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Grundrente ab 2021: Wer bekommt sie? Wie hoch ist sie?

  • 3 Minuten Lesezeit
Cornelia Lang anwalt.de-Redaktion
  • Das Bundeskabinett hat die Grundrente, die zum 1. Januar 2021 eingeführt werden soll, auf den Weg in die parlamentarischen Beratungen gebracht.
  • Die Grundrente soll maximal 404,86 Euro im Monat betragen.
  • Von der Grundrente sollen vor allem diejenigen Menschen profitieren, die unterdurchschnittlich verdient haben.
  • Es wird eine automatisierte Einkommensprüfung stattfinden.

Für wen gilt die Grundrente?

Etwa 1,5 Millionen Menschen sollen von der Grundrente profitieren – vor allem Personen, die nur eine Minirente erhalten. Dazu müssen sie mindestens 33 Jahre Rentenansprüche aufweisen, z. B. aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit. Bei 35 Beitragsjahren ist die volle Höhe erreicht – bis dahin ist der Zuschlag gestaffelt. 

Doch wer hat Anspruch auf die Grundrente? Grundrente sollen nur jene mit einem Einkommen unter bestimmten Grenzen erhalten. Insofern wird bei der Prüfung des Anspruchs auch Einkommen aus anderen Quellen wie Mieteinkünfte, Pensionen, Kapitalanlagen und Einkünfte aus betrieblicher und anderer privater Vorsorge angerechnet. Ebenso wie Steuerfreibeträge für Renten und Kapitalerträge.

Der Anspruch auf Grundrente muss nicht beantragt , sondern soll automatisch geprüft werden. Das gilt auch für den Datenabgleich für die Einkommensprüfung, z. B. durch Abfragen beim Bundeszentralamt für Steuern und Kreditinstituten.

Welche Einkommensgrenzen gibt es?

Wer wie viel bekommt, ist vom monatlichen Einkommen des Rentners abhängig. Alleinstehende, die weniger als 1.250 Euro im Monat zur Verfügung haben, sollen den vollen Aufschlag erhalten. Das Gleiche gilt für Eheleute bzw. Lebenspartner, die maximal 1.950 Euro monatliches Einkommen haben. 

Verfügen die Rentner über ein Einkommen oberhalb dieser Grenzen, soll der Überbetrag zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet werden. Einkommen über 1.600 Euro (Alleinstehende) und über 2.300 Euro (bei Paaren) werden voll angerechnet. Ab diesen Einkommen gibt es keine Grundrente mehr.

Wie soll die Grundrente berechnet werden?

Wie bei der gesetzlichen Rente auch, bilden die Entgeltpunkte (EP), die während des Versicherungslebens erworben wurden, die Grundlage. Ein Durchschnittsverdiener bekommt pro Jahr einen solchen Punkt. Für jeden Punkt gibt es derzeit im Westen 33,05 Euro Rente und im Osten 31,89 Euro Rente pro Monat.

Der Durchschnitt aller erworbenen Entgeltpunkte muss zwischen 30 bis 80 Prozent des jährlichen Durchschnittseinkommens liegen. Diese Entgeltpunkte (zwischen 0,3 EP und 0,8 EP) werden dann auf maximal 0,8 EP verdoppelt und der gesamte Wert wieder um 12,5 Prozent verringert. Je höher die eigene Beitragsleistung war, desto höher fällt damit die Rente aus. 

Beispiele:

Frau Mustermann hat 38 Jahre lang Rentenversicherungsbeiträge eingebracht und erhält eine Rente von 754 Euro. Für die Grundrente werden allerdings nur 26 Jahre berücksichtigt, da sie in den anderen Jahren auf Beiträge kam, die weniger als 30 Prozent des Durchschnittslohns betragen. In den 26 Jahren aber kam sie auf 70 Prozent. Sie würde damit einen Grundrentenzuschlag von ca. 75 Euro erhalten.

Herr Mustermann war 37 Jahre beitragspflichtig beschäftigt und hat etwa 40 Prozent des Durchschnittslohns verdient. Er erwarb durchschnittlich 0,4 Entgeltpunkte. Die Altersrente beläuft sich daher nur auf rund 497 Euro (brutto). Mit der Grundrente würde er zukünftig Altersbezüge in Höhe von rund 887 Euro erhalten.


Welche Kosten entstehen dem Staat?

Die Bundesregierung rechnet im ersten Jahr – also 2021 – mit Kosten von etwa 1,39 Milliarden Euro. Diese sollen aus Steuermitteln finanziert werden. Bundesfinanzminister Scholz möchte sie vor allem mit einer neuen Finanztransaktionssteuer finanzieren. Das ist jedoch noch nicht sicher. Die Mittel sollen deshalb aus Steuermitteln durch eine Anhebung des allgemeinen Bundeszuschusses zur Rentenversicherung aufgebracht werden.

(COL)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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