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Gütertrennung - was Sie wissen und beachten müssen!

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Gütertrennung - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Bei einer Gütertrennung verfügen beide Ehepartner eigenständig über ihr Vermögen.
  • Das Vermögen wird unabhängig voneinander verwaltet.
  • Die Gütertrennung muss in einem notariell beurkundeten Ehevertrag vereinbart werden.
  • Bei einer Scheidung muss kein Zugewinnausgleich gezahlt werden.
  • Eine sinnvolle Alternative zur Gütertrennung kann die modifizierte Zugewinngemeinschaft sein.

Was ist eine Gütertrennung?

Die Gütertrennung regelt den familienrechtlichen Güterstand zwischen Ehe- und Lebenspartnern. Diese Vereinbarung kann vor, bei oder nach der Heirat oder auch noch im Hinblick auf die anstehende Scheidung beschlossen werden.

Soll die Gütertrennung auch während der gemeinsamen Partnerschaft stattfinden, müssen Paare permanent darauf achten, welches Eigentum welchem Partner zugeschrieben wird. Vereinbaren die Ehepartner/Lebenspartner Gütertrennung, erfolgt eine vollständige Trennung der Vermögenswerte – ein Zugewinnausgleich nach der Scheidung findet somit nicht statt.

Wie wird eine Gütertrennung vereinbart?

Soll eine Gütertrennung vereinbart werden, muss diese im Ehevertrag eingetragen und notariell beurkundet werden. Ebenso erforderlich ist eine Eintragung in das Güterrechtsregister des zuständigen Amtsgerichtes.

Welche Vor- und Nachteile gibt es?

Vorteile

  • Beide Ehepartner können selbstständig und unabhängig voneinander wirtschaften.
  • Im Falle einer Scheidung erfolgt kein Zugewinnausgleich.
  • Keine aufwendigen und streitbeladenen Vermögensauseinandersetzungen bei Trennung oder Scheidung.

Nachteile

  • Für finanziell schwächer gestellte Ehepartner birgt die Gütertrennung ein finanzielles Risiko, wenn die Ehe/Lebenspartnerschaft scheitert.
  • Beim Tod des Partners muss mit Steuernachteilen gerechnet werden.
  • Eine Gütertrennung bewahrt Sie im Falle einer Scheidung nicht automatisch vor einem Versorgungsausgleich.
Foto(s): ©Pexels/Karolina Grabowska

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