Grünecker Patent- und Rechtsanwälte mahnen für Harley-Davidson wegen Markenrechtsverletzung

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Interessen der Firma Harley-Davidson (H-D U.S.A. LLC.) werden von den Grünecker Patent- und Rechtanwälten PartG mbB vertreten.

Zu dem Inhalt der Abmahnung:

Zunächst wird ausgeführt, dass die Firma Harley-Davidson Inhaberin diverser Wort/Bildmarken im Bereich Motorräder, aber auch im Bereich von Merchandise-Artikeln (z.B. Sticker, Schmuck u.w.) sei.

Der von der Abmahnung Betroffene habe Schmuck mit dem Logo der Firma angeboten, jedoch soll es sich bei diesem weder um Originalware gehandelt haben, noch läge eine entsprechende Lizenz vor. Gleiches betraf das Angebot von Aufklebern. Auch bei den Aufklebern soll es sich weder um Originalware gehandelt haben, noch habe eine Lizenz vorgelegen.

Forderungen der Abmahnung:

Die Grünecker Patent- und Rechtsanwälte fordern für Harley-Davidson von dem Abgemahnten sowohl eine Auskunftserteilung, als auch die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Des Weiteren wird die Erstattung der Testkaufkosten und der Anwaltsgebühren gefordert, sowie die Anerkennung eines noch nicht bezifferten Schadensersatzes.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Carsten Herrle

Beiträge zum Thema