Ich hatte einen Verkehrsunfall in Österreich! Tipps vom Rechtsanwalt (Schmerzensgeld, etc.)

  • 3 Minuten Lesezeit

Ich hatte einen Verkehrsunfall! Was ist zu tun?

Tipps für eine zielorientierte Schadensabwicklung

  1. Unmittelbar nach dem Unfall
  2. Schadensabwicklung und Verfolgung der Ansprüche

1.

Bereits unmittelbar nach dem Verkehrsunfall (Autounfall, Mopedunfall, aber auch Fahrradunfall etc.) gilt es einerseits gesetzliche Pflichten zu beachten, andererseits aber auch Handlungen vorzunehmen, welche die Schadensregulierung in der Folge wesentlich erleichtern:

  • Halten Sie das Fahrzeug sofort an, atmen Sie durch und bewahren Sie Ruhe.
  • Schalten Sie die Warnblickanlage an und stellen Sie ggf. das Pannendreieck auf.
  • Ziehen Sie eine Warnweste an, wenn dies notwendig ist (z. B. stets auf Autobahnen beim Verlassen des Fahrzeuges, aber auch auf Freilandstraßen beispielweise bei unübersichtlichen Straßenstellen, schlechter Sicht etc.).
  • Tauschen Sie die Daten mit dem Unfallgegner aus, wobei es sich empfiehlt, diese zusätzlich mit einem Lichtbildausweis abzugleichen. Besonders ratsam ist es, einen Unfallbericht anzufertigen und diesen wechselseitig zu unterschreiben. Fertigen Sie unbedingt auch eine Skizze des Unfallverlaufes auf dem Unfallbericht aus.
  • Sichern Sie nach Möglichkeit sofort Beweise! Fertigen Sie Fotos der verunfallten Fahrzeuge an, wenn möglich noch in Endposition. Fertigen Sie ebenso Fotos von etwaigen Spuren auf der Straße, umliegenden Verkehrszeichen etc. an. Halten Sie auch nach Zeugen Ausschau, welche das Geschehen beobachtet haben könnten.
  • Ziehen Sie die Polizei bei, insbesondere bei Personenschaden.
  • Im Falle von Verletzungen im Rahmen des Möglichen Erste Hilfe leisten.

2.

Ein Verkehrsunfall geht häufig mit Sachschaden (Schaden am verunfallten Fahrzeug bzw. am Inhalt des Fahrzeuges) oder Personenschaden (Verletzungen) einher.

Einige wichtige Aspekte/Tipps zur Schadensregulierung:

  • Machen Sie eine Schadensmeldung bei Ihrem Versicherer (Obliegenheit)!
  • Prüfen Sie (bzw. Ihre Vertretung) sämtliche in Frage kommenden Ansprüche: Schadenersatz, Schmerzensgeld, Verdienstentgang, eine etwaige Verunstaltungsentschädigung etc.
  • Kämpfen Sie für Ihr Recht. Deponieren Sie Ihre Forderung bei der Gegenseite und fordern Sie diese zur Zahlung auf.
  • Nehmen Sie professionellen anwaltlichen Rat in Anspruch. Ihr anwaltlicher Vertreter wird in einem ersten Schritt gemeinsam mit Ihnen den Sachverhalt bzw. das Unfallgeschehen prüfen und beurteilen, wen das Verschulden trifft bzw. – im Falle eines Teilverschuldens – wie hoch die Verschuldensanteile zu bemessen sind. Naturgemäß kann dies, ohne einen Kfz-technischen Sachverständigen, nur im Groben passieren. Je detaillierter die unter Punkt 1 genannten Beweissicherungsmaßnahmen ausgefallen sind, desto besser kann Ihr Rechtsvertreter den Sachverhalt beurteilen.

Ihr Rechtsanwalt wird weiters beurteilen, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie hoch diese voraussichtlich ausfallen (z. B. Schmerzensgeld – Tagessätze) und diese in der Folge für Sie fordern.

  • Scheuen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte keine anfallenden Kosten. Ihr Rechtsanwalt wird Sie über anfallende Kosten bzw. deren Höhe vorab informieren. Zudem können auch diese Kosten, für den Fall, dass der Unfall nicht verschuldet wurde, von der Gegenseite gefordert werden.

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so können anfallende Kosten zudem auch – je nach Polizze – von dieser Seite gedeckt werden. Ziel Ihrer Rechtsvertretung hat neben der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu sein, anfallende Kosten zu verhindern.

Ich habe als in Salzburg angesiedelter Rechtsanwalt bereits zahlreichen Opfern von Verkehrsunfällen, ob gerichtlich oder außergerichtlich, zu ihrem Recht verholfen. Ich bin, insbesondere im Hinblick auf die Schadensabwicklung, im ständigen Kontakt mit verschiedenen Haftpflichtversicherungen und vertrete Unfallopfer nicht nur in Salzburg sondern in ganz Österreich.

Nehmen Sie daher ggf. jederzeit gerne Kontakt für ein unverbindliches Erstgespräch mit mir auf oder besuchen Sie mich auf der Kanzleihomepage.

© RA Mag. David Bernhofer



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Mag. David Bernhofer

Beiträge zum Thema