Handwerker verursacht Brand bei Nachbarn: Bauherr haftet!

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Ein Hausbesitzer beauftragt einen Handwerker mit Dacharbeiten. Dabei gerät der Dachstuhl in Brand, der auf das Nachbarhaus übergreift. Die Frage, wer verantwortlich ist und Schadensersatz zahlen muss, führte zu einem langwierigen Rechtsstreit, der nun vom Bundesgerichtshof (BGH) entschieden wurde. In seinem Urteil vom 9. Februar2018 (Aktenzeichen V ZR 311/16) entschied der BGH, dass der Auftraggeber / Bauherr der Leistungen für den Schaden aufkommt.

Demnach ist es nicht erforderlich, dass der Nachbar den Schaden verschuldet hat, wie das etwa bei einer Schadenersatzhaftung grundsätzlich der Fall ist. Das besondere nachbarrechtliche Gemeinschaftsverhältnis durch die räumliche Nähe zwischen Eigentümer und Nachbarn begründet eine besondere Haftung. Der Eigentümer muss den Schaden ersetzen, da die Ursache von seinem Grundstück ausgegangen ist, auch wenn er „nichts dafür kann“. Es reicht aus, dass er mit der Beauftragung des Handwerkers den Anlass dafür gegeben hat.

Der Annahme einer Verantwortlichkeit steht nicht entgegen, dass der Brand auf die Handlung eines Dritten, nämlich auf die Arbeiten des vom Bauherren beauftragten Handwerkers zurückzuführen ist. Mittelbarer Handlungsstörer ist auch derjenige, der die Beeinträchtigung des Nachbarn durch einen anderen in adäquater Weise durch seine Willensbetätigung verursacht. Durch die Beauftragung des Handwerkers hat der Bauherr Nutzen ziehen wollen.

Auch eine sorgfältige Auswahl des Handwerkers ändert nichts daran, dass der Bauherr eine Gefahrenquelle geschaffen hat und damit der verursachte Brand auf Umständen beruhte, die seinem Einflussbereich zuzurechnen sind.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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