Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zum Thema Hehlerei!

Hehlerei - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 2 Minuten Lesezeit
Hehlerei - was Sie wissen und beachten müssen!

Die Hehlerei ist ein Delikt aus dem Strafrecht und ist im Strafgesetzbuch (StGB) in § 259 Abs. 1 geregelt. Bei der Hehlerei ist das Tatobjekt eine Sache, die einer rechtswidrigen Tat entstammen muss. Die Vortat muss eine rechtswidrige Vermögensverschiebung bewirkt haben. Der Hehler soll dafür bestraft werden, dass er dazu beiträgt, dass rechtswidrig erlangtes Vermögen verschoben wird und im schlimmsten Fall nicht mehr auffindbar ist.

Außerdem soll die Strafbarkeit der Hehlerei verhindern, dass Anreize zur Begehung von Straftaten geschaffen werden, indem durch Hehlerei die Verwertung von zu Unrecht erlangten Sachen möglich gemacht wird.

Geeignete Vortaten sind Diebstahl, Unterschlagung oder auch Betrug. Bei allen genannten Delikten kommt es zu einer Vermögensverschiebung, die auf einer rechtswidrigen Handlung basiert.

Irrelevant dabei ist, dass der Täter der Vortat schuldhaft gehandelt hat oder die Vortat noch verfolgbar, also noch nicht verjährt ist.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Hehlerei vorliegen?

Als Anschlussstraftat benötigt sie eine rechtswidrige, nicht zwingend schuldhafte Vortat. Der Vortäter muss hieraus eine Sache erlangt haben, die er nicht haben durfte. Wichtig dabei ist, dass Vortäter und Hehler unterschiedliche Personen sein müssen. Der Dieb kann also niemals Hehler sein. Also auch, wenn der Anschlusstäter Mittäter am Diebstahl oder Betrug gewesen ist, scheidet eine Strafbarkeit wegen Hehlerei aus. Selbstverständlich bleibt er jedoch wegen Diebstahl oder einer anderen Straftat strafbar.

Dabei zu berücksichtigen ist, dass taugliche Hehlereiobjekte nur solche sein können, die unmittelbar aus der Vortat stammen. Wird die aus dem Diebstahl erlangte Sache durch eine andere im Rahmen eines Tauschs oder sonstigen Geschäfts ersetzt, ist bezüglich der neuen Sache keine Hehlerei möglich.

Anders ist es jedoch, wenn die neue Sache selbst durch eine neue rechtswidrige Tat erlangt wird. Dann ist an der neuen Sache eine Strafbarkeit wegen Hehlerei wieder möglich.

 

Was sind die typischen Handlungen einer Hehlerei?

Typische Handlungen, mit denen Hehlerei begangen wird, sind vor allem das Ankaufen, sich Verschaffen, Absetzen und die Absatzhilfe.

Der Hehler muss bei allen Handlungen jedoch die Bereicherungsabsicht hegen. Das bedeutet, dass er mit der Absicht handeln muss, sich oder einen beliebigen Dritten durch seine Tat zu bereichern, also das Vermögen zu mehren. Dabei dürfen der zu bereichernde Dritte und der Vortäter nicht personengleich sein.

Strafrechtliche Konsequenzen der Hehlerei

Dem Hehler droht entweder eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Die Freiheitsstrafe kann bis zu 5 Jahre betragen. Das ist abhängig vom Einzelfall. Insbesondere spielen Vorgeschichte und Vorstrafen des Täters eine Rolle.

Soll eine Geldstrafe erlassen werden, sind finanzielle Hintergründe bei der Entscheidung über die Tagessatzhöhe der Geldstrafe ebenfalls heranzuziehen und zu beleuchten.

 

Foto(s): ©Pexels/Karolina Grabowska

Artikel teilen:


Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Hehlerei?

Rechtstipps zu "Hehlerei"