Ich habe eine Straftat begangen – Was passiert mit meiner Aufenthaltserlaubnis?

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Sind Sie Ausländer in Deutschland, ist es für Sie besonders gravierend, wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird. Denn eine Verurteilung und bereits das strafrechtliche Verfahren selbst, kann Auswirkungen auf Ihren Aufenthaltsstatus in Deutschland haben. Geht Ihr Strafverfahren schlecht aus, kann es sogar sein, dass Sie Deutschland verlassen müssen. 

Was passiert während des Ermittlungsverfahrens mit meiner Aufenthaltserlaubnis? 

Zunächst einmal können Sie davon ausgehen, dass die Ausländerbehörde von Ihrem Strafverfahren Kenntnis hat. Denn die Staatsanwaltschaft informiert die Ausländerbehörde automatisch über das laufende Verfahren. 

Ist Ihre Aufenthaltserlaubnis noch lange gültig, müssen Sie sich zunächst erst einmal keine Sorgen machen. Denn solange das Strafverfahren nicht beendet ist, wird Ihnen die Aufenthaltserlaubnis nicht entzogen. 

Sollte Ihre Aufenthaltserlaubnis jedoch bald ablaufen, wird Ihnen die Ausländerbehörde Ihre Aufenthaltserlaubnis wahrscheinlich erst einmal nicht verlängern. Das gleich gilt, wenn Sie einen Wechsel Ihres Aufenthaltszwecks anstreben und daher eine neue Aufenthaltserlaubnis benötigen; also zum Beispiel, wenn Sie nach Abschluss Ihres Studiums eine Arbeit aufnehmen möchten. Die neue Aufenthaltserlaubnis werden Sie wahrscheinlich erst einmal nicht ohne Weiteres bekommen. 

Was passiert, wenn ich verurteilt werde und eine Strafe bekomme? 

Werden Sie verurteilt, erfährt die Ausländerbehörde auch hiervon automatisch. Sie prüft dann, ob sie Ihnen die Aufenthaltserlaubnis entzieht, indem Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis widerruft oder Sie ausweist. 

Ob Ihnen die Aufenthaltserlaubnis entzogen wird, hängt unter anderem von der Strafe ab, die Sie bekommen. Je schwerer die Strafe ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass Ihnen die Ausländerbehörde Ihre Aufenthaltserlaubnis entzieht. 

Dies kann bereits dann erfolgen, wenn Sie einen nicht nur vereinzelten oder geringfügigen Verstoß gegen Rechtsvorschriften begangen haben. Als nicht mehr geringfügiger Rechtsverstoß wird in der Regel eine Verurteilung von 30 Tagessätzen oder mehr angesehen. 

Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, kann die Entziehung der Aufenthaltserlaubnis aber unter Umständen gleichwohl verhindert werden, denn für die Entziehung sind noch viele weitere Faktoren entscheidend; zum Beispiel wie lange Sie schon in Deutschland leben, ob Sie Familie in Deutschland haben und ob Sie früher schon einmal Straftaten begangen haben. 

Haftstrafen werden in aller Regel in Deutschland abgesessen. Erst danach müssen Sie Deutschland eventuell verlassen. 

Kann sich eine Verurteilung auch noch anderweitig auf meinen Aufenthaltsstatus auswirken? 

Ja. Insbesondere wenn Sie beabsichtigen, irgendwann eine Niederlassungserlaubnis oder die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen. Dann kann eine frühere Verurteilung dazu führen, dass Sie diese nicht erhalten. 

Die deutsche Staatsangehörigkeit werden Sie zum Beispiel in der Regel nicht bekommen, solange im Bundeszentralregister gespeichert ist, dass Sie eine Verurteilung von mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe erhalten haben, es sei denn die Freiheitsstrafe beträgt maximal 3 Monate und wurde zur Bewährung ausgesetzt. 

Wie lange eine Verurteilung im Bundeszentralregister gespeichert wird, hängt von der Höhe des Strafmaßes ab. Die Speicherdauer beträgt jedoch mindestens 5 Jahre. D. h., im Falle einer Verurteilung können Sie die deutsche Staatsangehörigkeit frühestens nach 5 Jahren beantragen. Zur Speicherdauer in Ihrem konkreten Fall kann Sie ein Rechtsanwalt beraten. Dieser kann unter Umständen auch dafür sorgen, dass eine Verurteilung aus dem Bundeszentralregister gelöscht wird. 

Insgesamt sollten Sie ein Strafverfahren jedenfalls nicht auf die leichte Schulter nehmen und sich frühzeitig einen Rechtsanwalt besorgen. Dabei sollte ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden, der sowohl im Strafrecht als auch im Ausländerrecht tätig ist. Denn nur dieser kann alle für Sie wichtigen Aspekte berücksichtigen und Sie bestmöglich verteidigen und beraten. 

Über die Anwältin

Rechtsanwältin Anja Heinrich ist spezialisiert auf Aufenthaltsrecht und Strafrecht. Die Anwaltskanzlei ist verfügbar und kann ihre Mandate trotz der Corona-Pandemie effektiv bearbeiten. Besprechungstermine können persönlich oder per Telefon erfolgen. Auch der Kontakt per E-Mail wird angeboten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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