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Guido Lenné im SWR: Bankkonto leergeräumt – trägt die Bank Mitschuld?

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Auf dem Konto eines älteren Kunden der Sparda-Bank kam es zu mehreren ungewöhnlichen Abbuchungen ins Ausland, zunächst sogar mit falscher IBAN. Am Ende waren über 30.000 Euro weg. Immer wieder gelingt es Betrügern, sich Zugang zu Bankkonten zu verschaffen. Wie ist das in Zeiten von TAN-Generator und Co möglich und haben die Banken eine Mitschuld? In der Sendung Marktcheck spricht der SWR mit Guido Lenné darüber.

Bei der Sparda-Bank in Baden-Württemberg haben Betrüger einem älteren Bankkunden das Konto leergeräumt. Die Sendung WDR Marktcheck hat sich diesen Fall genauer angesehen. Folgendes war passiert: Der Rentner erhielt einen Anruf von einem vermeintlichen Mitarbeiter der Sparda-Bank, der ihn über ungewöhnliche Kontoabbuchungen nach Spanien informierte. Deshalb müsse das Konto sicherheitshalber gesperrt werden. Der Kontoinhaber sollte mit seinem TAN-Generator eine TAN erzeugen und diese durchgeben. Bei dem Anrufer handelte es sich aber keineswegs um einen Mitarbeiter der Bank, sondern um einen Betrüger. Mithilfe der erhaltenen TAN und weiterer Zugangsdaten stellte dieser die Verwaltung des Kontos auf die App der Sparda-Bank um. So bekam er Zugriff auf das Konto und konnte ohne weitere TAN-Eingabe Überweisungen tätigen. In mehreren Buchungen räumte er das Konto des Rentners leer, überzog es sogar.

Wie sicher ist die Banking-App?

Die App der Sparda-Bank soll eigentlich sicher sein. Eine TAN wird für Buchungen aber nicht benötigt. IT-Experten erachten die Sicherheitsvorkehrungen der App grundsätzlich nicht für problematisch, halten aber das Einholen einer zusätzlichen Bestätigung seitens des Kunden für sinnvoll. Das hätte hier vielleicht Schlimmeres verhindern können, denn der Betrüger hatte bei den getätigten Überweisungen zunächst einen Fehler gemacht: Wegen eines Zahlendrehers in der IBAN des Zahlungsempfängers wurde eine nicht unerhebliche Summe wieder zurückgebucht. Erst zwei Tage später wurde das Konto dann endgültig leergeräumt.

Der Kontoinhaber wusste davon nichts, stellte lediglich fest, dass er online keinen Zugriff mehr auf sein Konto hatte. Er wandte sich deswegen telefonisch an die Sparda-Bank, die ihm mitteilte, dass es möglicherweise ein technisches Problem mit dem Konto gebe. Überprüft hat die Bank das Konto aber nicht. Erst einige Tage später nahm sie wieder Kontakt mit dem Kontoinhaber auf und teilte ihm mit, dass sein Geld weg sei. Die Überweisungen waren auf ein Auslandskonto gegangen und waren deshalb nicht nachvollziehbar. Auch die Polizei sah keine große Hoffnung, dass das Geld noch zurückgeholt werden könne. Der SWR fragte bei der Sparda-Bank nach, wie es soweit kommen konnte. Die Bank versicherte, dass ihre Sicherheitssysteme zu jeder Zeit gegriffen hätten, und war sich keiner Mitschuld bewusst.

Zumindest Teilschuld seitens der Bank?

Ob das so zutreffend ist, will der SWR von Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, wissen. Der schätzt die Situation wie folgt ein: „Wir würden dem Betroffenen raten, die Bank in Regress zu nehmen, denn es ist auch auf Seiten der Bank einiges schief gegangen.“ Wenn insbesondere ein älterer Kunde Probleme mit seinem Bankkonto meldete, müsse die Bank reagieren, damit nicht noch weitere ungewöhnliche Kontobewegungen möglich seien. „Im Zweifelsfall hätte man das Konto hier sperren müssen“, sagt Lenné. Man könne das Verhalten der Bank durchaus als fahrlässig bezeichnen. Zudem verweist der Leverkusener Anwalt auf das Überweisungslimit, das hier bei 25.000 € lag. Das sei viel zu hoch und unverantwortlich.

Welche Tipps der Fachanwalt Bankkunden mit auf den Weg gibt, um sich besser schützen zu können, das erfahren Sie im verlinkten SWR-Beitrag. Ob die Bank in diesem Fall eine Mitschuld trägt, muss wohl vor Gericht geklärt werden. Bankkunden, die ebenfalls Opfer von Betrügern geworden sind, sollten sich anwaltlichen Rat suchen und ggf. die Bank in Regress nehmen. Guido Lenné steht seinen Mandanten hier als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zur Seite. Wenn auch Sie betroffen sind, können Sie sich in einem unverbindlichen, kostenlosen Erstgespräch beraten lassen.



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