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Handy in der Schule: Ist ein Handyverbot zulässig?

  • 5 Minuten Lesezeit
Theresa Fröh anwalt.de-Redaktion
  • In den verschiedenen Bundesländern gelten unterschiedliche Regelungen zur Handynutzung an Schulen.
  • Das Mitführen eines Handys darf die Schule i. d. R. nicht untersagen, ein Nutzungsverbot ist hingegen meist zulässig.
  • Bei Verstößen dürfen Lehrer das Handy vorübergehend konfiszieren, aber nicht durchsuchen.

Die ersten Bundesländer starten diese Woche ins neue Schuljahr. Ein neuer Stundenplan, neue Lehrer, womöglich auch neue Mitschüler: An vieles müssen sich die Kinder jetzt erst wieder gewöhnen. Zu diesen Dingen zählt für manche wohl auch eine – im Gegensatz zu den Ferien – stark eingeschränkte Handynutzung. Im Nachbarland Frankreich dürfen Schüler gar keine Mobiltelefone mehr in der Schule benutzen. Doch wie sieht die Rechtslage hierzulande aus?

Keine einheitliche Regelung in den Bundesländern

Zunächst ist festzustellen, dass es in den Bundesländern keine einheitliche Regelung zu einem Handyverbot in der Schule gibt. Schulrecht ist Landessache und damit enthalten die verschiedenen Landesschulordnungen unterschiedliche Regelungen zu diesem Thema.

Ein echtes Gesetz zum Umgang mit Handys in der Schule gibt es nur in Bayern: Das dort geltende Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) enthält in § 56 eine sehr strenge Regelung, die die Handynutzung auf dem gesamten Schulgelände verbietet. Es ist sogar vorgeschrieben, dass das Mobiltelefon ausgeschaltet sein muss – und das nicht nur im Klassenzimmer, sondern etwa auch auf dem Pausenhof.

Darf die Schule Handys generell verbieten?

Mitführen von Handys muss erlaubt sein

Hier muss man unterscheiden: Das reine Mitführen von Handys kann die Schule nicht verbieten. Damit würde sie ihre Schüler daran hindern, das Handy auch vor Schulbeginn oder nach Schulende zu verwenden. Eltern können jedoch ein berechtigtes Interesse daran haben, ihre Kinder (in Notfällen) beispielsweise auf dem Schulweg erreichen zu können. Ein Verbot, das Mobiltelefon lediglich dabeizuhaben, ist deshalb unverhältnismäßig und rechtswidrig.

Handynutzung darf verboten werden

Untersagen darf die Schule hingegen die Nutzung des Handys. Dazu gehört bereits das Einschalten des Handys. In Bayern ist ein ausgeschaltetes Handy auf dem Schulgelände sogar gesetzlich vorgeschrieben. In den anderen Bundesländern ist eine individuelle Regelung den Schulen überlassen.

Schulen müssen ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag nachkommen. An den meisten Schulen gibt es deshalb ein Handynutzungsverbot. Ein Schüler, der sein Mobiltelefon in der Schule nutzt, kann dem Unterricht nicht aufmerksam folgen und diesen sogar stören. Wichtig zu wissen: Auch Pausen gehören zum Schulunterricht und ein Handyverbot auf dem Pausenhof ist deshalb erlaubt.

Handys bei Prüfungen immer verboten

Bei Schulaufgaben, Klausuren und sonstigen Tests ist die Handynutzung in der Schule immer verboten. Schüler müssen ihre Mobiltelefone bei Prüfungen immer ausschalten. Der Lehrer darf zu diesem Zweck die Handys auch vor Prüfungsbeginn einsammeln und bis zum Prüfungsende in einer Kiste auf dem Lehrerpult verwahren.

Jede Benutzung eines Handys bei einer Prüfung kann als Täuschungsversuch gewertet werden. Dazu zählt auch bereits ein eingeschaltetes Handy, das sich lediglich in der Tasche des Prüflings befindet. Das entschied u. a. das Verwaltungsgericht Karlsruhe im Jahr 2011 (Az.: 7 K 3433/10).

Darf der Lehrer dem Schüler das Handy wegnehmen?

