Häufig gestellte Fragen zur Entlassung aus der Staatsangehörigkeit der Republik Serbien

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Welche Bedingungen muss der Antragsteller erfüllen?

Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Staatsangehörigkeit der Republik Serbien kann ein einheimischer Staatsbürger die Entlassung unter folgenden Bedingungen beantragen, und zwar, dass: 

  • er volljährig ist,
  • er keine Hindernisse in Bezug auf den Wehrdienst hat*,
  • er die Steuern und andere gesetzliche Verpflichtungen beglichen hat,
  • er die vermögensrechtlichen Verpflichtungen aus dem Eheverhältnis und der Eltern-Kinderbeziehung gegenüber den Personen, die in der Republik Serbien leben, geregelt hat,
  • gegen ihn kein Strafverfahren geführt wird oder er eine Strafe verbüßt hat,
  • er eine ausländische Staatsangehörigkeit hat oder einen Nachweis, dass er in die ausländische Staatsangehörigkeit aufgenommen wird.

*Volljährige männliche Staatsangehörige der Republik Serbien sollten vor Beantragung der Entlassung die Wehrpflicht regeln bzw. sollten beim zuständigen Zentrum des Verteidigungsministeriums in das Militärregister eingetragen sein.

2. Sollte der Antrag in Serbien oder im Ausland gestellt werden?

Der Antrag auf Entlassung aus der Staatsangehörigkeit der Republik Serbien kann persönlich oder durch einen Bevollmächtigten über die zuständige Polizeiverwaltung auf dem Gebiet der Republik Serbien oder über die zuständige Botschafts- oder Konsulatsvertretung der Republik Serbien im Ausland gestellt werden. 

3. Wie lange dauert das Verfahren zur Entlassung aus der Staatsangehörigkeit der Republik Serbien?

Die Dauer des gesamten Verfahrens ab dem Zeitpunkt des Eintreffens des Antrags auf Entlassung aus der Staatsangehörigkeit der Republik Serbien, gestellt in der zuständigen Botschafts- oder Konsulatsvertretung der Republik Serbien im Ausland, sowie des Antrags auf Entlassung, der bei der zuständigen Polizeiverwaltung, beziehungsweise bei der Polizeistation eingereicht wurde, hängt von den erforderlichen Überprüfungen auf Erfüllung der Bedingungen für die Entlassung, festgelegt durch das Gesetz über die Staatsangehörigkeit der Republik Serbien, ab. In der Regel ist das Verfahren in einem Zeitraum über einige Monate bis zu einem Jahr abgeschlossen. In der Regel endet das Verfahren schneller, wenn es direkt in Serbien eingeleitet wird.

4. Wie hoch sind die Gebühren für die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit?

Die Gebühren variieren und der genaue Betrag sollte immer, bevor der Antrag gestellt wird, überprüft werden.

Zum Zeitpunkt, zu dem dieses Schreiben verfasst wird, beträgt die Gebühr für die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit der Republik Serbien 34.000,00 RSD.

Über M.Law Anwaltskanzlei können Sie die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der Republik Serbien beantragen. Haben Sie Fragen zur Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der Republik Serbien (Ausbürgerung), kontaktieren Sie Rechtsanwältin Valentina Momcilovic und lassen Sie sich fachkundig beraten.

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.



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