Ihr Anspruch bei Flugverspätung

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Im Reiserecht liest man immer wieder im Internet von kostenlosen Portalen, die z.B. bei Flugverspätungen kostenlos für Sie Entschädigungen herausholen. Lassen Sie sich nicht blenden. Nichts ist kostenlos. Bei diesen Portalen bekommen Sie nämlich im Erfolgsfall von Ihrem Schadenersatzanspruch eine Provision abgezogen, Sie erhalten also nur einen Teil Ihres Anspruchs ausgezahlt. Beauftragen Sie aber einen auf Reiserecht spezialisierten Rechtsanwalt, dann bekommen Sie im Erfolgsfall 100 % Ihres Schadenersatzanspruchs ausgezahlt, die Anwaltskosten zahlt nämlich bei Erfolg die Fluggesellschaft.

Für die Höhe Ihres Anspruchs ist unter anderem entscheidend, wie lange die Verspätung gedauert hat, oder auch, wie weit die Entfernung von Abflughafen und Zielflughafen ist. Rechtsgrundlage für Ihre Ansprüche ist eine EU Verordnung aus dem Jahre 2004. Es gibt nur dann keine Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft die Verspätung nicht zu vertreten hat, wenn sie also vereinfacht gesagt, nichts dafür kann, dass der Flug sich verspätet. Zum Beispiel bei einem Streik der Piloten kann dies der Fall sein.

Wichtig ist, dass Sie alle Flugunterlagen aufheben und insbesondere die tatsächliche Abflugzeit dokumentieren, also beweisen können, wann der Flug letztlich gestartet ist. So etwas kann man aber im Nachhinein letztlich auch im Internet recherchieren.

Wissen sollten Sie auch, dass Sie bei einer Flugannullierung, wenn also der Flug komplett ausfällt, selbstverständlich auch eine Entschädigung fordern können


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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