Schadenskompensation zu suchen und das bedeutet, Schadensersatzmöglichkeiten gegen eventuelle Verantwortliche zu prüfen.

Im Fokus sollte dabei nach Ansicht von Dr. Späth & Partner neben der Prüfung von eventuellen Ansprüchen z.B. gegen Finanzvermittler auch die Prüfung von Ansprüchen gegen die BaFin, und auch die Wirtschaftsprüfer stehen, wobei Klagen gegen die BaFin z.B. aus Amtshaftung denkbar ist.

So ist auch zu beachten, dass gemäß § 322 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 und 4 HGB von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nur dann ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk zu erteilen ist, wenn der Konzernabschluss und damit auch der Lagebericht unter der Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und auch der ansonsten maßgeblichen Rechnungslegungsgrundsätzen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt. Der in Deutschland geltende Prüfstandard 302 ist dabei zu beachten.

Sollten diese Grundsätze nicht beachtet worden sein, so könnte sich eine Haftung der Wirtschaftsprüfer, unter Umständen sogar aus § 826 II BGB (vorsätzliche sittenwidrige Schädigung) ergeben, wofür nach aktueller BGH-Rechtsprechung ein "grob leichtfertiges Verhalten" ausreichend ist.

Z.B. im Fall Wirecard hatte die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte inzwischen zahlreiche Klagen für geschädigte Anleger gegen die dortige Wirtschaftsprüfergesellschaft EY eingereicht.

Der Kanzlei Dr. Späth & Partner war es zusammen mit der Kanzlei Bergdolt vor kurzem gelungen, ein KapMug-Verfahren gegen die Wirtschaftsprüfer des Unternehmens getgoods.de AG vor dem LG Düsseldorf unter  dem Az. 8 U 492/19 einzuleiten, nach Kenntnis von Dr. Späth & Partner eines der ersten KapMug-Verfahren gegen Wirtschaftsprüfer in Deutschland.

Auch institutionelle Anleger, die in Credit Suisse-"Greensill-Fonds" ihr Geld investiert haben, können prüfen, ob eine zusätzliche Forderungsanmeldung Sinn macht oder aber die Prüfung von Schadensersatzansprüchen. Für Anleger, die in Deutschland ansässig sind, ist dabei zu beachten, dass unter Umständen ein internationaler Gerichtsstand in Deutschland eröffnet sein könnte, was Vorteile bringen könnte und immer im jeweiligen Einzelfall überprüft werden muss.

Institutionelle Anleger wie Kommunen aber auch Anleger in Credit Suisse-Greensill-Fonds können auch immer prüfen lassen, ob nicht eventuell eine Prozessfinanzierung ihres Falles in Betracht kommt.

Dr. Späth & Partner und Bergdolt Rechtsanwälte stehen in Kontakt mit mehreren Prozessfinanzierern, z.B. aus dem angelsächsischen Raum, und lassen die Möglichkeiten für eine eventuelle Prozessfinanzierung gerne überprüfen.

Betroffene institutionelle Anleger der Greensill Bank wie z.B. Kommunen, aber auch Anleger in "Credit Suisse"-Greensill-Fonds, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 18 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind und schon etliche Anleger in Anlegerskandalen, erfolgreich vertreten haben.



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