Historische Immobilien in Italien – italienische Burgen, Schlösser und Herrenhäuser kaufen

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Es ist kein Geheimnis, dass in Italien immer mehr historische Gebäude, darunter auch Burgen, Schlösser und Herrenhäuser der italienischen Aristokratie, zum Verkauf stehen. Zwar befindet sich ein Großteil der historischen Immobilien wohl nach wie vor im Familienbesitz, das sind aber dennoch gute Nachrichten für all diejenigen, die vielleicht schon immer von einem großzügigen Landsitz inmitten von Weinbergen oder ähnlich traumhaften Szenarien geträumt haben. An der Auswahl dürfte es in Italien nicht fehlen.

Beim Kauf von historischen Gebäuden unterstützen wir unsere Mandantschaft, da ein Kauf solcher Immobilien unbedingt einer sehr guten Vorbereitung bedarf. Zum einen müssen insbesondere auch bei historischen Immobilien die Eigentumsverhältnisse vorab genau geprüft werden. Denn bei einem fälschlicherweise im Immobilienregister eingetragenen Verkäufer ist der Erwerb der Immobilie nicht möglich und im schlimmsten Fall sogar die Anzahlung des Kaufpreises weg und der Käufer kann nicht Eigentümer der gewünschten Immobilie werden. Es ist also vorab u. a. ein Registerauszug über die Eigentumsverhältnisse bei der zuständigen italienischen Behörde einzuholen.

Historische Gebäude stehen aber auch (in den meisten Fällen) unter Denkmalschutz und sind damit sog. „beni culturali“. Bevor ein solches Gebäude von kunstgeschichtlichem Wert jedoch gekauft werden kann, sind einige Aspekte zu beachten: Es muss zunächst Einsicht in das beim Denkmalschutzamt geführte Register genommen werden, denn Kaufverträge über diese denkmalschutzgeschützten Gebäude müssen dem Denkmalschutzamt (sog. „sopraintendenza“) zwingend mitgeteilt werden.

Der Grund dafür ist, dass dem italienischen Staat an solchen Gebäuden ein gesetzliches Vorkaufsrecht zusteht. Es muss geprüft und offiziell angefragt werden, ob der Staat von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch machen will. Der italienische Staat hat nach dieser schriftlichen Anfrage die Möglichkeit der Ausübung des Vorkaufsrechts innerhalb von 60 Tagen. Nur, wenn der Staat sein Vorkaufsrecht innerhalb dieser Frist nicht ausübt, kann überhaupt der Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer über die historische Immobilie zustande kommen.

Es gibt selbstverständlich noch viele weitere Aspekte, die beim Kauf von historischen Immobilien zu beachten sind. Daher empfiehlt es sich stets, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, bevor der Kauf eines solchen „Schatzes“ gewagt werden kann.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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