Auch dazu gibt es in den Schulgesetzen der verschiedenen Bundesländer unterschiedliche Vorgaben. Teilweise ist es den Schulen erlaubt, das Mobiltelefon zeitweise wegzunehmen, teilweise wird eine Regelung den einzelnen Schulen überlassen. 

Grundsätzlich gilt aber: Das Einziehen des Handys ist zeitweise erlaubt. Sonst könnte die Schule ihr Nutzungsverbot für Handys nicht effektiv durchsetzen. Die Wegnahme des Handys stellt also keine Sanktion oder Strafe dar, sondern vielmehr eine Maßnahme zur Wahrnehmung des Bildungs- und Erziehungsauftrags.

Wichtig ist jedoch, dass das Handy weiterhin Eigentum des Schülers oder der Eltern bleibt. Die Schule darf das Handy also nicht dauerhaft, sondern nur vorübergehend behalten.

Wie lange darf die Schule das Handy behalten?

Das hängt vom Einzelfall ab. Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen äußert sich wie folgt dazu: „Bei Zuwiderhandlungen kann ein Mobilfunktelefon […] vorübergehend einbehalten werden.“ (§ 56 Abs. 5 S. 3 BayEUG). Wie lange „vorübergehend“ genau ist, ist nicht eindeutig geregelt. Klar ist jedoch: Die Schule darf das Handy nicht über einen längeren Zeitraum behalten.

Es gilt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz: Die Schule darf das Mobiltelefon nur so lange behalten, wie es für den Verstoß gegen das Nutzungsverbot angemessen ist. In der Regel muss der Lehrer dem Schüler das Handy deshalb am Ende der Unterrichtsstunde oder am Ende des Schultages wieder aushändigen.

Jedoch kann auch ein Einbehalten des Handys über das Wochenende rechtmäßig sein. So entschied z. B. das Berliner Verwaltungsgericht im April 2017 (Az.: 3 K 797.15). Ein Schüler hatte am Freitag mit seinem Handy den Unterricht gestört und durfte es erst am folgenden Montag wieder im Sekretariat abholen. Die Mutter klagte dagegen, das Gericht gab jedoch der Schule recht. 

Darf der Lehrer das Handy kontrollieren?

Diese Frage ist mit einem klaren Nein zu beantworten. Auf dem Handy sind persönliche Daten des Schülers vorhanden. Das Durchsuchen eines Handys stellt deshalb einen gravierenden Eingriff in die Privatsphäre des Schülers dar, für den es keine gesetzliche Grundlage gibt. Das Recht des Schülers auf informationelle Selbstbestimmung und der Schutz des Post- und Fernmeldegeheimnisses gehen in diesem Fall vor.

Der Lehrer kann den Schüler lediglich auffordern, Inhalte auf dem Handy vorzuzeigen. Zwingen darf er ihn dazu aber nicht und auch selbst darf der Lehrer gegen den Willen des Schülers dessen Mobiltelefon nicht kontrollieren. Das gilt ebenfalls, wenn der Lehrer den Verdacht hat, dass sich auf dem Handy Inhalte befinden, die auf eine Straftat schließen lassen. Stattdessen sollte der Lehrer in diesem Fall die Polizei verständigen.

Kontrolliert ein Lehrer das Handy eines Schülers gegen dessen Willen trotzdem, können die Eltern bei der zuständigen Schulbehörde eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den betreffenden Lehrer einlegen.

Im Übrigen darf sogar die Polizei in Deutschland nicht ohne Weiteres das Handy einer Person durchsuchen. Dies darf sie nur mit Einwilligung des Betroffenen oder mit einer entsprechenden Anordnung.

Welche Strafen sind bei Verstößen gegen das Handyverbot erlaubt?

Missachtet ein Schüler mehrfach das Handyverbot, kommen die klassischen Disziplinarmaßnahmen der Schule in Betracht. Dazu gehören etwa eine Mitteilung an die Eltern, Nachsitzen, Ausschluss vom Unterricht oder ein Verweis.

Was Schule und Lehrer im Allgemeinen dürfen und was nicht, erfahren Sie in unserem Beitrag „Verbote und Strafen in der Schule: Was dürfen Lehrer?“.

(TZE)

Foto(s): ©Fotolia.com

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