Handy am Steuer: Das Gafferfoto und seine Folgen

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Gerade in letzter Zeit ist eines immer mehr in den Fokus der Medien und der öffentlichen Wahrnehmung geraten – Das Gafferfoto! Gemeint sind Aufnahmen, die mit einem Smartphone im Vorbeifahren an und von Unfallorten gemacht werden. 

Wer das Smartphone als Kamera zum Aufnehmen von Fotos oder Videos verwendet, „benutzt“ es. Geschieht das Ganze auch noch im Straßenverkehr sind die Folgen und vor allem die Bußgelder meist sehr gravierend und mehr als unangenehm für den Betroffenen.

Empfindliche Strafen für Gaffer

Üblicherweise erhält der Aufnehmende eine Geldbuße über 100€. Diese wird jedoch erhöht, sollte ein vorangegangener Verstoß vorliegen. Der vorangegangene Verstoß muss dabei nicht zwingend mit einem Gafferfoto in Verbindung stehen. Es kann sich um eine beliebige Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Straßenverkehr handeln. 

Die Erhöhung kann auch zur Folge haben, dass zu dem Bußgeld noch Punkte in Flensburg hinzukommen.

So geschehen in einem Fall, den das AG Castrop-Rauxel zu entscheiden hatte. Der Betroffene wurde zu einer Geldstrafe von 125 € und einem Punkt in Flensburg verurteilt. Seine Verteidigung, er habe das Handy lediglich auf den Beifahrersitz legen wollen, überzeugte die Richter nicht. Sie sahen als erwiesen an, dass eine horizontale Haltung eines Smartphones lediglich zur Aufnahme von Fotos oder Videos dienen könne.

Was kann beim Gaffen schlimmstenfalls passieren? – Folgen und Strafen

Der Bußgeldkatalog lässt grundsätzlich auch höhere Strafen für das Gaffen ohne Fotografieren zu. 

Geldstrafen von 20 € bis 1000 € sind möglich. Ebenso ist eine Verurteilung unter dem Strafgesetzbuch möglich. § 201a Abs. 1 StGB regelt, dass „Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit [...]zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt...“ mit Geldstrafe oder sogar mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft wird. Gleiches gilt für eine unterlassene Hilfeleistung, die ebenfalls eine Straftat nach § 323c StGB darstellt.

Aber nicht nur für die Gaffer können ihre Taten schwerwiegende Konsequenzen haben, auch für die Fotografierten sind auftauchende Bilder von ihren Unfällen alles andere als ein Vergnügen. 

Viel schlimmer sind jedoch die Schäden, die durch das Behindern von Rettungskräften entstehen. Die denkbaren Folgen reichen von kilometerlangen Staus bis hin zur Verschlimmerung der Folgen für Leib und Leben der Geschädigten. Durch die Behinderung können den Rettungsteams die entscheidenden Sekunden fehlen, um das Leben anderer zu retten. 

/...Amtsgerichts Castrop-Rauxel, Urteil vom 29. Januar 2019 (AZ: 6 OWi 313/18)


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