Gutachter erkennt Krankheit CFS im Gerichtsverfahren vor dem Sozialgericht Köln an

  • 1 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

In diesem Rechtstipp berichtet Rechtsanwalt Frank Vormbaum über ein von ihm im Jahr 2020 vor dem Sozialgericht Köln durchgeführtes Verfahren, in welchem der gerichtlich beauftragte Gutachter das Bestehen der CFS-Erkrankung und die daraus resultierende volle Erwerbsminderung auf Dauer festgestellt hat.

Dieses vor dem Hintergrund, dass CFS-Kranke häufig Schwierigkeiten dabei haben, überhaupt eine gesicherte Diagnose ihrer Erkrankung zu erhalten.

Ohne gesicherte Diagnose ist es entsprechend schwierig, Ansprüche gegenüber Behörden oder Versicherern durchzusetzen, welche das Bestehen einer Erkrankung voraussetzen.

Dieses insbesondere bei der Frage, ob eine Erwerbsminderung eingetreten ist, so dass eine Erwerbsminderungsrente zu bewilligen ist .

Dieses des Weiteren auch bei der Frage, ob eine Berufsunfähigkeitsrente aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gewährt werden muss.

Betroffene haben zum Teil wenig Hoffnung, dass die Erkrankung auch im Rahmen eines Gerichtsverfahrens anerkannt werden könnte.

Das Verständnis der Krankheit verbessert sich jedoch und auch die Anerkennung derselben durch betreffende Ärzte und Stellen nehmen dementsprechend zu.

So auch in dem von Rechtsanwalt Vormbaum vor dem Sozialgericht Köln durchgeführten Verfahren.

Der gerichtlich beauftragte Gutachter hat nicht nur das Bestehen der CFS-Erkrankung anerkannt sondern darüber hinaus auch festgestellt, dass es sich um einen Dauerzustand handelt.

Dieses mit der Begründung, dass keine Behandlungsmöglichkeiten stehen, um die Heilung der Erkrankung zu bewirken.

Der Gutachter hat sich für eine vollumfängliche Erwerbsminderungsrente ohne jede Einschränkung ausgesprochen.

Weitere Informationen zu diesem Thema stehen wir Ihnen jederzeit auch gern persönlich zur Verfügung.

Foto(s): frank Vormbaum

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Frank Vormbaum

Beiträge zum Thema