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Guido Lenné im WDR: Corona-Soforthilfe mit fadem Nachgeschmack

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Während des ersten coronabedingten Lockdowns im Frühjahr 2020 beantragten auch viele Soloselbstständige die von der Regierung bereitgestellte Corona-Soforthilfe, um Umsatzeinbrüche zu kompensieren. Doch während das Geld meistens zügig und unkompliziert eintraf, kam es im Nachhinein in einigen Fällen zu bösen Überraschungen. Teilweise gab es sogar Post von der Staatsanwaltschaft, wenn nämlich dem Antragsteller Subventionsbetrug bzw. wahrheitswidrige Angaben vorgeworfen wurden. Die WDR Servicezeit hat sich einen solchen Fall näher angesehen und Guido Lenné als Experten zurate gezogen.

Ein Ingenieur war zum Zeitpunkt des Lockdowns freiberuflich für einen Automobilzulieferer tätig. Im Zuge der Corona-Krise beendete der Auftraggeber aber die Zusammenarbeit. Der Ingenieur beantragte daraufhin die Soforthilfe NRW für Soloselbstständige. Das Geld kam auch zeitnah. Doch einige Zeit später erhielt er Post von der Staatsanwaltschaft. Weil er im Laufe der Jahre teilweise auch befristet als angestellter Projektleiter beschäftigt worden war, warf man ihm Subventionsbetrug und wahrheitswidrige Angaben vor. Die Förderbedingungen – nämlich hauptberuflich selbstständig tätig zu sein – würde er schließlich nicht erfüllen.

Rechtliche Grauzone: selbstständig oder nicht?

Der Ingenieur verwies darauf, dass ihm in seinem Gewerk nichts anderes übrigbleibe, als hin und wieder kurzzeitig angestellt zu sein. Andernfalls würde er rund ein Drittel der Aufträge nicht bekommen. Eine rechtliche Grauzone? Der WDR zieht Guido Lenné als Experten heran. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist der Auffassung, dass der Ingenieur durchaus als förderwürdig zu bewerten sei. Seine besondere berufliche Situation brächte es nun mal mit sich, dass er zeitweise angestellt und dann wieder über einen längeren Zeitraum als Selbstständiger tätig sei. „Grundsätzlich ist er eher als Selbstständiger einzuordnen“, so Lenné.

Unsicherheit auch in Bezug auf Lebenshaltungskosten

Auch bei Soloselbstständigen, die die Corona-Soforthilfe zur Sicherung ihres Lebensunterhalts, also für Krankenversicherung, Wohnen usw., nutzen wollten – so wie es das Land NRW eigentlich vorgesehen hatte –, gab es Probleme. Die Vergabekriterien wurden vom Land NRW rückwirkend wieder geändert. Das Geld dürfe nun doch lediglich für fixe Betriebskosten genutzt werden. Die haben viele Soloselbstständige aber gar nicht oder nur in geringem Umfang. Zwar erlaubte das Land NRW dann doch die einmalige Anrechnung von 2.000 € aus der Soforthilfe für Lebenshaltungskosten, nur ist das auf drei Monate gerechnet für viele lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein. Ihr einziger Ausweg: Arbeitslosengeld II.

Wer im Rahmen des Lockdowns im Frühjahr die Corona-Soforthilfe in Anspruch genommen und nachträglich Probleme bekommen hat, etwa mit der Staatsanwaltschaft, dem steht die Anwaltskanzlei Lenné gerne zur Seite und prüft, ob eventuell gegen die Vorwürfe vorgegangen werden kann. Lassen Sie sich einfach bei einem kostenlosen Erstgespräch beraten.



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