Gute Neuigkeiten für Studienplatzklagen – Veränderte Fristen in Brandenburg und Niedersachsen

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Die Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte berät Sie bundesweit im Hochschulrecht.

Gute Neuigkeiten für Studienplatzklagen – Veränderte Fristen in Brandenburg und Niedersachsen. Zum Wunschstudium mit Ihrem Anwalt für Verwaltungsrecht.

Wenn Sie Ihren Wunschstudienpatz zum Beispiel an der Universität Potsdam, Hannover, Göttingen oder Oldenburg nicht erhalten haben, haben wir gute Neuigkeiten für Sie. Die Länder Brandenburg und Niedersachsen haben ihre Fristen zur Zulassung außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl in Folge der Corona-Pandemie verlängert. Dieser ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Studienplatzklage in den NC Fächern wie Humanmedizin und Psychologie.

 

Wie verläuft eine Studienplatzklage? Hilfe vom Anwalt im Hochschulrecht

Im Verfahren der Studienplatzklage weisen wir den Universitäten nach, dass noch freie Kapazitäten nach Abschluss des Auswahlverfahrens in dem jeweiligen Studiengang verfügbar sind. Denn in diesem Fall ist der Bewerber in seinem Grundrecht nach Artikel 12 Grundgesetz verletzt. Voraussetzung für eine Studienplatzklage ist ein Antrag auf außerkapazitäre Zulassung für den begehrten Studiengang.

 

Welche Frist für den Überkapazitätsantrag gilt in Brandenburg?

Die Frist für den Antrag auf außerkapazitäre Zulassung zum Wintersemester 2020/2021 wurde verlängert. Nach § 2 Abs. 2 Hochschulzulassungsverordnung – HZV des Landes Brandenburg können Anträge nun bis zum 12. Oktober 2020 gestellt werden.

 

Welche Frist für den Überkapazitätsantrag gilt in Niedersachen?

Auch Niedersachen hat auf die verspäteten Abiturprüfungen reagiert und die Fristen für das Wintersemester 2020/2021 verlängert. Nach § 6 Abs. 7 Niedersächsische Hochschulzulassungsverordnung – NHZVO können die Anträge auf außerkapazitäre Zulassung noch bis zum 31. Oktober 2020 gestellt werden.

 

Was zeichnet unsere Kanzlei für Bildungsrecht aus?

Als spezialisierte Anwälte für Hochschulrecht können wir Sie über Ihre Rechte und deren Durchsetzung effektiv beraten und Ihnen dabei helfen gegen Benachteiligungen vorzugehen. Nutzen Sie die Erfahrung von über 3.000 betreuten Verfahren im Bildungsrecht, um Ihre berufliche Zukunft nicht von einer Note abhängig zu machen.

 

Rufen Sie uns unverbindlich an. Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Betreuung solcher Verfahren können wir Ihnen die Chancen und Kosten der Studienplatzklage erläutern und eine für Sie passende Strategie zum Wunschstudium entwickeln.

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