Honorare für Terminsvertretungen im 2. Quartal 2020: Auf das Rechtsgebiet kommt es an

  • 1 Minuten Lesezeit
Fiona Pröll anwalt.de-Redaktion
Honorare für Terminsvertretungen im 2. Quartal 2020: Auf das Rechtsgebiet kommt es an

Wie gut ein Terminsvertreter bezahlt wird, hängt stark vom jeweiligen Rechtsgebiet ab. Wir haben für Sie die durchschnittlichen Honorare ermittelt, zu denen im zweiten Quartal 2020 Terminsvertretungen auf anwalt.de ausgeschrieben wurden.

Diese Kriterien entscheiden über das Honorar

Die Vergütung für Terminsvertretungen differiert stark. Einen wichtigen Faktor bei der Honorarfestlegung stellt der Streitwert dar. Je höher dieser ist, desto höher fällt in der Regel das Honorar aus.

Zudem spielt die Komplexität des Falles eine Rolle. Tendenziell werden Standardfälle zu niedrigeren Honoraren ausgeschrieben als außergewöhnliche Sachverhalte.

Auch die Frage, wie viele Anwälte es im jeweiligen Rechtsgebiet gibt, wirkt sich auf die Honorargestaltung aus. Die Faustregel lautet: Je seltener die Expertise, desto besser wird sie bei einer Terminsvertretung bezahlt.

Bestdotiert: Das Erbrecht

Mit durchschnittlich 271,67 Euro sind mündliche Verhandlungen aus dem Erbrecht für Terminsvertreter die bestbezahlte Einnahmequelle. Geht es um Versicherungsrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Zivilprozessrecht, Familienrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht oder Bankrecht und Kapitalmarktrecht, bewegen sich die durchschnittlichen Preise zwischen 187 und 151 Euro.

Terminsvertretungen aus dem Zivilrecht, Werkvertragsrecht, Schadensersatzrecht und Schmerzensgeldrecht, Reiserecht, Allgemeinen Vertragsrecht und Arbeitsrecht sind im Durchschnitt zwischen 145 und 124 Euro angesiedelt. Terminsvertreter für Verhandlungen im Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht werden mit einem Durchschnittshonorar zwischen 88 und 77 Euro entlohnt. Dabei handelt es sich zumeist um standardisierte Fälle.

Mit Ihrem anwalt.de-Profil werden Sie als Anwalt gefunden

Jetzt kostenlos testen

Mit Ihrem anwalt.de-Profil werden Sie als Anwalt gefunden

Jetzt kostenlos testen

Keine zusätzlichen Gebühren

Der Terminsvertreter erhält direkt vom Auftraggeber das vereinbarte Honorar. anwalt.de berechnet für beide keine zusätzlichen Gebühren. Die Nutzung der Terminsvertretungsfunktion ist in den Stufen Silber und Gold des anwalt.de-Profils enthalten.

Die Gebühren, die Nutzer bei anderen Terminsvertretungsplattformen berücksichtigen müssen, entfallen hier. So können die Ausschreibenden auf anwalt.de den Terminsvertretern mit einem höheren Honorar entgegenkommen.

(FPR; ZGRA)

Foto(s): ©anwalt.de/anwalt.de

Artikel teilen:


Beiträge zum Thema