Häusliche Gewalt: Wer schweigt, schützt die Täter

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[OPFERSCHUTZRECHT] diverse rechtliche Möglichkeiten stärken Betroffene von häuslicher Gewalt

Von häuslicher Gewalt sind deutlich mehr Personen betroffen, als man sich vielleicht vorstellt. Gründe dafür sind einerseits die Scham und Angst der Opfer den Partner anzuzeigen. Andererseits verbergen Täter oft ihre gewalttätige Seite, so dass es auch nicht selten in vermeintlichen Vorzeigehaushalten zu häuslicher Gewalt kommt. In der überwiegenden Anzahl der Fälle sind Frauen betroffen.

Wie kann man sich wehren, wenn man Opfer häuslicher Gewalt wurde ?

Meist durchleben die Opfer einen jahrelangen Leidensweg, bevor sie sich dazu entschließen Hilfe in Anspruch zu nehmen. Doch Schweigen schützt die Täter! Es kann deswegen nur dazu ermutigt werden sich aus dieser Situation zu befreien und Hilfe in Anspruch zu nehmen. 

Betroffene sind nicht allein, es gibt zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten.

Dabei muss der erste Gang nicht zwangsläufig zur Polizei sein. Vielmehr können sich Betroffene auch Unterstützung vom Frauenhaus oder Opferschutzorganisationen, wie etwa dem Opferhilfebüro oder dem Weißen Ring, suchen. Auch der Gang zu einem auf Opferschutzrecht spezialisierten Rechtsanwalt empfiehlt sich. Ein „Opferanwalt“ kann Auskunft über verschiedene rechtliche Möglichkeiten geben.

Regelungsbedürftige Punkte
Neben der strafrechtlichen Verfolgung des Täters gibt es oftmals auch diverse andere regelungsbedürftige Punkte. So kann nach dem Gewaltschutzgesetz dem Täter verboten werden, sich dem Opfer zu nähern oder Kontakt aufzunehmen. Auch kann der Täter aus der vormals gemeinsamen Wohnung verwiesen werden. 

Familienrecht
Sind Kinder involviert, ist es auch wichtig familienrechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Oftmals werden Kinder auch als Druckmittel vom Täter eingesetzt. Hier empfiehlt es sich, frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhalt sollten geregelt werden.

Eine sogenannte Härtefallscheidung ist vor Ablauf des Trennungsjahres möglich, wenn der Täter seiner Frau gegenüber gewalttätig geworden ist.

Strafrecht
In strafrechtlicher Sicht bietet es sich außerdem an, sich der Strafverfolgung im Rahmen einer Nebenklage anzuschließen und oder Schmerzensgeldansprüche im Rahmen eines sogenannten Adhäsionsverfahren geltend zu machen. Allerdings ist nur in besonders schweren Delikten die Nebenklage möglich.

Oftmals ist eine große Sorge von Betroffenen, den Täter vor Gericht wiederzusehen. Im Rahmen der Nebenklage oder der psychosozialen Prozessbegleitung müssen Opfer von häuslicher Gewalt nicht alleine zu Gericht, sondern können professionell betreut werden. Durch den Gang zur Polizei zeigt man auch Stärke und signalisiert, dass man bereit ist, sich zu wehren und nicht weiter Gewalttaten hinzunehmen. Oftmals wird übersehen, dass auch psychische Gewalt nicht toleriert werden darf.

Opferentschädigungsgesetz
Zu guter Letzt stehen den Betroffenen auch Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) zu. Dies kann in Form von monatlichen Zahlungen sein oder auch beispielsweise in Form der Übernahme von Heilbehandlungskosten. 

Fazit: Es gibt also diverse Möglichkeiten, die Betroffene von häuslicher Gewalt in Anspruch nehmen können. So schwer es ist sich zu wehren, umso stärker geht man aus der Situation heraus.

Kosten
Auch die Befürchtung vor hohen Anwalts- oder Gerichtskosten kann genommen werden. Beispielsweise stellt der Weiße Ring sogenannte Hilfeschecks für die anwaltliche Erstberatung aus. Daneben gibt es diverse andere staatliche Unterstützungsmöglichkeiten, so dass Betroffenen in vielen Fällen keine Kosten für die Inanspruchnahme des Anwalts oder des Gerichts entstehen.

Opferrecht = Strafrecht + Familienrecht + Zivilrecht
Eine auf Opferschutzrecht spezialisierter Rechtsanwalt zeichnet sich neben seiner strafrechtlichen Spezialisierung auch durch spezielle familienrechtliche Kenntnisse aus. Betroffene sollten sich nicht scheuen anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Haben Sie Fragen zum Opferrecht oder möchten Sie digitale Rechtsberatung ausprobieren? Dann nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit Rechtsanwältin Sandra Baumann auf!



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