Gutachten nach Autounfall

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Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall. Die Aufregung ist dann erst einmal groß. Dies liegt nicht nur daran, dass Sie sich mit der Haftpflichtversicherung auseinandersetzten müssen, sondern auch daran, dass Sie den Schaden an Ihrem Fahrzeug beziffert müssen. 

Letzteres wird zwangsläufig von der Versicherung erwartet, denn als Geschädigter ist man für jede Schadenersatzposition nachweispflichtig. So auch für den Schaden an dem Fahrzeug. Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten, den Schaden zu beziffern. Es gibt den Kostenvoranschlag und das Sachverständigengutachten.

Gutachten oder Kostenvoranschlag nach einem Autounfall: Worin besteht der Unterschied?

Ein Kostenvoranschlag ist eine kaufmännische Vorkalkulation, die mit einem rechtsverbindlichen Angebot vergleichbar ist. Ein Kostenvoranschlag dient einem Kunden dazu, sich eine Vorstellung zu verschaffen, was ihn ein bestimmter Auftrag kosten würde. 

Für den Kunden sind Kostenvoranschläge unverbindlich. In der Regel werden jedoch Kosten i. H. v. bis zu 80,00 € für die Erstellung eines Kostenvoranschlages bei einem KFZ in Rechnung gestellt. Dies ist insgesamt eine kostengünstige Variante, was an sich einen Vorteil darstellt. Es gibt jedoch auch Nachteile, da z. B. eine Wertminderung nicht berechnet wird. Auch trifft der Kostenvoranschlag keine Prognose über die Dauer der mutmaßlichen Reparatur.

Wann benötige ich einen Kostenvoranschlag? Bagatellgrenze von EUR 750,00

Bei kleinen und geringen Schäden bis zu 750,00 € empfiehlt sich die Einholung eines Kostenvoranschlages, denn Sachverständigenkosten werden bei Bagatellschäden unterhalb dieser Grenze nicht ersetzt. 

Laienhaft könnte man sagen, dass die Einholung eines Kostenvoranschlages nur bei leichten Kratzern im Blech angezeigt ist. Die Kosten des Kostenvoranschlags werden bei der Reparatur des Fahrzeuges angerechnet und demnach über diesen Weg ersetzt.

Gutachten nach einem Autounfall ab gut EUR 750,00 

Das Sachverständigengutachten wird von einem Fachmann erstellt. Der Kfz-Sachverständige ist frei und unabhängig. Der Sachverständige erstellt ein Gutachten, dass auch für einen Laien klar und nachvollziehbar ist. Das Gutachten hat insbesondere Beweisfunktion und enthält verschiedene Angaben. So wird z. B. die Wertminderung beziffert. 

Auch enthält das Sachverständigengutachten Angaben zum Restwert und zum Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges. Auch eine Wiederbeschaffungsdauer ist in dem Gutachten angegeben. Nach der Dauer der Wiederbeschaffung richtet sich z. B. der Nutzungsausfall oder die Zeit für die mögliche Anmietung eines Mietwagens.

Was kostet ein Gutachten nach einem Unfall?

Die Kosten für das Sachverständigengutachten bemessen sich nach der Schadenhöhe. D. h. je höher der eingetretene Schaden, desto höher sind die Kosten für das Sachverständigengutachten. Aber keine Angst, die Kosten für das Sachverständigengutachten sind Teil des Schadensersatzes, der durch die gegnerische Haftpflichtversicherung auszugleichen und zu regulieren ist.

Benötige ich einen Anwalt für Verkehrsrecht?

Ja, der Gesetzgeber hat es so vorgesehen, dass Ihnen durch die Einschaltung eines Anwalts für Verkehrsrecht keine kosten entstehen, denn niemand ist verpflichtet, sich mit der versierten gegnerischen Versicherung auseinanderzusetzen. Dies hat nämlich nur eine Aufgabe: Die besteht darin, die Kosten zu minimieren und an Ihrem Schaden zu sparen.

Axel Schwier


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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